Startseite
Grundbuchamt
    KD 12/13 und 14/15
    Schmiergeld statt Kaufpreis
Steuern
Bauen
Wirtschaft/Betriebe
Justiz
Rechtsbeugung
Braun
Wellmann
Pientka
Prof. Dr. Nordemann
Prof. Dr. Hertin
Prof. Dr. Limbach
Prof. Dr. Emmerich
Gädeke, Landsberg
26. Hanseatische
Namensänderung
Impressum

Schmiergeld statt Kaufpreis

Nordemann, Vinck, Hertin im Zentrum des Betruges

In Antes & Co. [3.231 KB] wurde über die kriminellen Geschäfte der Betrüger Kind [3.976 KB] , jetzt Koss und Schröder [3.665 KB] , jetzt Schempp berichtet.

Der RAuN Prof. Dr. Nordemann ist als angebliches Betrugsopfer von Kind und Schröder genannt.

Nach den Akten haben Nordemann, Vinck, Hertin, Kind und Schröder aber bereits im Betrugsobjekt "Kanada-Wohnungen" kollusiv zusammen gewirkt.

Seit dem 26.8.1983 [1.192 KB] sind Kind, Schröder, Nordemann und Vinck (als GbR) auch im Betrugsobjekt "GbR Lietzenburger Str. 83/Pfalzburger Str. 87" i.S. einer kriminellen Vereinigung zu Lasten der Betrugsopfer tätig geworden.

In den Strafverfahren gegen Kind [3.976 KB] und Schröder [3.665 KB] haben die Richter die am 28.12.1983 [852 KB] - aufgrund der Einigung, Auflassung vom 26.8.1984 [1.192 KB] und der UB - eingetragenen Miteigentümer des Grundstücks Lietzenburger Str. 83/Pfalzburger Str. 87 Kind und Schröder wegen gemeinschaftlichen Betruges verurteilt, die mit ihnen zusammenwirkenden Miteigentümer Nordemann und Vinck aber laufen lassen.

Der RAuN Prof. Dr. Nordemann war damals auch Mitglied des Aufsichtsrats der VICTORIA-Lebensversicherungs-AG.

Im Mai 1984 hat Nordemann [1.651 KB] den Betrügern Kind und Schröder [570 KB] den Abschluss eines Kaufvertrages über die Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 zugesichert und als Gegenleistung für seine erforderliche Zustimmung als Aufsichtsrat der VICTORIA 1 Mio. DM erhalten (§§ 70 ff. VersAufG).

Er hat verheimlicht, dass er die 1 Mio. DM aus der Betrugsbeute, vom Konto der Kind und Schröder gehörenden Schweizerischen IRS [735 KB] Revisions-, Steuerberatungs-, Vermögensbetreuungs-AG bei der S.G. Warburg-Bank AG, Gartenstr. 26, Zürich, Schweiz erhalten hat.

Nordemann, Vinck und Hertin haben auch von der Briefkastenfirma BMC GmbH [1.275 KB] für ihre angebliche Vermittlung der Grundstücke Ku-damm 12-15 eine Maklerprovision von 800.000,-- DM erhalten, tatsächlich aber für ihr Beihilfe und Beteiligung an dem Betrugsobjekt "GbR Ku-damm 12-15".

Das FA Ch-burg hat im Prüfbericht vom 30.3.1990 festgestellt, dass die RAe B. Coenders, M. Schöne und C. Dill Gesellschafter der BMC GmbH sind.

Ohne die Vermittlung, Beihilfe und Beteiligung von Nordemann, Vinck und Hertin wäre der Betrug auch im Zusammenhang mit den Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15, der "GbR Ku-damm 12-15" nicht möglich gewesen.


 


Nach oben

29.5.84: Start frei zum Betrug

Am 29.5.1984 [1.820 KB] haben die VICTORIA-Lebensversicherungs-AG und die "GbR Ku-damm 12-15", bestehend aus Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck einen Kaufvertrag (KV) über die zum Deckungsstock gehörenden Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 zum Kaufpreis von 35 Mio. DM geschlossen und vom Notar Dr. Vinck beurkunden lassen.

Vinck hat wohweislich aber nur der VICTORIA und dem mit ihm kollusiv zusammenwirkenden Mitkäufer, Betrüger Kind eine Ausfertigung, Abschrift seiner Urkunde vom 29.5.1984 erteilt.

Der not. Grundstückskaufvertrag vom 29.5.1984 ist auf seiten der 9 Käufer (als GbR) als formwirksamer Gesellschaftsvertrag auslegungsfähig (§§ 313 S. 1, 433, 705 ff. BGB; vgl. Ulmer, Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, § 705 Rd. 35).


 


Nach oben

29.5.1984: not. Kauf-/Gesellschaftsvertrag

Im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] haben sich die 9 Käufer als "GbR Ku-damm 12-15" verpflichtet, den Kaufpreis von 35 Mio. DM in 3 Raten zu zahlen, und zwar am 30.9.1984 - 2,5 Mio. DM, am 31.3.1985 - 6,5 Mio. DM und am 30.9.1985 - 26 Mio. DM.

In § 7 (S. 9 f.) haben die Vertragsparteien der Renogehilfin Schröer und den Büroleiter Hübner Vollmacht erteilt, alles Erforderliche vorzunehmen, was dem vertragsgemäßen Eigentumswechsel dienlich ist.

Von dieser Vollmacht durfte nur in Urkunden Gebrauch gemacht werden, die von den Notaren Vinck oder dessen Sozien Nordemann und Hertin aufgenommen werden.

Im not. Kauf-/Gesellschaftsvertrag vom 29.5.1984 haben sich die 9 Käufer als "GbR Ku-damm 12-15" gegenseitig im Innenverhältnis und gegenüber der VICTORIA im Außenverhältnis zur Zahlung ihrer Beiträge, GbR-Anteile von insgesamt 30 Mio. DM (Gesellschafts-, Eigenkapital) verpflichtet.


 


Nach oben

5.6.1984: GrESt-Erklärung des Notars Vinck

Am 5.6.1984 hat der Notar Dr. Vinck - aufgrund des von ihm beurkundeten KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] - dem FA für Erbschaft-, Verkehrsteuern eine Veräußerungsanzeige (GrESt-Erklärung) auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordrucksatz im Durchschreibeverfahren, darunter Unbedenklichkeitsbescheinigung und Veräüßerungsmitteilungen, UB/VM eingereicht (§ 18 GrEStG).

Vinck hat in der GrESt-Erklärung zur Vorspiegelung falscher Tatsachen, Täuschung, Irrtumserregung behauptet, dass Erwerberin die BGB-Gesellschaft Ku-damm 12-15", c/o Kind, Westendallee 64a, 1000 Berlin 19 zu 1/1 Anteil sei.

Der Inhalt des von Vinck beurkundeten KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] wird durch den Inhalt der von ihm erstellten GrESt-Erklärung vom 5.6.1984 nicht gedeckt.


 


Nach oben

17.7./31.7.1984: Kind, Schnauck und Vinck

Im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] hat Kind als vollmachtloser Vertreter für Jakobeit, Schnauck, Lein, Lemmel und Knischewski Erklärungen abgegeben.

Am 17.7.1984 hat der Notar Dr. Vinck keine Genehmigung des Schnauck beurkundet, sondern nur dessen Unterschrift beglaubigt.

Am 31.7.1984 hat Kind den Notar Vinck darauf hingeweisen, dass er am 17.7.1984 die Genehmigung des Schnauck beurkundet hat und mtgeteilt, dass ihm Jakobeit, Lein, Lemmel, Knischewski (GbR-Anteile 6 Mio. DM) keine formwirksamen Vollmachten erteilt haben und er an deren Stelle trete, wie es im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] vereinbart wurde.

