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Was die CDU und ihr Abgeordneter Wellmann
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der Öffentlichkeit verheimlichen
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Der verkürzte, veröffentlichte Lebenslauf des jetzigen CDU-Abgeordneten und baupolitischen Sprechers RA Wellmann hier.
Die Verstrickung des RA Wellmann in kriminelle Geschäfte ist in Antes & Co. [3.231 KB]
nur teilweise beschrieben.
RA Wellmann versucht, seine persönliche und sachliche Verstrickung in die Antes-, Landowski-, Banken-, CDU-Parteispendenaffäre sowie die Ausplünderung von Berlin, insbesondere seine Diebestour als Nichtberechtigter im Zusammenhang mit den Grundstücken Kurfürstendamm 12-15 seit 1984 bis heute zu vertuschen.
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CDU-Zugpferd Wellmann mit krimineller Energie
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Die Berliner CDU hat im letzten Wahlkampf den RA Wellmann erfolgreich als Garanten für "Sicherheit, Kompetenz und Anstand" angepriesen.
Die CDU hat den Wählern jedoch verheimlicht, dass ihr Zugpferd RA Wellmann über reiche kriminelle Energie verfügt, die er im Zusammenwirken mit den Millionen- Betrügern Kind und Schröder sowie den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 zur eigenen Bereicherung und zur Vertuschung der illegalen CDU-Finanzierung erfolgreich durch Lug und Trug zum Einsatz gebracht hat.
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CDU-Abgeordnete Wellmann als Millionen-Dieb
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Würde RA Wellmann öffentlich erklären, dass die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13
und 14/15
den angeblichen Gesellschaftsvertrag mit Datum 21.5.1984 [1.651 KB]
nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985 [578 KB]
bis heute gemeinschaftlich untätig geblieben sind, dann würde er zwangsläufig offenbaren, dass er nicht Miteigentümer geworden ist und als Nichtberechtigter seine Opfer um Millionen-Beträge ausgeplündert hat.
Obwohl RA Wellmann bekannt war, dass er wegen des Nichtbestehens von Rechtsverhältnissen nicht Miteigentümer geworden ist, hat er gleichwohl als Nichtberechtigter die seit dem 1.8.1985 zum Gesamthandsvermögen der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) gehörenden Nutzungsentschädigungen und Mieten von ca. 15 Mio. DM sowie den Restkaufpreis für die Grundstücke Kurfürstendamm 13 und 14 von 14,6 Mio. DM rechtswidrig an sich gebracht.
RA Wellmann hat den 9 Auflassungsempfängern (in GbR) ca. 30 Mio. DM weggenommen und sich und seinen Clan rechtswidrig bereichert.
Aus der Tatsache, dass die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind und RA Wellmann als vollmachtloser Vertreter und Nichtberechtigter tätig geworden ist, ergeben sich die zwingenden straf-, steuer-, zivilrechtlichen Folgen.
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Der kriminelle Lebenslauf des RA Wellmann
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Von 1981 - 1985 war RA Wellmann hauptberuflich persönlicher Referent der CDU-Senatoren Fink und Kewenig.
Ab 1983 war er nebenberuflich als Vermittler von betrügerischen "Kapitalanlagen" auf Provisionsbasis tätig.
RA Wellmann hat erfolgreich zu Gunsten des bereits einschlägig hafterfahrenen Kind und von Schröder eine Vielzahl seiner Kollegen aus dem öffentlichen Dienst und CDU-Parteifreunde als Opfer für die Betrugsobjekte "Kanada-Wohnungen", "GbR Habsburger Str. 10" usw. geworben.
Die Millionen-Beute aus den Betrugsgeschäften ist auf das Konto der Kind und Schröder gehörenden Schweizerischen IRS AG bei der S.G. Warburg-Bank AG, Gartenstr. 26, Zürich geflossen.
Während das angebliche Betrugsopfer RA Wellmann als Vermittler Provisionen von der IRS AG erhalten hat bzw. an der Millionen-Beute mittelbar beteiligt worden ist, haben die von ihm geworbenen Kollegen und "Freunde" als tatsächliche Betrugsopfer unmittelbar Vermögensschäden erlitten.
Die Namen der an dem kriminellen Geschehen beteiligten CDU-Politiker, CDU-Mitglieder, Amtsträger, Rechtsanwälte, Steuerberater als angebliche oder tatsächliche Opfer sind den Strafurteilen Kind [3.976 KB]
und Schröder [3.665 KB]
nur teilweise zu entnehmen.
Wie sich eine Clique von korrupten Amtsträgern (Finanzen, Justiz, Bauen, Wirtschaft), Rechtsanwälten, Steuerberatern das inzwischen verarmte Land Berlin zur gemeinschaftlichen Beute gemacht, die Straftaten gemeinschaftlich erfüllt und vertuscht haben, ist durch Einsicht in die paginierten Steuer-, Verwaltungs-, Gerichtsakten erkennbar.
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Betrugobjekt: Lietzenburger/Pfalzburger Str.
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Am 28.12.1983 ist das Eigentum an dem Grundstück Lietzenburger Str. 83/Pfalzburger Str. 87 mit einem Verkehrswert von 3.550.000,-- DM schuldenfrei auf Kind, Schröder, Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck (in GbR) zu gleichen Teilen bzw. zu jeweils 25% übergegangen, und zwar aufgrund der Auflassung vom 26.8.1983 und der UB
des FA für Erbschaft-, Verkehrsteuern.
Nach den Akten haben die 4 Auflassungsempfänger (in GbR) in Ermangelung von Eigen- und/oder Fremdkapital den Grundstückskaufpreis von 3.550.000,-- DM und die angeblichen Baukosten von 2.264.000,-- DM nicht bezahlt, was nur durch Bestechung und Amtsträgerhilfe möglich war.
Das kriminelle Geschehen im Zusammenhang mit der "GbR Lietzenburger Str. 83/Pfalzburger Str. 87" ist den Strafurteilen Kind [3.976 KB]
und Schröder [3.665 KB]
teilweise und den Akten genau entnehmen.
Die Richter haben nämlich die aktenkundige Tatsache der gemeinschaftlichen Untätigkeit der 4 Auflassungsempfänger (in GbR) seit ihrem Antrag auf Eigentumsumschreibung ausgelassen, um ihre gewollten Strafurteile zur Vertuschung von Straftaten im Amt begründen zu können.
Weil die 4 Auflassungsempfänger Kind, Schröder, Nordemann, Vinck (in GbR) nach den paginierten Steuer-, Verwaltungs-, Gerichtsakten seit ihrem Antrag auf Eigentumsumschreibung bis heute gemeinschaftlich untätig geblieben sind, ist das angeblich steuerbegünstigte - umsatzsteuerpflichtige ! - "GbR-Bauherrenmodell Lietzenburger Str. 83/Pfalzburger Str. 87" nicht realisiert, sondern zur Ausplünderung der Finanzkassen frei erfunden worden.
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9.2.84: Wellmanns Freund Diepgen an die Macht
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Am 9.2.1984 ist der mit RA Wellmann persönlich, politisch eng befreundete RA Diepgen zum Regierenden Bürgermeister von Berlin gewählt worden und hat seither die Richtlinien der Politik zur "Finanzierung" der CDU und Bereicherung seiner CDU-Parteifreunde bestimmt.
6 Wochen später, in der Nacht vom 27./28.3.1984 hat ein Großbrand das Dachgeschoss des Gebäudes, Betrugsobjektes Lietzenburger Str. 83/Pfalzburger Str. 87 vernichtet und ein Menschenleben gefordert.
Nach dem Prüfbericht des FA Charlottenburg vom 30.3.1990 [1.546 KB]
ist der Brandschaden von der landeseigenen Berliner Feuersozietät mit 1.186.581,-- DM bezahlt worden.
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"Leider" nicht Weber, sondern Fätkinheuer
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Weil der Großbrand im Betrugsobjekt Lietzenburger Str. 83/Pfalzburger Str. 87 ein Todesopfer gefordert hat, ist "leider" nicht der für Wirtschaftskriminalität zuständige und mit den Brand- und angeblichen Betrugsopfern Prof. Dr. Nordemann und Dr. Vinck befreundete OStA Victor Weber, sondern der für organisierte Kriminalität zuständige OStA Fätkinheuer tätig geworden.
Die Ermittlungen des OStA Fätkinheuer haben die Korruption in der Berliner Verwaltung bzw. das Zusammenwirken von Politikern, Amtsträgern im Sinne einer kriminellen Vereinigung erkennbar gemacht.
Anfang 1985 hat der OStA Fätkinheuer deshalb die Ermittlungsverfahren gegen Kind wegen des Verdachts der gefährlichen Brandstifung mit Todesfolge, des Betruges, der Bestechung usw. und gegen den damaligen CDU-Baustadtrat Antes wegen des Verdachts der Erfüllung von Straftaten im Amt eingeleitet (Antes-, illegale CDU-Parteispendenaffäre).
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Betrugsobjekt: Kurfürstendamm 12-15
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Am 29.5.1984 [1.820 KB]
- nur 2 Monate nach dem Dachstuhlbrand mit Todesfolge in dem Betrugsobjekt Lietzenburger/Pfalzburger Str. - haben Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (in GbR) mit der Victoria-Lebensversicherungs-AG einen Kaufvertrag über die Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 zum Kaufpreis von 35 Mio. DM geschlossen.
Genau wie in den anderen "Kind-Projekten" haben die 9 Käufer (in GbR) plangemäß auch hier den Kaufpreis von 35 Mio. DM nicht zahlen, sondern die Grundstücke grunderwerbsteuer- und schuldenfrei erwerben wollen, was ebenfalls nur durch Bestechung und ein kollusives Zusammenwirken der CDU-Amtsträger möglich war.mehr
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GV mit Datum 21.5.1984 nicht unterschrieben
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Auch im Zusammenhang mit den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 ist der angebliche Gesellschaftsvertrag mit Datum 21.5.1984 [1.651 KB]
von den 4 Käufern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben, zwischen den 9 Auflassungsempfängern (in GbR) nicht geschlossen, durch Beitragsleistungen nicht erfüllt worden und existiert im Original nicht.
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Verträge nicht unterschrieben, nicht geschlossen
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Am 15.10.1984 [1.439 KB]
hat das angebliche Betrugsopfer RA Wellmann den Entwurf eines Kaufvertrages über eine Unterbeteiligung an der "GbR Kurfürstendamm 12-15" als Kaufgegenstand zum Kaufpreis von 100.000,-- DM nur allein unterschrieben.
Integrierter Bestandteil des angeblichen Kaufvertrages vom 15.10.1984 war ein GV mit Datum 21.5.1984, der von den 4 Grundstückskäufern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben bzw. zwischen den 9 Auflassungsempfängern (in GbR) nicht geschlossen worden ist.
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Geld von Wellmann über Kind in die Schweiz
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Am 10.12.1984 hat das "Betrugsopfer" RA Wellmann 50.000,-- DM auf das persönliche Konto-Nr. 817200607 des Betrügers Kind bei der BHI und am 28.12.1984 nochmals 50.000,-- DM auf das persönliche Konto-Nr. 36024 des Kind beim Bankhaus Löbbeke als angeblichen Kaufpreis überwiesen.
Anschließend hat Kind den von RA Wellmann erhaltenen Betrag von insgesamt 100.000,-- DM von seinen persönlichen Konten bei der BHI und dem Bankhaus Löbbecke auf das Konto-Nr. 933058 der ihm gehörenden P+K GmbH (Povel und Kind) bei der Raiffeisen-Köpenicker Bank eG überwiesen.
Anschließend hat Kind als Kontobevollmächtigter den von Wellmann erhaltenen Betrag von 100.000,-- DM und die auf gleiche Weise von weiteren Personen erhaltenden Beträge von ca. 20 Mio. DM von dem Konto-Nr. 933058 der P+K GmbH bei der Raiffeisen-Köpenicker Bank eG auf das Konto der Schweizerischen IRS AG bei der S.G. Warburg-Bank AG, Gartenstr. 26, Zürich überwiesen.
Nach den Ermittlungsakten der StALG [332 KB]
und dem Testament [735 KB]
des Kind gehören die Aktien an der nicht börsennotierten IRS AG Kind und Schröder zu jeweils 50%.
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Betrugsbeute an die angeblichen Betrugsopfer
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Die Betrüger Kind und/oder Schröder haben dann als Aktionäre, Geschäftsführer und Kontobevollmächtigte Beträge aus ihrer bis heute unversteuerten Betrugsbeute von ca. 20 Mio. DM von dem Konto der IRS AG bei der S.G. Warburg-Bank AG, Gartenstr. 26, Zürich, Schweiz an ihre angeblichen Betrugsopfer Wellmann [2.017 KB]
, Prof. Dr. Nordemann [1.546 KB]
sowie eine Vielzahl weiterer Personen, Amtsträger als Provisionen, Bauherrenrückvergütung, Schmiergelder und "Spenden" ausgezahlt.