Der KV vom 29.5.1984 ist deshalb nur von Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck als "GbR Ku-damm 12-15" geschlossen worden und deren GbR-Anteile haben insgesamt 30 Mio. DM betragen.

Vinck hat die Genehmigung des Schnauck vom 17.7.1984 und die Erklärung von Kind vom 31.7.1984 den übrigen im KV vom 29.5.1984 genannten 7 gesamthänderischen Mitkäufern wohlweislich nicht mitgeteilt.


 


Nach oben

29.5.1984: GbR-Anteile insgesamt 30 Mio. DM

1.  Wolfgang Kind  15.000.000,-- DM 
2.  Michael Schröder  6.000.000,-- DM  
3.   Jörg Eberhardt  2.250.000,-- DM  
4.  Frank Metz  500.000,-- DM  
5.  Dr. Michael Schöne  2.000.000,-- DM 
6.  Dr. Georg Sikatzis  1.250.000,-- DM 
7.  Günther Krause  1.500.000,-- DM 
8.   Udo Braun  500.000,-- DM 
9.  Axel Schnauck  1.000.000,-- DM 
  Gesellschaftskapital  30.000.000,-- DM 


Nach oben

GbR-Beiträge von 29,5 Mio. DM nicht eingezahlt

Nach den Zeugenaussagen von Wellmann [2.017 KB] und Schnauck [979 KB] hatten die 8 Käufer (ohne Braun) niemals die Absicht, den Kaufvertrag vom 29.5.1984 [1.820 KB] durch eigene Beitragsleistung und gesamthänderische Kaufpreiszahlung zu erfüllen.

Die Mitkäufer Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause und Schnauck haben ihre im KV vom 29.5.1984 jeweils übernommenen GbR-Beiträge von insgesamt 29,5 Mio. DM nicht eingezahlt (§ 706 I BGB).


 


Nach oben

6.9.1984: VICTORIA zum Verkauf genötigt ?

Am 6.9.1984 hat Dr. Schäfer von der Berliner Niederlassung der VICTORIA den zutändigen Direktoren Dr. von Bargen und Dr. Unverhau in der Hauptverwaltung Düsseldorf mit Blick auf den Kaufvertrag vom 29.5.1984 [1.820 KB] mitgeteilt, daß keiner der auf Käuferseite beteiligten Personen auch nur annähernd über den Betrag verfügen würde, den er als GbR-Anteil übernommen habe.

Unter den Beteiligten und mit Dritten werde darüber gesprochen, das die VICTORIA die Zahlungstermine im Falle der Nichteinhaltung durch die Käufer selbstverständlich verlängern müsse, damit sie keine Probleme bekommen und insbesondere nicht ins Gerede geraten würde.

Nach den Akten besteht der Verdacht, dass die Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der VICTORIA (Dr. Jannott, Prof. Dr. Nordemann usw.) nicht unabhängig waren, sondern zum Abschluss des KV am 29.5.1984 [1.820 KB] genötigt, erpresst worden sind, um die Untreue zu Lasten der VICTORIA und ihrer Versicherten unterdrücken zu können.


 


Nach oben

Betrugsopfer Braun: 500.000,-- DM

Der Stb. Kind hatte seinem Mandanten, dem Röntgenarzt Braun angeboten, mit ihm u.a. als GbR die Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 zum Kaufpreis von 35 Mio. DM zu erwerben und sich mit einem GbR-Anteil von 500.000,-- DM zu beteiligen.

Am 29.5.1984 hat Braun deshalb dem Kind eine not. Vollmacht zum Abschluss des KV erteilt und von Vinck beurkunden lassen.

Am 29.5.1984 [1.820 KB] hat Kind auch als Vertreter des Braun den KV geschlossen und von Vinck beurkunden lassen.

Kind (GbR-Anteil 15 Mio. DM) hat Braun (GbR-Anteil 500.000,-- DM) zugesichert, die im KV vom 29.5.1984 genannten GbR-Beiträge von insgesamt 30 Mio. DM auch von den übrigen Mitkäufern zu sammeln und dann den Kaufpreis von 35 Mio. DM für die Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 an die VICTORIA zu überweisen.

Im Okt. 1984 hat Braun deshalb 500.000,-- DM auf das Konto-Nr. 817200607 des Kind mit der Bezeichnung "Treuhandkonto GbR Ku-Damm 12-15" bei der BHI überwiesen.

Braun hat geglaubt, dadurch seine Verpflichtung aus dem KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] erfüllt zu haben.

Er konnte aber nicht ahnen, dass die übrigen 8 Mitkäufer ihre im KV vom 29.5.1984 übernommenen ihre GbR-Anteile von 29,5 Mio. DM nicht einzahlen wollten, nicht eingezahlt haben.

Er konnte nicht wissen, dass Kind noch im Okt. 1984 den von ihm, Braun stammenden Betrag von seinem "Treuhandkonto" bei der BHI auf das Bezugskonto der P+K (Povel und Kind) GmbH bei der Raiffeisen-Köpenicker-Bank, Konto-Nr. 933058 überwiesen hat.

Kind hat anschließend als Kontobevollmächtigter der P+K GmbH den von Braun stammenden Betrag von 500.000,-- DM auf das Bezugskonto der Kind und Schröder gehörenden Schweizerischen IRS [735 KB] Revisions-, Steuerberatungs-, Vermögensbetreuungs-AG bei der S.G. Warburg-Bank AG, Gartenstr. 26, Zürich überwiesen.

Der Betrüger Kind hat anschließend als Kontobevollmächtigter der IRS AG den vom Betrugsopfer Braun stammenden Betrag von 500.000,-- DM teilweise an Nordemann [523 KB] , Vinck und Hertin, angeblich als Bauherrenrückvergütung, Maklerprovision, richtig wohl für deren Beihilfe, Beteiligung am Betrug sowie 220.000,-- DM als Schmiergeld für die korrupten Mitarbeiter bei der DKB Bode und Uloth ausgezahlt.


 


Nach oben

21.9.84: Darlehensvertrag mit WestLB 2,5 Mio.

Würden die 9 Käufer als "GbR Ku-damm 12-15" ihre im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] übernommenen GbR-Beiträge geleistet, das vereinbarte Gsellschafts-, Eigenkapital von 30 Mio. DM eingezahlt haben, dann hätten sie fast den gesamten Kaufpreis von 35 Mio. DM aus Eigenkapital zahlen können.

Den korrupten Mitarbeitern der WestLB war bekannt, dass sich Kind im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] mit einem GbR-Anteil von 15 Mio. DM von insgesamt 30 Mio. DM beteiligt hat, seinen Anteil aber nicht zahlen wollte (§ 706 I BGB).

Ihnen war auch bekannt, dass die im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] genannten 9 Käufer als "GbR Ku-damm 12-15" den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB] nicht unterschrieben, Kind keine Vertretungsvollmachten erteilt haben.

Am 21.9.1984 [327 KB] haben die Mitarbeiter der WestLB der "GbR Ku-damm 12-15", c/o Kind, Westendallee 64a, 1000 Berlin 19 das Angebot zur Gewährung eines Zwischenkredits von 2,5 Mio. DM unterbreitet, das Kind angenommen, unterschrieben hat.


 


Nach oben

26.9.84: Grundschuldbestellung 2,5 Mio. DM

Am 26.9.1984 [528 KB] hat der Büroleiter Hübner - auf Anweisung von Nordemann, Vinck und Hertin - aber im Namen und Vollmacht der VICTORIA sowie der "GbR Ku-damm 12-15", bestehend aus Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck Grundschulden von 2,5 Mio. DM zu Gunsten der WestLB bestellt und vom Notar Dr. Vinck beurkunden lassen.