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CDU-Amtsträger wg. "Parteispenden" in Panik
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Im 1. Halbjahr 1985 hat der Kriminalhauptkommissar Mühl eine Vielzahl der tatsächlichen oder angeblichen Betrugsopfer sowie die Amtsträger beim Bezirksamt Charlottenburg als Zeugen gegen Kind und den CDU-Baustadtrat Antes, u.a. wegen der Zahlung und Annahme von Bestechungsgeldern, illegalen CDU-Parteispenden vernommen.
Durch Indiskretionen ist vorzeitig bekannt geworden, dass die Inhaftierung von Kind und Antes in absehbarer Zeit erfolgen, die Korruption in der Berliner Verwaltung, die illegale CDU-Finanzierung und die Regierungskriminalität aufgedeckt werden würde, was die annahmefreudigen CDU-Amtsträger in Panik versetzt hat.
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Wellmann als Helfer in CDU-Spendenaffäre
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Im Juli 1985 hat RA Wellmann als persönlicher Referent der CDU-Senatoren Fink und Kewenig und persönlicher Freund des CDU-Regierenden Bürgermeisters Diepgen, des CDU-Fraktionsvorsitzenden Landowski, des CDU-Bausenators Franke usw. ohne erkennbaren Grund seine sichere CDU- und Beamtenkarriere aufgegeben und sich in Bürogemeinschaft mit dem bereits hafterfahrenen und erneut verfolgten Kind begeben.
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24.7.85: Schuldanerkenntnisse 35 Mio. DM
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Am 24.7.1985 [1.417 KB]
haben Kind und Hübner als Vertreter ohne Vertretungsmacht, jedoch mit Wissen und Wollen des RA Wellmann zu Lasten von ca. 80 Personen und zu Gunsten der Deutsche Kreditbank für Baufinanzierung AG abstrakte Schuldanerkenntnisse über insgesamt 35 Mio. DM erklärt und von dem Notar Dr. Hertin beurkunden lassen.
Der Zeugenaussage des RA Wellmann vom 7.3.1986 [2.017 KB]
ist zu entnehmen, dass die 9 Käufer (in GbR) von Anfang an den Kaufpreis von 35 Mio. DM für die Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 in Erfüllung des not. Kaufvertrages vom 29.5.1984 nicht zahlen, sondern diesen von Dritten bezahlen lassen wollten.
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1/2 Mio. Schmiergeld anstatt 35 Mio. Kaufpreis
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Am 30.7.1985 haben die Mitarbeiter der DKB - Bode und Uloth - telegrafisch 26 Mio. DM auf das Konto der Victoria-Lebensversicherungs-AG als 3. Kaufpreisrate überwiesen, und zwar aufgrund der von Kind und Hübner erklärten abstrakten Schuldanerkenntnisse über 35 Mio. DM, der vollstreckbaren Ausfertigungen vom 24.7.1985 [1.417 KB]
des Notars Dr. Hertin und des bereits Ende April 1985 von Kind und Schröder gezahlten Schmiergeldes von 250.000,-- DM.mehr
Der Notar Dr. Hertin hatte bereits am 15.3.1985 [2.274 KB]
mit Kind zum Schein einen Kaufvertrag über eine Beteiligung an der "GbR Kurfürstendamm 12-15" als angeblichen Kaufgegenstand geschlossen, den angeblichen Kaufpreis von 250.000,-- DM jedoch nicht auf das Konto seines Vertragspartners Kind überwiesen.
Integrierter Bestandteil des angeblichen, jedoch nicht erfüllten "Kaufvertrages" des Notars Dr. Hertin vom 15.3.1985 war ebenfalls ein GV mit Datum 21.5.1984, der von den 4 Käufern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben worden ist.
Der Notar Dr. Hertin als angebliches Betrugsopfer des Kind hat den Betrag von 250.000,-- DM nicht gezahlt, sondern erhalten, und zwar als angebliche "Provision" mittelbar über RA Wellmann als Nichtberechtigten und unmittelbar von der Briefkastenfirma bmc-GmbH (Gesellschafter Schöne, Coenders, Dill).mehr [390 KB]
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30.7.85: Bestätigung für Kaufpreiszahlung
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Am 30.7.1985 hat die VICTORIA, jedoch nur dem Notar Dr. Vinck mitgeteilt, dass sie die 3. Kaufpreisrate von 26 Mio. DM, damit den Gesamtkaufpreis für die Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 von 35 Mio. DM erhalten habe, nunmehr die Auflassung beurkundet und der Antrag auf Eigentumschreibung zur Erfüllung des not. Kaufvertrages vom 29.5.1984 gestellt werden kann.
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31.7.85: Versuch, die Auflassung zu umgehen
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Der Notar Dr. Hertin hat sich zur Vertuschung des kriminellen Geschehens widersprüchlich verhalten.
Dem Notar Dr. Hertin war bekannt, dass der angebliche GV mit Datum 21.5.1984 von den 4 Käufern, Auflassungsempfängern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben worden ist.
Gleichwohl hat er am 19.12.1984 [1.539 KB]
einen not. Schein-Kaufvertrag mit Sikatzis, am 15.3.1985 [2.274 KB]
einen Schein-Kaufvertrag mit Kind geschlossen, am 22.7.1985 [696 KB]
die Grundschuldbestellung von 9 Personen (in GbR) über 26 Mio. DM, am 24.7.1985 [1.417 KB]
die abstrakten Schuldanerkenntnisse zu Lasten von ca. 80 Personen über 35 Mio. beurkundet und der DKB vollstreckbare Ausfertigungen seiner widersprüchlichen Urkunden erteilt.
Am 31.7.1985
hat der listige Notar Hertin den Versuch unternommen, das Eigentum aufgrund des Kaufvertrages vom 29.5.1984 [1.820 KB]
, der UB/VM [1.958 KB]
des FA und Kaufpreisbestätigung der VICTORIA vom 30.7.1985
umschreiben zu lassen.
Im Hinblick auf §§ 873, 925 BGB ist der Versuch gescheitert.
Am 19.8.1985
hat das GBA erwartungsgemäß von dem Notar Dr. Vinck die Beurkundung der Einigung Auflassung gefordert.
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29.8.1985: Prof. Dr. Nordemann muss ran
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Weil die 9 Käufer (in GbR) den Kaufpreis von 35 Mio. DM nicht gezahlt und die Notare Dr. Vinck und Dr. Hertin die Beurkundung der Einigung, Auflassung wegen des kriminellen Geschehens abgelehnt haben, musste der bei der Justiz einflussreiche Prof. Dr. Nordemann tätig werden.