Mit Blick auf die im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] übernommenen, aber nicht eingezahlten GbR-Beiträge von 30 Mio. DM hat Vinck seine Urkunde wohlweislich nur dem GBA, der VICTORIA und Kind zugestellt.

Am 26.9.1984 hat Vinck beim GBA beantragt, die Grundschuld von 2,5 Mio. DM einzutragen und die Grundbuchauszüge nur der WestLB und ihm bekannt zu geben.


 


Nach oben

17.10.84: Eintragung ja, Darlehen nein

Am 17.10.1984 haben die Rechtspfleger Pscholkowsk und Ziolkowski Grundschulden von 2,5 Mio. DM zu Gunsten der WestLB eingetragen, und zwar aufgrund der Bewilligung vom 26.9.1984 [528 KB] .

Sie haben die Grundbuchauszüge nur der VICTORIA, WestLB und Vinck bekannt gegeben.

Nach den Akten sind die im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] mit ihren GbR-Anteilen genannten 9 Käufer als "GbR Ku-damm 12-15" gegenüber der WestLB gemeinschaftlich untätig geblieben.

Sie haben bei der WestLB keinen Kontoeröffnungsantrag gestellt, keinen Darlehensvertrag geschlossen, keine Bereitstellungsanzeige, keine Darlehen, keine Kontoauszüge, keine Zinsbescheinigungen erhalten und die 1. Kaufpreisrate von 2,5 Mio. DM an die VICTORIA nicht gezahlt.


 


Nach oben

1.10.84: Zahlung 1. Kaufpreisrate 2,5 Mio. DM

Bereits am 1.10.1984 hatte der Betrüger und Mitkäufer Kind von seinem persönlichen Konto bei der WestLB 2,5 Mio. DM auf das Bezugskonto der VICTORIA als 1. Kaufpreisrate überwiesen.

Die zur Gesamthandsverbindlichkeit gehörende 1. Kaufpreisrate von 2,5 Mio. DM ist damit plangemäß nicht von den im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] genannten 9 Käufern (als GbR), sondern von Kind bezahlt worden, der sich im KV mit einem GbR-Anteil von 15 Mio. DM beteiligt hat.



Nach oben

1.10.84: Eigentumsverschaffungsvormerkung

Am 1.10.1984 hat das GBA eine Vormerkung zur Eigentumsverschaffung zu Gunsten von Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR) in Abt. 2 der Grundbücher eingetragen, und zwar aufgrund des KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] und auf Antrages des Notars Dr. Vinck.

Das GBA hat die Grundbuchauszüge aber nicht den im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] genannten, am 1.10.1984 namentlich eingetragenen 9 Käufern (als GbR), sondern wieder nur der VICTORIA und Vinck bekannt gegeben.


 


Nach oben

WestLB: Finanzierung von Betrugsobjekten

Bereits am 28.12.1983 [852 KB] hat das GBA Kind, Schröder, Nordemann und Vinck (als GbR), Gesamthandseigentümer des Grundstücks Lietzenburger Str. 83/Pfalzburger Str. 87 eingetragen, aufgrund der Einigung, Auflassung vom 26.8.1983 [1.192 KB] und UB (§§ 873, 925 BGB, 47 GBO, 28 I BBauG, 22 I GrESt).

Am 28.12.1983 [852 KB] hat das GBA auch eine Grundschuld vno 5,9 Mio. DM zu Gunsten der WestLB in Abt. 3 der Grundbücher eingetragen, und zwar aufgrund der Bewilligung vom 23.11.1983 [910 KB] .

Nach den Akten haben die am 28.12.1983 [852 KB] eingetragenen Eigentümer Kind, Schröder, Nordemann und Vinck (als GbR) bei der WestLB keinen Kontoeröffnungsantrag gestellt, keinen Darlehensvertrag geschlossen, keine Bereitstellungsanzeigen, keine Kontenauszüge, keine Zinsbescheinigungen erhalten, mangels Eigen- und/oder Fremdkapital den im KV vom 26.8.1983 [1.192 KB] vereinbarten Kaufpreis von 3,55 Mio. DM nicht gezahlt.

Die korrupten, erpressbar gewordenen Mitarbeiter der WestLB haben den Grundstückskaufpreis von 3,55 Mio. DM in Erfüllung des KV vom 26.8.1983 [1.192 KB] an die Verkäufer und weitere 2,4 Mio. DM auf das Konto des Betrügers Kind überwiesen.

Die WestLB hat das in den Strafurteilen Kind [3.976 KB] und Schröder [3.665 KB] genannte Betrugsobjekt "GbR Lietzenburger Str. 83/Pfalzburger Str. 87" mit insgesamt 6,55 Mio. DM zu Gunsten von Kind, Schröder, Nordemann und Vinck und zu Lasten der 20 Betrugsopfer finanziert.

Die WestLB hat auch die weiteren in den Strafurteilen bezeichneten GbR-Bauherren-, Betrugsmodelle zu Gunsten der gemeinschaftlichen Betrüger Kind und Schröder und zu Lasten der Betrugsopfer finanziert.

Am 21.9.1984 hat nun die WestLB wieder dem Betrüger Kind ein Darlehen von 2,5 Mio. DM bis zum 30.12.1984 gewährt und diesen Betrag - aufgrund des KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] - als 1. Kaufpreisrate vom persönlichen Konto des Kind bei der WestLB auf das Bezugskonto der VICTORIA überwiesen.

Weil die StALG bereits 1984 eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen Kind eingeleitet hatte, haben die korrupten Mitarbeiter der WestLB vorsorglich eine weitere Beihilfe, Beteiligung am Betrug, die Zahlung des Kaufpreises von 35 Mio. DM für die Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 zu Lasten der Betrugsopfer abgelehnt und Kind zur Rückzahlung von 2,5 Mio. DM bis zum 30.12.1984 aufgefordert.

Auch die Vorstandsmitglieder von weiteren Kreditinstituten (Braunschweig Hannoversche Hypo-Bank, Löbbecke & Co., Berliner Sparkasse usw.) haben es gegenüber dem bereits einschlägig hafterfahrenen, von der StALG bereits erneut verfolgen Bestecher, Betrüger Kind abgelehnt, gegen Schmiergeld den Kaufpreis von 35 Mio. DM zu zahlen.

Kind konnte deshalb das ihm von der WestLB gewährte Darlehen von 2,5 Mio. DM vorerst nicht zurückzahlen.

Die korrupten Mitarbeiter der WestLB konnten von Kind die Rückzahlung auch nicht fordern, weil sie dann gegenseitig ihre gemeinschaftlichen Straftaten i.S. einer kriminellen Vereinigung aufgedeckt hätten, was sie gemeinschaftlich verhindern wollten.


 


Nach oben

13.11.1984: Erbpachtverträge Gädeke & Landsberg

Am 13.11.1984 haben die "GbR Ku-damm 12-15", bestehend aus Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck mit Gädeke und Landsberg (als GbR) Erbpachtverträge über unbestimmte, nicht vermessene Teilflächen der Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 geschlossen und vom Notar Pattberg beurkunden lassen.

Weil Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck als "GbR Ku-damm 12-15" seit dem 13.11.1984 bis heute gegenüber Gädeke und Landsberg (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, sind die Erbpachtverträge auch nicht aufgehoben worden.



Nach oben

15.3./1.4.85: Kind, Nordemann, Hertin und Vinck

Die Parteien des KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] (siehe § 7, S. 9 f.) haben der Renogehilfin Schröer und dem Büroleiter Hübner Vollmacht erteilt, alles Erforderliche vorzunehmen, was dem vertragsgemäßen Eigentumswechsel dienlich ist.

Von dieser Vollmacht durfte nur in Urkunden Gebrauch gemacht werden, die von den Notaren Vinck oder dessen Sozien Nordemann und Hertin aufgenommen werden.

Am 15.3./1.4.1985 haben Nordemann [2.274 KB] und Hertin [2.274 KB] und Vinck [1.401 KB] - jeweils mit Kind - Kaufverträge an der "GbR Ku-damm 12-15" als Kaufgegenstand zum Preis von insgesamt 1 Mio. DM geschlosssen.

Gegenstand der Verträge war eine angebliche Beteiligung an der "GbR Ku-damm 12-15" (Personen, Leibeigenschaft), richtig wohl eine Beteiligung an der Betrugs-GbR, die Beihilfe zum Betrug.

Der angebliche Kaufpreis von 1 Mio. DM ist auch nicht von Nordemann, Vinck und Hertin an Kind, sondern von Kind an die Rechtsanwälte als Honorar für deren Beteiligung, Beihilfe zum Betrug gezahlt werden, und zwar vom Konto der IRS AG [735 KB] bei der S.G. Warburg-Bank, Gartenstr. 25, Zürich, Schweiz.

Integrierter Bestandteil der jeweils von Kind, Nordemann, Hertin und Vinck unterschriebenen KV war der angebliche GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB] , der von den im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] genannten und am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen Miteigentümern Eberhardt, Metz, Braun und Schnauck aber nicht unterschrieben worden ist.


 


Nach oben

NordLB: Ausplünderung gescheitert

Bereits am 13.11.1984 hatten Gädeke und Landsberg (als GbR) mit der "GbR Ku-damm 12-15", bestehend aus Kind, Schröder, Eberahrdt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck Erbpachtverträge über unbestimmte, nicht vermessene Teilflächen der Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 geschlossen, vom Notar Pattberg beurkunden lassen.

Die Erbpachtverträge konnten aber nur erfüllt werden, wenn Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR) den KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] erfüllen, den Kaufpreis von 35 Mio. DM zahlen und in Abt. 1 der Grundbücher eingetragen werden.

Gädeke und Landsberg war bekannt, dass die im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] genannten 9 Käufer (als GbR) ihre GbR-Beiträge von 30 Mio. DM, den Kaufpreis von 35 Mio. DM nicht zahlen wollten und dringend korrupte Mitarbeiter von Kreditinstituten zur Zahlung von Schmiergeld und anschließenden Nötigung, Erpressung zur Kaufpreiszahlung gesucht haben.

Nach dem 15.3.1985 haben deshalb Gädeke und Landsberg den Betrügern Kind und Schröder ein Gespräch mit den Vorstandsmitgliedern der Norddeutsche Landesbank (NordLB) vermittelt, jedoch nicht über die Finanzierung ihrer in den UB/VM [1.958 KB] genannnten GbR-Beiträge von insgesamt 21 Mio. DM, sondern des Grundstückskaufpreises von 35 Mio. DM zu Lasten Dritter als Betrugsopfer.

Kind und Schröder haben als "ehrliche Betrüger" bereits zu Verhandlungsbeginn freimütig erklärt, dass sie die "prall gefüllten Tresore der NordLB um 35 Mio. DM auszuplündern", die Vorstandsmitglieder aber an der Millionen-Beute durch steuerfreie Schmiergeldzahlungen über Schweizer Konten angemessen beteiligen wollen.

Die Vorstandsmitglieder der NordLB haben daraufhin das Gespräch mit Kind, Schröder, Gädeke und Landsberg unverzüglich abgebrochen und diese sind anschließend im Auto wieder nach Berlin gefahren.



Nach oben

31.3.1985: Wir brauchen ganz schnell 9 Mio. DM

Am 30.9.1984 hatte die WestLB dem Betrüger Kind ein Darlehen von 2,5 Mio. DM, aber nur bis zum 30.12.1984 gewährt und seither auf Rückzahlung gedrängt.

Am 31.3.1985 waren die 9 Käufer als "GbR Ku-damm 12-15" - aufgrund des KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] (siehe S. 5 f., § 2 Nr. 1) - darüber hinaus verpflichtet, die 2. Kaufpreisrate von 6,5 Mio. DM an die VICTORIA zu zahlen.

Weil der erneut von der StALG verfolgte Betrüger Kind von seiner Verpflichtung gegenüber der WestLB von 2,5 Mio. DM befreit werden wollte, die 9 Käufer als "GbR Ku-damm 12-15" die 2. Kaufpreisrate von 6,5 Mio. DM aber nicht zahlen wollten, war am 31.3.1985 demzufolge eine Finanzierungslücke von 9 Mio. DM entstanden.



Nach oben

Gädeke & Landsberg: Vermittlung zum Betrug

Am 15.4.1985 haben Gädeke und Landsberg jetzt dem Betrüger Kind ein Finanzierungsgespräch mit den korrupten Mitarbeitern der Deutsche Kreditbank für Baufinanzierung AG (DKB) in der Filiale Hannover - Bode und Uloth - vermittelt.

Den "Baulöwen" Gädeke und Landsberg war bekannt, dass die durch Annahme von Bestechungsgeld erpressbar gewordenen Mitarbeiter der DKB - Bode und Uloth - bereits angeblich steuerbegünstigte Bauherren-, tatsächlich Betrugsmodelle zu Gunsten der Initiatoren und zu Lasten der Betrugsopfer finanziert, das "Große Rad" gedreht haben.



Nach oben

15.4.85: Nicht WestLB, nicht NordLB, jetzt DKB

Die WestLB und NordLB hatten bereits die Zahlung des Kaufpreises von 35 Mio. DM zu Lasten der Betrugsopfer gegen Schmiergeld abgelehnt.

Am 15.4.1985 hat Kind deshalb den Mitarbeitern der DKB Bode und Uloth ein steuerfreies Schmiergeld versprochen, mit ihnen das kriminelle Vorgehen zu Lasten der potentiellen Betrugsopfer besprochen.

Am 22.4.1985 [623 KB] haben Bode und Uloth insgesamt 25 Personen das Angebot unterbreitet, ihnen zur Teilerfüllung des KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] , zur Zahlung der 1. und 2. Kaufpreisrate für die Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 bis zum 31.10.1985 einen "Bauzwischenkredit" von insgesamt 9 Mio. DM zu gewähren, und zwar aufgrund des Antrages von Kind am 15.4.1985.


 


Nach oben

22.4.85: DKB-Angebot Baukredit an 20 Personen

Am 22.4.1985 [623 KB] haben Bode und Uloth aber allein dem Betrüger Kind das Recht eingeräumt, aus den im Kreditangebot genannten 25 Personen, insgesamt 20 Personen zu bestimmen, denen die DKB einen befristeten "Bauzwischenkredit" über insgesamt 9 Mio. DM gewähren soll.

Finanzierungszweck war aber nicht die Zwischenfinanzierung von Baukosten, sondern die Zahlung der 1. und 2. Rate von insgesamt 9 Mio. DM des Grundstückskaufpreises von 35 Mio. DM zur Erfüllung des KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] .



Nach oben

24.4.85: Nordemann als Finanzierungsberater

2 Tage später, am 24.4.1985 [488 KB] hat Kind dem RAuN Prof. Dr. Nordemann mitgeteilt:

"Sie haben Schröder und mich (Kind) in den letzten Wochen dankenswerterweise mehrfach bei der Führung von Verhandlungen über die Zwischenfinanzierung beraten.

Das hat nun, wie Sie inzwischen gehört haben, geklappt und wir können die fällige Kaufpreisrate (6,5 Mio. DM) an die VICTORIA zahlen.

Ich möchte Sie heute darum bitten, uns auch für die Verhandlung über die Endfinanzierung (35 Mio. DM) zur Verfügung zu stehen und sich an diesen auch persönlich zu beteiligen.