Am 29.8.1985 [578 KB]
haben scheinbar freiwillig die VICTORIA sowie die "GbR Kurfürstendamm 12-15" bestehend aus Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck, sämtlichst vertreten durch die abhängige Renogehilfin Schröer, ihre Einigung und die Auflassung dahingehend erklärt und von Prof. Dr. Nordemann beurkunden lassen, dass das Eigentum an den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 auf die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) übergehen soll und den Antrag auf Eigentumsumschreibung bewilligt und gestellt.
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20.9.85: Schuldenfreier Eigentumserwerb
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Am 20.9.1985 ist das Eigentum an den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13
und 14/15
durch die Löschung der VICTORIA und die Eintragung von Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (in GbR), aufgrund der Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB]
und der UB/VM [1.958 KB]
des FA rechtswirksam, steuerlich anteilig, plangemäß in Ermangelung von Eigen- und/oder Fremdkapital rechtsgrundlos schuldenfrei übergegangen.
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Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger in GbR
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Nach den Akten sind die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) im Hinblick auf ihre gemeinschaftliche Geschäftsführung, Gesamthandsberechtigung (§§ 709 I, 718, 719 BGB), das kriminelle Geschehen und die Ermittlungen der StALG gegen Kind, Schröder, Eberhardt usw. seit ihrem Antrag auf Eigentumsumschreibung am 29.8.1985 bis heute gemeinschaftlich untätig geblieben.
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23.10.85: RA Wellmann wird plangemäß aktiv
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Am 23.10.1985 ist erwartungsgemäß Kind in Anwesenheit des RA Wellmann wegen des Verdachts der Bestechung (illegale Parteispenden), des Betruges, der Nötigung, Epressung von Amtsträgern usw. inhaftiert worden.
Das CDU-Mitglied RA Wellmann hat plangemäß sofort die Strafverteidigung, die verräterischen Kassenbücher des inhaftierten Kind übernommen und dessen "Geschäfte" zur Erleichterung seiner annahmefreudigen Parteifreunde, d.h. des CDU-Regierenden Bürgermeisters Diepgen, des CDU-Fraktionsvorsitzenden Landowski, des CDU-Bausenators Franke usw. weitergeführt oder unterdrückt.
Der OStA Fätkinheuer hat deshalb nicht das Kassenbuch von Kind, sondern nur das des Bauträgers Franke mit der Eintragung der illegalen CDU-Parteispenden an den Regierenden Bürgermeister Diepgen, den CDU-Bausenator Franke usw. beschlagnahmen können.mehr
Am 4.11.1985 ist erwartungsgemäß der CDU-Baustadtrat Antes wegen des Verdachts der Annahme von Bestechungsgeldern, illegalen CDU-Parteispenden, Vorteilsgewährung inhaftiert worden.
Am 12.12.1986 ist der CDU-Baustadtrat Antes als weisungsgebundenes "Bauernopfer" zur Befriedigung der Öffentlichkeit wegen der Annahme von illegalen CDU-Parteispenden rechtskräftig zu 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und die dahinterstehenden, annahmefreudigen CDU-Politiker haben sich gegenseitig mit Ehrungen überhäuft.
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5.11.1985: Versammlung von Dritten
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Am 5.11.1985 hat in der Anwaltskanzlei Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck, Dr. Hertin eine Versammlung der angeblichen und tatsächlichen Betrugsopfer des Kind stattgefunden.
Den Anwesenden war ausnahmslos bekannt, dass die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) den angeblichen GV mit Datum 21.5.1984 [1.651 KB]
nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985
gemeinschaftlich untätig geblieben sind.
Trotz des Nichtbestehens von Rechtsverhältnissen hat das angebliche Betrugsopfer Prof. Dr. Nordemann gleichwohl das einflussreiche CDU-Mitglied, den Strafverteidiger des inhaftierten Kind - RA Wellmann - zum "neuen" Geschäftsführer vorgeschlagen, der mit der "Mehrheit" von fremden Dritten (angebliche Betrugssumme 10.675 Mio. DM) gewählt worden ist.
Der CDU-Bürgermeister von Schöneberg Kabus hat am 23.7.1984 [1.415 KB]
mit dem Betrüger Kind einen Kaufvertrag über eine Beteiligung an der "GbR" geschlossen und der integrierte GV mit Datum 21.5.1984 ist von den 4 Auflassungsempfängern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben worden.
Am 5.11.1985 ist Kabus aufgrund seiner guten Kontakte zu CDU-Politikern als angebliches Betrugsopfer in den angeblichen Beirat zur Unterstützung seines Parteifreundes RA Wellmann gewählt worden.
Nach dem Protokoll vom 5.11.1985 [456 KB]
hat RA Wellmann sofort erklärt, dass er mit Blick auf die gemeinschaftliche Geschäftsführung, Gesamthandsberechtigung (§§ 709 I, 718, 719 BGB) ohne Vollmachten nicht verpflichten und über die zum Gesamthandsvermögen gehörenden Mieteinnahmen und den zu erwartenden Kaufpreis von 15 Mio. DM für die Grundstücke Kurfürstendamm 13 und 14 nicht verfügen kann.
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5.11.85: Vollmacht für Wellmann zum Diebstahl
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Die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) haben und hätten dem RA Wellmann keine Vertretungs-, Verfügungsvollmachten erteilt.
Trotz der gemeinschaftlichen Geschäftsführung und Gesamthandsberechtigung der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) haben noch am 5.11.1985 [288 KB]
heimlich die arglistigen Mitauflassungsempfänger Schöne und Schnauck sowie der CDU-Bezirksbürgermeister Kabus als vollmachtlose Vertreter den RA Wellmann zur Geschäftsführung der "GbR Kurfürstendamm 12-15" zum Entgelt von 6.000,-- DM monatlich zzgl. Aufwandsentschädigung bzw. zum Diebstahl bevollmächtigt.
RA Wellmann hat anschließend im Gegenzug als Vertreter ohne Vertretungsmacht Schöne und Schnauck Aufträge erteilt und seine Komplizen sowie sich selbst rechtswidrig aus den Mieteinnahmen und dem Kaufpreis für die Grundstücke Kurfürstendamm 13 und 14 bedient, die jedoch zum Gesamthandsvermögen der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) gehörten.
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Stb. Schnauck als vollmachtloser Vertreter
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Bereits am 17.7.1984
hatte das angebliche Betrugsopfer, der Stb. Schnauck dem Betrüger und Stb. Kind eine Genehmigung zum Abschluss des not. Kaufvertrages vom 29.5.1984 [1.820 KB]
erteilt und von dem Notar Dr. Vinck beurkunden lassen.
Weil auch der Stb. Schnauck seinen im Kaufvertrag vom 29.5.1984 anerkannten Beteiligungsbetrag von 1 Mio. DM nicht einzahlen wollte, hat er am 17.7.1984 [533 KB]
zum Schein mit Kind als angeblichen GF der "GbR Kurfürstendamm 12-15" einen Steuerberatungsvertrag über 727.750,-- DM geschlossen.
Der Stb. Schnauck hat als angebliches Betrugsopfer seinen Beitrag von 1 Mio. DM nicht gezahlt, sondern von dem Betrüger Kind für seine "Beteiligung" bzw. für die Vermittlung seiner Mandanten und tatsächlichen Betrugsopfer 727.750,-- DM erhalten.
Der arglistige Stb. Schnauck hat sich sofort an dem geplanten Betrug aktiv beteiligt, ihm vertrauende Mandanten und sogar seine Schwester Waltraud und seinen Schwager Eckhart Stoltzenburg als Betrugsopfer (300.000,-- DM) an den Betrüger Kind vermittelt.
Kind und Schnauck war nämlich bekannt, dass der angebliche GV mit Datum 21.5.1984 von den 4 Auflassungsempfängern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben bzw. zwischen den 9 Auflassungsempfängern (in GbR) nicht geschlossen worden ist und auch nicht unterschrieben, geschlossen werden sollte, weil dieser nur zum Betrug dienen und unwirksam bleiben sollte.
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12.11.85: Tuska-Vollmacht zur Geschäftsführung
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In "Antes & Co. [3.231 KB]
" ist zu lesen, dass RA Wellmann seit der Inhaftierung von Kind am 23.10.1985 kommissarisch die verwaiste Tuska-GmbH geführt hat.
Die Anteile an der Tuska-GmbH gehörten jedoch nach dem Testament [735 KB]
Kind und wurden von den Rechtsanwälten Ackermann (Anwaltssozietät Ackermann & Dr. Schultze-Zeu) sowie Landsberg (Geschäftsführer der Berliner Anwaltskammer) zur Täuschung der Betrugsopfer gehalten.
Weil der Rechtsverkehr erfolgreicher über eine notarielle Vollmacht getäuscht werden kann, hat RA Wellmann den GF der Tuska-GmbH - Stb. Povel - beauftragt, ihm eine Vollmacht zur Geschäftsführung der "GbR Kurfürstendamm 12-15" zu erteilen und von dem RAuN Dr. Schulze-Zeu beurkunden zu lassen.
Am 12.11.1985 [877 KB]
hat deshalb die Tuska-GmbH als Vertreterin ohne Vertretungsmacht dem RA Wellmann eine Vollmacht zur Geschäftsführung der "GbR Kurfürstendamm 12-15" erteilt.
Die in der Anlage genannten not. Vollmachten sind jedoch bereits am 5.11.1985 [456 KB]
widerrufen worden und RA Wellmann hat den Vollmachtswiderruf bestätigt.
In der "Tuska-Vollmacht" sind die Auflassungsempfänger Kind und Eberhardt überhaupt nicht und Braun ist mit der Vollmacht vom 29.5.1984 zur Ur.-Nr. 164/84
des Notars Dr. Vinck genannt.
Braun hat die not. Vollmacht auch nicht der Tuska-GmbH zur Geschäftsführung, sondern dem Kind zum Abschluss des not. Kaufvertrages am 29.5.1984 [1.820 KB]
erteilt.
Weil dem Notar Dr. Schultze-Zeu bekannt war, dass er die Erklärung eines Vertreters ohne Vertretungsmacht notariell beurkundet hat, hat er nur dem bösgläubigen RA Wellmann als angeblich Bevollmächtigten Ausfertigungen seiner Urkunde erteilt und den angeblichen Vollmachtgebern wohlweislich keine Ausfertigungen oder Abschriften erteilt, um die Aufdeckung der Vertretung ohne Vertretungsmacht, die Verfügung Nichtberechtigter und Aufdeckung von Straftaten zu verhindern.
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Ab 25.11.85: Wellmann vollmachtloser Vertreter
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Am 25.11.1985
hat RA Wellmann als angeblicher Geschäftsführer der "GbR Kurfürstendamm 12-15", dem Mitauflassungsempfänger und Stb. Schnauck eine Vollmacht zur Vertretung gegenüber beim Lagefinanzamt Charlottenburg-West erteilt.
Dem RA Wellmann, dem Stb. Schnauck und den Amtsträgern beim FA Charlottenburg war jedoch gemeinschaftlich bekannt, dass die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) den angeblichen GV mit Datum 21.5.1984 [1.435 KB]
nicht unterschrieben haben und seit ihrem Antrag auf Eigentumsumschreibung am 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig, von der Umsatzsteuer befreit geblieben sind und RA Wellmann als Vertreter ohne Vertretungsmacht, Verfügungsmacht gehandelt hat.
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10.2.86: Wellmanns Drohung an die Senatoren
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Bereits am 10.2.1986 [423 KB]
ist das aktive CDU-Mitglied RA Wellmann drohend gegenüber dem annahmefreudigen CDU-Bausenator Franke sowie den Senatoren für Finanzen und Stadtentwicklung (Denkmalamt) als angeblicher Geschäftsführer der "GbR Kurfürstendamm 12-15", nach den Akten als Vertreter ohne Vertretungs-, Verfügungsmacht aufgetreten, was diese in Kauf nehmen mussten, um die Erfüllung von Straftaten im Amt bzw. die illegale Parteienfinanzierung zu vertuschen.mehr
Würden die Senatoren (Bauen, Wirtschaft, Finanzen, Justiz) von RA Wellmann die Vorlage der Vollmachten der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) gefordert haben, dann wäre bereits damals die Erfüllung von Straftaten aufgedeckt worden, was die Amtsträger gemeinschaftlich verhindern wollten.
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3.3.86: Falsche Zeugenaussage Architekt Metz
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Am 3.3.1986 [2.120 KB]
hat der Auflassungsempfänger Metz als Zeuge gegen Kind dem Kriminalhauptkommissar Mühl einen GV mit Datum 21.5.1984 zum Beweis vorgelegt, der von den 2 Auflassungsempfängern Eberhardt und Braun nicht unterschrieben ist.
Mit Blick auf die aktenkundige Tatsache der gemeinschaftlichen Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) ist die Aussage des Auflassungsempfängers, Architekten und Zeugen Metz erkennbar falsch.