Mit dem Erfolg dieser Verhandlungen steht und fällt das wirtschaftliche Schicksal unserer GbR. Uns kommt es deshalb darauf an, dass wir bestmöglich vertreten sind und nichts versäumt wird."


 


Nach oben

25.4.85: Grundschuldbestellung 6,5 Mio. DM

Nur 1 Tag späger, am 25.4.1985 [553 KB] hat - auf Anweisung von Nordemann, Vinck und Hertin - ihr Büroleiter Hübner wieder im Namen und Vollmacht der VICTORIA sowie der "GbR Ku-damm 12-15, Leistikowstr. 2", bestehend aus Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck Grundschulden von 6,5 Mio. DM zu Gunsten der DKB bestellt und vom Notar Dr. Vinck beurkunden lassen.

Vinck hat seine Urkunde wieder nur dem GBA, der VICTORIA und dem mit ihm kollusiv zusammenwirkenden Kind zugestellt.

Nach den Buchführungsunterlagen sind im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] und im Anhang der UB/VM vom 7.11.1984 [1.958 KB] namentlich, anteilig genannten 9 Käufer als "GbR Ku-damm 12-15" auch gegenüber der DKB gemeinschaftlich untätig geblieben.

Bereits Anfang 1985 hatte der für organisierte Kriminalität zuständige FDP-OStALG Fätkinheuer eine Vielzahl von Ermittlungsverfahren gegen den Betrüger Kind [3.976 KB] auch im Zusammenhang mit den Betrugsobjekten "GbR Lietzenburger Str. 83/Pfalzburger Str. 87" und "GbR Ku-damm 12-15" einleitet.

Die RAuNe Prof. Dr. Nordemann und Dr. Vinck waren bereits seit ihrer Eintragung am 28.12.1983 [852 KB] - aufgrund der Einigung, Auflassung vom 26.8.1983 [1.192 KB] - mit den Betrügern Kind [3.976 KB] und Schröder [3.665 KB] (als GbR) an dem Betrugsobjekt "GbR Lietzenburger Str. 83/Pfalzburger Str. 87" beteiligt.

Der Notar Dr. Vinck hatte es deshalb nach seiner Beurkundung am 25.6.1985 [553 KB] abgelehnt, sich weiter an dem kriminellen Geschehen im Zusammenhang mit dem Betrugsobjekt "GbR Ku-damm 12-15" zu beteiligen, weitere Erklärungen zu beurkunden, so dass nur noch die im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] bevollmächtigten Notare Prof. Dr. Nordemann und Dr. Hertin übrig geblieben sind.


 


Nach oben

26.4.85: Kreditnehmer Nordemann, Vinck usw.

Am 26.4.1985 [266 KB] hat Kind der DKB insgesamt 20 Personen als Angebotsempfänger und Kreditnehmer genannt, darunter die RAuNe Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Eckert.

Den "Kreditnehmern" und RAuNen Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Eckert war aber bekannt, dass Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR) den KV am 29.5.1984 [1.820 KB] geschlossen, den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB] aber nicht unterschrieben, dem Mitkäufer Kind keine Vertretungsvollmachten erteilt haben, gemeinschaftlich untätig geblieben sind.


 


Nach oben

26.4.85: Abstrakte Schuldanerkenntnisse

Am 26.4.1985 [434 KB] haben die von Kind bestimmten 20 Personen, darunter die RAuNe Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Eckert jeweils abstrakte Schuldanerkenntnisse von 450.000,-- DM - insgesamt 9 Mio. DM - gegenüber der DKB abgegeben, von dem RAuN Dr. Schultze-Zeu beurkunden und der DKB vollstreckbare Ausfertigungen erteilen lassen.


 


Nach oben

2.5.85: Schmiergeld an DKB von Schweizer Bank

Am 26.4.1985 hat die Schweizerische Kreditanstalt einen Scheck über 220.000,-- DM an Kind geschickt.

Dieser Betrag ist dem Konto der Kind [735 KB] und Schröder gehörenden IRS Revisions-, Steuerberatungs- und Vermögensverwaltungs-AG bei der S.G. Warburg-Bank, Gartenstr. 26, Zürich abgebucht worden.

Am 2.5.1985 hat Kind den Scheck seinem Konto-Nr. 817200607 bei der BHI zur Gutschrift eingereicht, sich anschließend den Betrag von 220.000,-- DM bar auszahlen lassen, diesen mit Schröder vereinbarungsgemäß Bode und Uloth als Schmiergeld für die Finanzierung der 1. und 2. Kaufpreisrate von 9 Mio. DM bezahlt.


 


Nach oben

2.5.1985: 9 Mio. DM für 220 Tsd. Schmiergeld

Nach Erhalt des Schmiergeldes von 220.000,-- DM haben die korrupten Mitarbeiter der DKB Bode und Uloth den von Kind bestimmten 20 Personen den angeblichen "Bauzwischenkredit" von insgesamt 9 Mio. DM gewährt und diesen Betrag allein dem Betrüger, Bestecher, Erpresser Kind zur Verfügung gestellt.

Kind hat daraufhin von seinem persönlichen Konto-Nr. 171235100 bei der DKB einen Betrag von 6,5 Mio. DM auf das Bezugskonto der VICTORIA als 2. Kaufpreisrate in Erfüllung des not. KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] überwiesen.

Kind hat den Restbetrag von 2,5 Mio. DM von dem angeblichen "Bauzwischenkredit" der DKB auf sein persönliches Konto bei der WestLB als Darlehensrückzahlung überwiesen.

Die 1. und 2. Kaufpreisrate von insgesamt 9 Mio. DM ist demzufolge nicht von den im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] oder in den UB/VM vom 7.11.1984 [1.958 KB] genannten 9 Käufern als "GbR Ku-damm 12-15", sondern von den im Kind-Schreiben vom 26.4.1986 [266 KB] genannten 20 Personen bezahlt worden.



Nach oben

Betrüger als angebliche Betrugsopfer

Weil die im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] genannten 9 Käufer als "GbR Ku-damm 12-15" den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB] nicht unterschrieben haben und gemeinschaftlich untätig geblieben sind, sind auch keine Rechtsverhältnisse gegenüber der DKB und/oder den im Schreiben vom 26.4.1985 [266 KB] genannten 20 Kreditnehmern begründet worden.

Der Parteien des KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] hätten wegen des Nichtbestehens von Rechtsverhältnissen gegenüber den im Schreiben vom 26.4.1985 genannten 20 Kreditnehmern keinen Anspruch auf Zahlung der 1. und 2. Kaufpreisrate (9 Mio. DM) geltend machen können, was den mit Kind kollusiv zusammenwirkenden RAuNen Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Eckert bekannt war.

Die tatsächlichen Betrugsopfer haben aber das ihnen unterbreitete Angebot der angeblichen "Bauzwischenfinanzierung" über jeweils 450.000,-- DM nur angenommen und die abstrakten Schuldanerkenntnisse nur unterschrieben, weil sie auf die Rechtschaffenheit, Rechtskenntnisse und "Beteiligung" der RAuNe Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Eckert vertraut haben.


 


Nach oben

2.5.85: Der ehrliche Betrüger, Bestecher Kind

Am 2.5.1985 [248 KB] hat Kind als "ehrlicher Betrüger" seinen Opfern (9 Mio. DM) mitgeteilt, dass die DKB die 2. Kaufpreisrate von 6,5 Mio. DM vorfinanziert habe, wobei ein Eigenkapitalanteil von 500.000,-- DM eingesetzt wurde.