In den Strafurteilen Kind [3.976 KB]
und Schröder [3.665 KB]
ist Metz als Mitauflassungsempfänger, Architekt und Gesellschafter der Refi Baugesellschaft mbH an den Betrugsobjekte Lietzenburger Str. 83/Pfalzburger Str. 87, Habsburger Str. 10, Knesebeckstr. 77 genannt und hat sich nach den Akten des Bauaufsichtsamts auch am Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 als Vertreter ohne Vertretungsmacht aktiv beteiligt.mehr
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6.3.86: Sikatzis, vertreten durch Nordemann
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Am 6.3.1986 [1.651 KB]
haben die RAe Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Dr. Hertin als anwaltliche Vertreter des Mitauflassungsempfängers und Zeugen Dr. Sikatzis dem Kriminalhauptkommissar Mühl einen GV mit Datum 21.5.1984 zum Beweis vorgelegt, der von den 4 Auflassungsempfängern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben worden ist.
Mit Blick auf die aktenkundige Tatsache der gemeinschaftlichen Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) sind die Erklärungen der RAuNe Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Dr. Hertin als anwaltliche Vertreter des Auflassungsempfängers und Zeugen Dr. Sikatzis erkennbar falsch.
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Nordemann nur an GbR-Anteil Sikatzis beteiligt
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Am 7.3.1990 [304 KB]
hat der Auflassungsempfänger Dr. Sikatzis als Zeuge dem Kriminalhauptkommissar Mühl einen not. Kaufvertrag vom 19.12.1984 [1.539 KB]
mit Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Dr. Hertin über Unterbeteiligungen von insgesamt 1 Mio. DM an seinem GbR-Anteil von 1.250.000,-- DM zum Beweis vorgelegt.
Der GV mit Datum 21.5.1984 [1.651 KB]
, der Gegenstand der Verhandlung war, wohlweislich jedoch nicht der not. Urkunde beigefügt worden ist, ist von den Auflassungsempfängern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben worden.
Nach den Akten hat Prof. Dr. Nordemann am 15.3.1985 [2.274 KB]
auch einen Kaufvertrag mit Kind über eine Beteiligung an der "GbR Kurfürstendamm 12-15" zum Kaufpreis von 500.000,-- DM geschlossen, der jedoch nicht erfüllt worden ist.
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7.3.86: falsche Zeugenaussage RA Wellmann
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Am 7.3.1986 [2.017 KB]
hat der Kriminalhauptkommissar Mühl den RA Wellmann als Zeugen gegen Kind vernommen.
Nach den paginierten Akten haben die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) den angeblichen GV mit Datum 21.5.1984 [1.651 KB]
nicht unterschrieben und sind seit dem 29.8.1985 [578 KB]
gemeinschaftlich untätig geblieben.
Mit Blick auf die Tatsache der gemeinschaftlichen Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) und den sich daraus ergebenden zwingenden Rechtsfolgen sind die Behauptungen des RA Wellmann als angeblichen Miteigentümer, Alleingeschäftsführer und Berechtigten erkennbar falsch, was der Kriminalhauptkommissar Mühl erkannt, zur Vertuschung der Straftaten im Amt jedoch billigend in Kauf genommen hat.
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RA Wellmann: Schein-Austritt aus der CDU
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Das aktive CDU-Mitglied RA Wellmann sollte offenbar aufgrund seiner kriminellen Energie die illegale CDU-Finanzierung, den Empfang der angeblichen CDU-Parteispenden und die dafür von CDU-Amtsträgern gewährten Vermögensvorteile zu Lasten von Berlin bzw. das kriminelle Geschehen innerhalb der Berliner CDU vertuschen.
Um seine Verstrickung in die illegale CDU-Parteienfinanzierung und seine persönliche, sachliche und parteipolitische Verflechung mit den korrupten CDU-Amtsträger nicht offenkundig werden zu lassen und/oder um für den Fall der Aufdeckung Imageschaden von der angeblich "sauberen" CDU abzuwenden, ist RA Wellmann Anfang 1986 in Täuschungsabsicht aus der CDU ausgetreten.
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17.3.86: Dienstanweisung Bausenator Franke
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Auf dem Höhepunkt der Antes-, illegalen CDU-Parteispendenaffäre und in Kenntnis der gemeinschaftlichen Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) sind die Amtsträger aufgrund einer Dienstanweisung des annahmefreudigen CDU-Bausenators Franke vom 17.3.1986 [509 KB]
rechtswidrig tätig geworden, wo sie hätten untätig bleiben müssen und sind untätig geblieben, wo sie hätten tätig werden müssen.mehr
Der OStA Fätkinheuer hat auf dem persönlichen Konto des CDU-Bausenators Franke einen Betrag von 800.000,-- DM festgestellt, dessen Herkunft Franke nicht glaubhaft erklären konnte.mehr
Würden die Amtsträger bei den Strafverfolgungs-, Finanzbehörden jedoch Akteneinsicht genommen haben, dann hätten sie auch die Herkunft des angeblich ungeklärten Betrages von 800.000,-- DM auf dem persönlichen Konto des CDU-Bausenators Franke, die Namen der "Spender", die dafür gewährten rechtsgrundlos begünstigenden Verwaltungsakte und damit die Erfüllung von Straftaten im Amt feststellen können, was sie durch Untätigkeit verhindern wollten.
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19.3.86: Falsche Zeugenaussage Stb. Schnauck
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Am 19.3.1986 [979 KB]
ist der Auflassungsempfänger Stb. Schnauck als Zeuge gegen Kind von dem Kriminalhauptkommissar Mühl vernommen worden und hat die Tatsache ausgelassen, dass die 9 Auflassungsempfängern (in GbR) den angeblichen GV mit Datum 21.5.1984 nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind. Mit Blick auf die aktenkundige Tatsache der gemeinschaftlichen Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) sind die Erklärungen des Auflassungsempfängers und Zeugen Schnauck als angeblichen Steuerbevollmächtigten, tatsächlichen Vertreter ohne Vertretungsmacht der "GbR Kurfürstendamm 12-15" erkennbar falsch.
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Ab 14.4.86: RA Wellmann als "Prozessvertreter"
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Ab 14.4.1986 [729 KB]
ist RA Wellmann gegenüber den Zivilgerichten nicht als Geschäftsführer der "GbR Kurfürstendamm 12-15", sondern als angeblicher Prozessbevollmächtigter der 9 Auflassungsempfänger (in GbR), tatsächlich als Vertreter ohne Vertretungsmacht aufgetreten und hat anschließend durch Richterhilfe als Nichtberechtigter über die zum Gesamthandsvermögen gehörenden Mietzahlungen und Räumlichkeiten verfügt.
Würden die Richter von RA Wellmann die Vorlage der Prozessvollmachten verlangt haben, dann hätten sie bereits damals zwangsläufig die gemeinschaftliche Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger (in GbR), die mangelnde Vertretungs-, Verfügungsberechtigung des RA Wellmann und die Erfüllung von Straftaten, insbesondere von Straftaten im Amt (Korruption) aufgedeckt, was sie im Wege der gegenseitigen Amtsträger-, Richterhilfe zu Lasten der Betrugs-, Diebstahlsopfer gemeinschaftlich verhindern wollten.