Der angebliche "Eigenkapital" von 500.000,-- DM ist jedoch nicht zur Teilzahlung der 2. Kaufpreisrate von 6,5 Mio. DM, sondern zur Zahlung weiterer Bestechungs-, Schmiergelder, "Parteispenden" verwendet worden.

Das angebliche "Eigenkapital" stammt auch nicht aus den - nicht eingezahlten - GbR-Beiträgen der 9 Käufer (in GbR) von insgesamt 30 Mio. DM, sondern aus der Betrugsbeute von Kind und Schröder.


 


Nach oben

3.5.85: Grundschuldeintragung ohne Valutierung

Am 3.5.1985 haben die Rechtspfleger Pscholkiwski und Schwarz Grundschulden von 6,5 Mio. DM zu Gunsten der DKB eingetragen, und zwar aufgrund der Bewilligung vom 25.4.1985 [553 KB] .

Die Rechtspfleger haben die Auszüge aus den Grundbüchern nur der VICTORIA, DKB und dem Notar Dr. Vinck zugeschickt.

Die im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] , im Anhang der UB/VM vom 7.11.1984 [1.958 KB] namentlich, anteilig und in der Bewilliung vom 25.4.1985 genannten 9 Käufer als "GbR Ku-damm 12-15" sind gegenüber der DKB gemeinschaftlich untätig geblieben.

Sie haben bei der DKB keinen Antrag auf Kontoeröffnung gestellt, mit der DKB keinen Darlehensvertrag geschlossen, von dieser keine Bereitstellungsanzeige, keine Darlehen, keine Kontoauszüge, keine Zinsbescheinigung erhalten und auch die 2. Kaufpreisrate von 6,5 Mio. DM nicht an die VICTORIA gezahlt.

Auch die am 3.5.1985 in den Grundbüchern eingetragenen Grundschulden von 6,5 Mio. DM haben niemals valutiert.


 


Nach oben

6.6.1985: Kaufvertrag mit Gädeke & Landsberg

Am 6.6.1985 [3.953 KB] haben die "GbR Ku-damm 12-15", bestehend aus Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck sowie die Gädeke & Landsberg GmbH & Co., Passage am Ku-damm 13 KG einen KV über eine unbestimmte, nicht vermessene Fläche der Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 (Flurstücke 20/29 und 17/35) zum Kaufpreis von 15 Mio. DM geschlossen, vom Notar Pattberg berkundet worden.mehr

Kind hat mit Blick auf sein Schreiben vom 31.7.1984 an den Notar Dr. Vinck versichert und ist dafür eingestanden, dass die "GbR Ku-damm 12-15" jetzt nur aus ihm, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck besteht.


 


Nach oben

22.7.85: Grundschuldbestellung über 26 Mio. DM

Der Notar Dr. Vinck hat es mit Blick auf die Ermittlungen der StALG und Kripo gegen Kind, Schröder, Eberhardt u.a. abgelehnt, sich weiter am Betrugsmodell "GbR Ku-damm 12-15" zu beteiligen, weitere Erklärungen zu beurkunden.

Deshalb musste Hertin als Notarvertreter des Vinck "einspringen".

Am 22.7.1985 [696 KB] hat der Büroleiter Hübner - auf Anweisung von Nordemann, Vinck und Hertin - wieder im Namen und Vollmacht der VICTORIA sowie der "GbR Ku-damm 12-15, Leistikowstr. 2", bestehend aus Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck Grundschulden von 26 Mio. DM zu Gunsten der DKB bestellt, aber vom Notarvertreter Dr. Hertin beurkunden lassen.

Auch Hertin hat nur dem GBA, der WestLB und Kind eine Ausfertigung, Abschrift seiner Urkunde erteilt.

Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck als "GbR-Ku-damm 12-15" sind auch weiterhin gegenüber der DKB gemeinschaftlich untätig geblieben, haben keinen Antrag auf Kontoeröffnung gestellt, mit der DKB keinen Darlehensvertrag geschlossen, von der DKB kein Darlehen, keine Kontoauszüge, keine Zinsbescheinigungen erhalten, die 3. Kaufpreisrate von 26 Mio. DM nicht an die VICTORIA gezahlt.


 


Nach oben

Hertin: Existenzvernichtung für Schmiergeld

Am 23.7.1985 haben sich Kind, Schröder, Eberhardt, Schöne, Metz, Krause, Schnauck, Nordemann, Vinck und Hertin in deren Kanzleiräumen in der Berliner Uhlandstr. 171/172 versammelt, um über das weitere kriminelle Vorgehen, die Erfüllung der Forderung der DKB zur Abgabe von abstrakten Schuldanerkenntnissen in vollstreckbaren Ausfertigungen über 35 Mio. DM zu beraten.

Mit Blick auf die Vielzahl der vom OStALG Fätkinheuer bereits eingeleiteten Ermittlungsverfahren gegen Kind, Schröder, Eberhardt, den CDU-Baustadtrat Antes, CDU-Bausenator Franke, CDU-Regierenden Bürgermeister Diepgen u.a. wegen Verdacht des Betruges, der Bestechung (illegale CDU-Parteispenden), Nötigung, Erpressung von Abgeordneten, Beamten (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft), von Straftaten im Amt haben die im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] bevollmächtigten Notare Prof. Dr. Nordemann und Dr. Vinck jede weitere Beurkundung abgelehnt.

Hertin hatte bereits am Tag zuvor, am 22.7.1985 [696 KB] als Vertreter des Vinck die Grundschuldbestellung über 26 Mio. DM beurkundet und ebenfalls eine weitere Beteiligung am Betrug, weitere Beurkundungen abgelehnt.

Hertin hatte sogar die damalige Anwaltssozietät Nordemann, Vinck, Hertin verlassen wollen, weil deren Tätigkeitsgebiet nicht mehr Urheberrecht, sondern überwiegend die Planung, Beteiligung, Beihilfe zu Straftaten war.

Die Betrüger Kind [3.976 KB] und Schröder [3.665 KB] haben dem Notar Dr. Hertin deshalb 250.000,-- DM Schmiergeld versprochen, und zwar vom Konto der ihnen gehörenden Schweizerischen IRS [735 KB] Revisions-, Steuerberatungs-, Vermögensbetreuungs-AG bei der S.G. Warburg-Bank AG, Gartenstr. 26, Zürich, wenn er die von der DKB geforderten abstrakten Schuldanerkenntnisse über insgesamt 35 Mio. DM beurkunden und der DKB vollstreckbare Ausfertigungen erteilen würde.

Erst dann hatte der Notar Dr. Hertin die Beurkundung von abstrakten Schuldanerkenntnissen und Erteilung von volstreckbaren Ausfertigungen zur Gefährdung, Vernichtung der wirtschaftlichen Existenzen der Betrugsopfer zugesagt.

Würde der OStALG Fätkinheuer oder der Kriminalhauptkommissar Mühl Einsicht in die Geschäfts-, Kassenbücher, Kontenauszüge und Steuerakten der Betrüger Kind und Schröder sowie der ihnen gehörenden GmbH´s und Schweizerischen AG´s genommen, bei den Schweizerischen Strafverfolgungsbehörden Amtshilfe beantragt haben, dann hätten sie die Zahlungen aus der Betrugsbeute vom Konto der IRS AG bei der S.G. Warburg-Bank AG, Gartenstr. 26, Zürich an die RAuNe Nordemann, Vinck, Hertin, die illegalen CDU-Parteispenden, Geldwäsche, die Straftaten im Amt festgestellt, was sie durch gegenseitige Amtsträger-, Beamten-, Straftäterhilfe, Untätigkeit verhindert haben.



Nach oben

24.7.85: Abstrakte Schuldanerkenntnisse 35 Mio. DM

Am 24.7.1985 war den Notaren Nordemann, Vinck und Hertin sowie den Mitarbeitern der DKB Bode und Uloth war bekannt, dass Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck als "GbR Ku-damm 12-15" die Kaufverträge vom 29.5.1984 [1.820 KB] und 6.6.1985 [3.953 KB] geschlossen haben, zu deren Gunsten am 1.10.1984 eine Vormerkung auf Eigentumsverschaffung eingetragen worden ist und diese in den UB/VM vom 7.11.1984 [1.958 KB] namentlich, anteilig genannt sind.

Ihnen war auch bekannt, dass diese den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB] nicht unterschrieben und dem Büroleiter Hübner im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] keine Vollmacht zur Abgabe von abstrakten Schuldanerkenntnissen erteilt haben.

Am 24.7.1985 [1.417 KB] haben Kind und Hübner als Vertreter ohne Vertretungsmacht abstrakte Schuldanerkenntnisse von insgesamt 35 Mio. DM zu Lasten von 79 Personen abgegeben, von dem Notar Dr. Hertin beurkunden und der DKB vollstreckbare Ausfertigungen zur Gefährdung, Vernichtung der wirtschaftlichen Existenzen der Betrugsopfer erteilen lassen.

Der Notar Dr. Hertin hat seine Urkunde vom 24.7.1985 in Ausfertigung und die vollstreckbaren abstrakten Schuldanerkenntnisse über 35 Mio. DM nur der DKB und dem mit ihm kollusiv zusammenwirkenden Kind bekannt gegeben, den in der Urkunde genannten Betrugsopfern aber keine Ausfertigung, keine Abschrift erteilt.

Der in den KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] und 6.6.1985 [3.953 KB] genannte Eberhardt (GbR-Anteil 2,25 Mio. DM) ist in dem abstrakten Schuldanerkenntnis vom 24.7.1985 [1.417 KB] nicht genannt, von dem Büroleiter Hübner nicht vertreten, nicht verschuldet worden.

Der FDP-OStALG Fätkinheuer hatte nämlich auch ein Ermittlungsverfahren gegen Eberhardt wegen Verdacht des Millionen-Betruges im Zusammenhang mit den Kanada-Wohnungen [3.231 KB] eingeleitet.

Der bereits verfolgte Straftäter Eberhardt hatte bereits am 23.7.1985 Kind, Schröder, Nordemann, Vinck, Hertin angedroht, die gemeinschaftlichen Straftaten im Zusammenhang mit den Kanada-Wohnungen, den betrügerischen GbR-Bauherrenmodellen Lietzenburger-/Pfalzburger Str., Hagen-/Tauberstr., Habsburger Str., Knesebeckstr. (vgl. Strafurteile Kind [3.976 KB] und Schröder [3.665 KB] ) dem OStALG Fätkinheuer anzuzeigen, ihm die entsprechenden Beweisurkunden vorzulegen, wenn er gegenüber der DKB oder Deutsche Bank AG verschuldet, deren Betrugsopfer werden würde.

Um die Aufdeckung ihrer Straftaten zu verhindern, ist Eberhardt von dem Büroleiter Hübner nicht vertreten, in der Urkunde des Notars Dr. Hertin vom 24.7.1985 [1.417 KB] nicht genannt, nicht verschuldet worden.


 


Nach oben

30.7.85: Grundschuldeintragung ohne Valutierung

Am 30.7.1985 haben die Rechtspfleger Sanden und Schwarz eine weitere Grundschuld von 26 Mio. DM zu Gunsten der DKB eingetragen, und zwar aufgrund der vom Notarvertreter Dr. Hertin beurkundeten Bewilligung vom 22.7.1985 [696 KB] .

Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck als "GbR Ku-damm 12-15" haben bei der DKB keinen Antrag auf Kontoeröffnung gestellt, keinen Darlehensvertrag geschlossen, keine Bereistellungsanzeige, keinen Kontoauszug, keine Zinsbescheinigung erhalten, auch die 3. Kaufpreisrate von 26 Mio. DM nicht an die VICTORIA gezahlt.


 


Nach oben

30.7.85: Kaufpreis für Schuldanerkenntnisse

Am 30.7.1985 haben Bode und Uloth dem Betrüger Kind insgesamt 35 Mio. DM zur Verfügung gestellt, und zwar aufgrund der vom Notar Dr. Hertin beurkundeten und erteilten abstrakten Schuldanerkenntnisse vom 24.7.1985 [606 KB]

Kind hat daraufhin von seinem persönlichen Konto-Nr. 11755447229 bei der DKB einen Betrag von 26 Mio. DM auf das Bezugskonto-Nr. 30007030 der VICTORIA-Lebensversicherungs-AG bei der LZB Düsseldorf als 3. Kaufpreisrate in Erfüllung des not. KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] überwiesen.

Kind hat mit dem Restbetrag von 9 Mio. DM von seinem persönlichen Konto-Nr. 11755447229 bei der DKB den angeblichen "Bauzwischenkredit" der 20 Personen abgelöst, denen Bode und Uloth am 30.4.1985 [266 KB] den Betrag von 9 Mio. DM als angebliche "Bauzwischenfinanzierung", richtig zur Bezahlung der 1. und 2. Kaufpreisrate zur Verfügung gestellt haben.

Der Gesamtkaufpreis von 35 Mio. DM ist demzufolge nicht von Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Kraue, Braun und Schnauck als "GbR Ku-damm 12-15" in Erfüllung des not. KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] , sondern zu Lasten der im abstrakten Schuldanerkenntnis vom 24.7.1985 [1.417 KB] genannten Betrugsopfer bezahlt worden.



Nach oben

30.7.85: Kaufpreisbestätigung der VICTORIA

Am 30.7.1985 hat die VICTORIA-Lebensversicherungs-AG (Aufsichtsrat RAuN Prof. Dr. Nordemann) dem Notar Dr. Vinck mitgeteilt, dass sie den Kaufpreis von 35 Mio. DM in Erfüllung des KV vom 29.05.1984 [1.820 KB] erhalten habe, nunmehr die Einigung, Auflassung beurkundet, der Antrag auf Eigentumsumschreibung bewilligt, gestellt werden kann.


 


Nach oben

31.7.85: Versuch auf Eigentumsumschreibung

Den RAuNen Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Dr. Hertin ist bekannt, dass das Eigentum an einem Grundstück durch Rechtsgeschäft nur durch Einigung, Auflassung und Eintragung übergehen kann (§§ 873, 925 BGB).

Am 31.7.1985 [5.343 KB] hat der Notarvertreter Dr. Hertin gleichwohl den Versuch unternommen, beim GBA den Antrag gestellt, die Vormerkung der Eigentumsverschaffung vom 1.10.1984 in Abt. 2 der Grundbücher zu löschen und Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR) in Abt. 1 einzutragen, und zwar aufgrund des not. KV vom 29.5.1984, der Negativzeugnisse des Stadtplanungsamts, UB/VM des FA für Erbschaft-, Verkehrsteuern und der Kaufpreiszahlungsbestätigung der Victoria-Lebensversicherungs-AG.


 


Nach oben

1.8.1985: Übergang von Nutzen und Lasten

Am 1.8.1985 sind - nach Zahlung des Kaufpreises - die Nutzen und Lasten, Ansprüche auf die Mieteinnahmen von ca. 2 Mio. DM jährlich von der VICTORIA-Lebensversicherungs-AG schulden-, lastenfrei auf Kind, Schröder, Eberhard, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck als "GbR Ku-damm 12-15" übergegangen (siehe § 3 Nr. 5 des KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] .



Nach oben

19.8.85: Ohne Auflassung keine Eintragung

Der Versuch des Notarvertreters Dr. Hertin vom 31.7.1985 [5.343 KB] ist gescheitert.