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24.4.86: Schein-Mietvertrag nicht erfüllt
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Nach den Akten sind die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben.
RA Wellmann hat nach dem Protokoll vom 5.11.1985 [456 KB]
in Gegenwart des GF der Komplementär-GmbH der G+L GmbH & Co., Passage am Kurfürstendamm 13 KG Landsberg erklärt, dass er ohne Vollmachten nicht rechtswirksam vertreten und über die zum Gesamthandsvermögen der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) gehörenden Räumlichkeiten und den zu erwartenden Kaufpreis von 15 Mio. DM nicht verfügen kann.
Am 24.4.1986 [661 KB]
hat RA Wellmann gleichwohl als angeblicher GF der "GbR Kurfürstendamm 12-15" unter Bezug auf den not. Kaufvertrag vom 6.6.1985 [3.953 KB]
mit der bösgläubigen Gädeke und Landsberg Vermietungs-KG um Schein einen Mietvertrag über die im EG der Gebäude Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 gelegenen Räumlichkeiten zum monatlichen Mietzins von 94.250,-- DM zzgl. Betriebskosten und Umsatzsteuern geschlossen, der jedoch durch einen gegenseitigen Leistungsaustausch nicht erfüllt worden ist.
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Millionen-DM als Schmiergeld an RA Wellmann
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Gädeke und Landsberg war bekannt, dass das Eigentum an den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 am 20.9.1985 auf die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) übergegangen ist, diese seit dem 29.8.1985 [578 KB]
trotz des not. Kaufvertrages vom 6.6.1985 [3.953 KB]
gleichwohl gemeinschaftlich untätig geblieben sind und dem RA Wellmann keine Vertretungs-, Verfügungsvollmachten erteilt haben.mehr
Gleichwohl haben Gädeke und Landsberg von dem Konto-Nr. 17059521 der G+L Vermietungs-KG bei der Berliner Volksbank eG monatlich ca. 110.000,-- DM auf das persönliche Konto-Nr. 900300108 des RA Wellmann bei der Württembergische Hypothekenbank AG überwiesen, zum Schein als Miete, Betriebskosten und MwSt., tatsächlich als Schmiergeld zur Vertuschung von Straftaten.
Weil die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind, haben sie der G+L Vemietungs-KG die zu ihrem Gesamthandsvermögen gehörenden Räume nicht überlassen und die G+L Vermietungs-KG hat die Räumlichkeiten nicht genutzt.
Die 9 Auflassungs-, Leistungsempfänger (in GbR) haben von den - vom CDU-Wirtschaftssenator Pieroth kontrollierten - landeseigenen Versorgungsbetrieben (Bewag, Fernwärme, Stadtreinigung, Wasserwerke) auch keine Rechnungen erhalten und die Lieferungen, Leistungen nicht bezahlt.mehr
Die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) haben deshalb auch eine Betriebskosten, keine Nutzungsentschädigung und keine Umsatzsteuern geltend gemacht und nicht erhalten.mehr
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Nicht Zinsen, Tilgung, sondern Schmiergeld
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RA Wellmann hat nicht bestritten, dass er von der G+L Vermietungs-KG jährlich ca. 1,3 Mio. DM erhalten hat, zur Begründung jedoch behauptet, dass die "GbR Kurfürstendamm 12-15" am 25.10.1986 [403 KB]
mit der Württembergische Hypothekenbank AG einen Darlehensvertrag über 14 Mio. DM geschlossen habe und deshalb zur Tilgung und Zinszahlung verpflichtet gewesen sei.
Nach den paginierten einheitlichen, gesonderten Feststellungsakten des Lagefinanzamtes Charlottenburg (St.-Nr. 556/3801) ist der angebliche Darlehensvertrag vom 25.10.1986 [403 KB]
über 14 Mio. DM jedoch nicht unterschrieben und nach den Buchführungsunterlagen, Kassenbüchern, Kontenauszügen usw. durch gegenseitigen Leistungsaustausch (Darlehen gegen Zinsen) nicht erfüllt worden.
Den Feststellungsakten der Finanzämter sind keine Kontoauszüge, keine Zinsbescheinigungen der Württembergische Hypothekenbank AG als angebliche Darlehensgeberin zu entnehmen.mehr
Die monatlichen Zahlungen von ca. 110.000,-- DM durch die Gädeke und Landsberg Vermietungs-KG an RA Wellmann wurden nicht zur Zins-, Tilgungszahlung an die Württembergische Hypothekenbank AG, sondern für sachfremde Zwecke bzw. zur Vertuschung von Straftaten verwendet.
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11.6.86: RA Wellmann erklärt die Auflassung
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Obwohl die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind, sind die Amtsträger rechtswidrig tätig geworden und haben am 5.6.1986
das Liegenschaftskataster (mehr) und am 10.6.1986
die Grundbücher (mehr) durch Falschbeurkundungen geändert.
Ermuntert durch die Fülle von Straftaten im Amt und die Beihilfe der Amtsträger (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) hat am 11.6.1986 [1.029 KB]
RA Wellmann als Nichtberechtigter die Auflassung der neugebildeten Flurstücke 143, 145, 147 bzw. der Grundstücke Kurfürstendamm 13 und 14 mit einem Verkehrswert von 15,6 Mio. DM zu Gunsten der Gädeke und Landsberg GmbH & Co., KG erklärt und von dem Notar Pattberg beurkunden lassen.
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11.6.86: Auflassung muss unwirksam bleiben
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Im Zusammenhang mit der "Auflassung" vom 11.6.1986 sind dem Notar Pattberg zum Beweis für die Verfügungsberechtigung des RA Wellmann die widerrufenen not. Vollmachten von Sikatzis, Eberhardt und Braun vorgelegt worden.
Der listige Notar Pattberg hat in seinen Schreiben an das Diebstahlsopfer Braun ausgelassen, dass er am 11.6.1986 die Auflassung der neugebildeten Grundstücke Kurfürstendamm 13 und 14 mit einem Verkehrswert von 15,6 Mio. DM beurkundet hat.mehr [940 KB]
In der not. Urkunde vom 11.6.1986 [1.029 KB]
ist der Mitauflassungsempfänger Schröder nicht genannt und auch nicht durch RA Wellmann vertreten worden, weil die "Auflassung" der "neugebildeten" Flurstücke 143, 145, 147 vom 11.6.1986 im Hinblick auf die Gesamthandsberechtigung der 9 Eigentümer (in GbR) unter allen Umständen unwirksam bleiben sollte und die korrupten Amtsträger die alleinige Verantwortung für ihre Straftaten im Amt übernehmen sollten.