Am 19.8.1985 hat das GBA erwartungsgemäß den Notar Dr. Vinck aufgefordert, die Einigung, Auflassung zu beurkunden.

Die Notare Dr. Vinck und Dr. Hertin haben aber die Beurkundung abgelehnt, so dass nur noch der im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] bevollmächtigte Notar Prof. Dr. Nordemann übrig geblieben ist.

Der Notar Prof. Dr. Nordemann hat die Beurkundung der Einigung, Auflassung erst zugesagt, nachdem ihm die Betrüger Kind und Schröder eine Beteiligung an der Betrugsbeute, die Barzahlung von 1 Mio. DM vom Konto der ihnen gehörenden Schweizerischen IRS Revisions-, Steuerberatungs-, Vermögensbetreuungs-AG bei der S.G. Warburg-Bank AG, Gartenstr. 26, Zürich zugesagt haben.

Nach der Zeugenaussage von Schröder am 16.2.1990 [570 KB] und dem Prüfbericht des FA Ch-burg vom 30.3.1990 [1.170 KB] hat Nordemann (auch Mitglied des Aufsichtsrats der VICTORIA) auch 1 Mio. DM erhalten, aber unter dem Vorwand der Vermittlung der Grundstücke als angeblicher Grundstücksmakler, richtig aber vom Konto der IRS AG aus der Betrugsbeute für seine Beurkundung der Einigung, Auflassung am 29.8.1985 [578 KB] .

Würde der OStALG Fätkinheuer oder die Beamten beim FA Ch-burg Belling, Stiller, Zech ihre Ermittlungspflicht erfüllt, Einsicht in die Geschäfts-, Kassenbücher, Kontenauszüge, Steuer-, Ermittlungsakten genommen, die Schweizer Strafverfolgungsbehörden um Amtshilfe gebeten haben, dann hätten sie die Barauszahlungen durch Kind und Schröder vom Konto der IRS AG bei der S.G. Warburg-Bank AG, Gartenstr. 26, Zürich u.a. an Nordemann, die Geldwäsche, die Zahlung, Annahme von illegalen CDU-Parteispenden festgestellt, was sie durch gegenseitige Amtsträger-, Beamten-, Straftäterhilfe, Untätigkeit verhindert haben.


 


Nach oben

29.8.85: Einigung und Auflassung

Am 29.8.1985 [578 KB] haben die VICTORIA-Lebensversicherungs-AG sowie die "GbR Ku-damm 12-15", bestehend aus Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck - sämtlichst vertreten durch die Renogehilfin Schröer - ihre Eingung und die Auflassung dahin erklärt und vom Notarvertreter Prof. Dr. Nordemann beurkunden lassen, dass das Eigentum an den Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15 auf Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR) übergehen soll und den Antrag auf Eigentumsumschreibung bewilligt und gestellt.

Am 29.8.1985 hat Nordemann die von ihm beurkundete Einigung, Auflassung in Ausfertigung an das GBA geschickt mit dem Antrag auf Eigentumsumschreibung.


 


Nach oben

20.9.85: Eigentumsumschreibung

Am 20.9.1985 [1.958 KB] haben die Rechtspfleger Pscholkowski und Schwarz antragsgemäß die VICTORIA-Lebensversicherungs-AG gelöscht und Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR), Eigentümer der Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 eingetragen, und zwar aufgrund der von Nordemann beurkundeten Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB] und der UB/VM [1.958 KB] .

Weil nach den Akten die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) ihre GbR-Beiträge, das Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM nicht eingezahlt haben, nicht über Eigen- und/oder Fremdkapital verfügen konnten, haben sie auch Grunderwerbsteuern von 700.000,-- DM (2% von 35 Mio. DM) (mehr) und den Kaufpreis von 35 Mio. DM nicht bezahlt.

Das Eigentum an den Grundstücken ist durch die Erfüllung von Straftaten, die Zahlung von steuerfreien Schmier-, Bestechungsgeldern, illegalen "Parteispenden" über das Konto der Kind und Schröder gehörenden Schweizerischen IRS AG bei der S.G. Warburg-Bank AG, Gartenstr. 26, Zürich grunderwerbsteuer- und schuldenfrei übergegangen.


 


Nach oben

20.9.1985: "GbR Ku-damm 12-15" beendet

Am 29.5.1984 [1.820 KB] ist die "GbR Ku-damm 12-15", bestehend aus Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck zum Erwerbszweck der Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 gegründet worden und am 20.9.1985 [952 KB] durch die Eintragung von Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR) - aufgrund der Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB] - wegen Zweckerreichung beendet worden (§ 726 Alt. 1 BGB).



Nach oben

Nordemann, Vinck, Hertin: Scheinrechnungen

Am 23.1.1986 haben die RAuNe Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Dr. Hertin der "GbR Ku-damm 12-15" für ihre 1. Beratung der Zwischenfinanzierung über 9 Mio. DM einen Betrag von 29.730,-- DM und für ihre Beratung und Vertretung der Endfinanzierung bzw. des Grundstückskaufpreises von 35 Mio. DM einen Betrag von 215.460,-- DM, zzgl. Auslagen und MwSt 34.337,60 DM = 279.607,80 DM in Rechnung gestellt.

Die am 20.9.1985 [952 KB] - aufgrund der von Nordemann beurkundeten Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB] - eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) haben mit den Rechtsanwälten aber keinen Dienstleistungs-, Geschäftsbesorgungsvertrag über die Finanzierung eines Betrages von 9 Mio. DM und/oder gar die Finanzierung des Grundstückskaufpreises von 35 Mio. DM geschlossen, so dass die Rechtsanwälte in Ermangelung einer Rechtsgrundlage auch keine Zahlungsansprüche hätten geltend machen können.

Die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) sind in der Kostenrechnung von Nordemann, Vinck, Hertin vom 23.1.1986 nicht als Leistungsempfänger genannt, haben die Rechnung nicht erhalten und auch nicht bezahlt.

Nach den Buchführungsunterlagen, Kassenbüchern, Kontenauszügen hat der damalige Strafverteidiger des Kind - der jetzige CDU-MdB RA Wellmann - im Februar 1986 den Betrag von 279.607,80 DM als Kontobevollmächtigter von dem persönlichen Konto-Nr. 817200607 des Kind bei der BHI auf das Konto der Rechtanwälte Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Dr. Hertin überwiesen.


 


Nach oben

Beteiligung an der Betrugsbeute

Am 7.3.1986 [2.017 KB] hat der jetzige CDU-MdB RA Wellmann als Zeuge erklärt: "Ich habe damals - vor meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt - dem Herrn Schröder Leute empfohlen, die sich an den Gesellschaften beteiligen wollten.

Hierfür hatte ich von Schröder eine Provision zugesagt erhalten. Die Provision macht etwa 100.000,-- DM aus. Einen Teilbetrag hierauf habe ich bereits erhalten. Die Geldanweisungen kamen über die IRS-AG."

Am 30.5.1990 [2.563 KB] hat das FA Ch-burg festgestellt, dass Prof. Dr. Nordemann von der Schweizerischen IRS Revisions-, Steuerberatungs- und Vermögensverwaltungs-AG (W. Kind) bereits 1985 Zahlungen von 40.000,-- DM erhalten, nicht erklärt habe und diese von ihm als Sondereinnahmen aus V+V des Grundstücks Lietzenburger Str. 83, Pfalzburger Str. 87 versteuert werden müssen.

Ein Teil der Millionen-Beute aus den Betrugsgeschäften ist demzufolge von Kind über das Konto der IRS an den jetzigen CDU-MdB RA Wellmann und den RAuN Prof. Dr. Nordemann als steuerlich abzugsfähige "Werbungskosten", richtig für deren Beihilfe zum Betrug ausgezahlt worden.



Nach oben