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18.6.86: Bauvertrag zur Kaufpreisverschiebung
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Um sich den zum Gesamthandsvermögen der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) gehörenden Kaufpreis von 15,6 Mio. DM für die Grundstücke Kurfürstendamm 13 und 14 aneignen zu können, hat RA Wellmann am 18.6.1986 [2.026 KB]
als angeblicher GF der "GbR Kurfürstendamm 12-15" zum Schein einen Bauvertrag mit der Briefkastenfirma bmc-GmbH für die "Komplettsanierung" der Gebäude Kurfürstendamm 12 und 15 zum Pauschalpreis von vorerst 10.670 Mio. DM geschlossen, der von RA Coenders als Vertreter ohne Vertretungsmacht unterschrieben worden ist.
Den miteinander verschwägerten RAen Wellmann [1.439 KB]
und Coenders [1.427 KB]
war jedoch bekannt, dass die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) den angeblichen GV mit Datum 21.5.1984 nicht unterschrieben haben, seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind und keinen Beschluss gefasst haben, die auf den Restgrundstücken Kurfürstendamm 12 und 15 gelegenen Gebäude aus- und umzubauen.
Dem RA Coenders war bekannt, dass die in der Anlage des "Bauvertrages" genannten ca. 75 Personen (angeblich in GbR) dem RA Wellmann keine Vollmachten zum Abschluss von Verträgen erteilt haben und RA Wellmann als Vertreter ohne Vertretungsmacht gehandelt hat und keine Zahlungen hätte leisten können.
Der mit RA Wellmann verschwägerte RA Coenders war Referendar bei den RAen Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Dr. Hertin und ist nach dem Prüfbericht des FA Charlottenburg vom 30.3.1990 [1.546 KB]
von April 1986 bis 15. Februar 1989 als angeblicher GF des Betrugsobjektes "GbR Lietzenburger Str. 83/Pfalzburger Str. 87" aufgetreten.
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15,6 Mio. DM von Landowski mittelbar an Kind
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Am 26.6.1986 hat plangemäß die landeseigene Berliner Pfandbriefbank (Vorstands-, CDU-Fraktionsvorsitzender Landowski) 15,6 Mio. DM als angeblichen Kaufpreis für die neugebildeten Grundstücke Kurfürstendamm 13 und 14 an die G+L GmbH & Co., Passage am Kurfürstendamm 13 KG überwiesen, und zwar aufgrund der "Auflassung" vom 11.6.1986 [1.029 KB]
.
Gädeke und Landsberg haben den Betrag von 15 Mio. DM jedoch nicht in Erfüllung des not. Kaufvertrages vom 6.6.1985 [3.953 KB]
zu Gunsten der 9 Verkäufer (in GbR) auf ein von dem Notat Pattberg bei der Berliner Volksbank eG zu eröffnendes Notaranderkonto gezahlt (vgl. § 4, Nr. 2).
Am 27.6.1986 haben die arglistigen Baulöwen Gädeke und Landsberg nach Abzug einer "Provision" von 1 Mio. DM den von Berliner Pfandbriefbank (Landowski) stammenden Restbetrag von 14,6 Mio. DM von dem Konto-Nr. 17058521 der G+L GmbH & Co., Passage am Kurfürstendamm 13 KG bei der Berliner Volksbank eG auf das persönliche Konto-Nr. 1175447220 des inhaftierten Kind als Nichtberechtigten bei der Deutsche Kreditbank für Baufinanzierung AG überwiesen.mehr
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14,6 Mio. DM von Landowski an Wellmann-Clan
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Am 23.10.1986
hat deshalb auf dem persönlichen Konto-Nr. 1175447220 des inhaftierten Kind bei der DKB ein Guthaben von 19.898.400,-- DM bestanden.
RA Wellmann hat anschließend als Kontobevollmächtigter des Kind, jedoch als Nichtberechtigter den zum Gesamthandsvermögen der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) gehörenden, von "Landowski" stammenden "Restkaufpreis" für die Grundstücke Kurfürstendamm 13 und 14 von 14,6 Mio. DM von dem persönlichen Konto des Kind bei der DKB auf das Konto-Nr. 507012 der Briefkastenfirma bmc-GmbH beim Bankhaus Delbrück & Co. überwiesen.
Die Überweisungen erfolgten zum Schein in Erfüllung des angeblichen Bauvertrages vom 18.6.1986 [2.026 KB]
von 10.6 Mio. DM zzgl. einer "Nachfinanzierung" von 3 Mio. DM, insgesamt 14,6 Mio. DM, tatsächlich jedoch, um den Wellmann-Clan um den von Berliner Pfandbriefbank (Landowski) stammenden, zum Gesamthandsvermögen der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) gehörenden Restkaufpreis von 14,6 Mio. DM rechtsgrundlos zu bereichern.
Nach den Akten des FA für Körperschaften und der Wohnsitzfinanzämter gehören die GmbH-Anteile an der bmc-GmbH den mit RA Wellmann verschwägerten RAen Bertie Conders, Michael Schöne sowie dem Sozius von Wellmann, RA Cato Dill bzw. dem Wellmann-Clan.
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10.7.86 Wellmann: GV nicht unterschrieben
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Der Mitauflassungsempfänger Braun hat von den Notaren Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck, Dr. Hertin, Dr. Schultze-Zeu und Pattberg keine Ausfertigungen oder Abschriften der notariellen Urkunden erhalten, dem RA Wellmann keine Vertretungs-, Verfügungsvollmacht erteilt und vorsorglich den RA Sieversen zu seiner Beratung und Vertretung beauftragt.
Am 10.7.1986 [1.703 KB]
hat RA Wellmann deshalb dem RA Sieversen zum Beweis einen GV mit Datum 21.5.1984 zugeschickt, der von den Auflassungsempfängern Eberhardt und Braun nicht unterschrieben worden ist und erkennbar gemacht, dass er als Vertreter ohne Vertretungsmacht aufgetreten ist und als Nichtberechtigter gehandelt hat.
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17.7.86: Schein-Vertrag mit Betrugsopfer Pientka
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Obwohl die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind und dem RA Wellmann keine Vertretungs-, Verfügungsvollmachten erteilt haben, hat dieser gleichwohl am 17.7.1986 [734 KB]
als angeblicher GF der "GbR Kurfürstendamm 12-15" mit dem Betrugs-, Korruptionsopfer Pientka einen Miet-, Bauvertrag über die im Gebäude Kurfürstendamm 12/13 gelegenen Räumlichkeiten geschlossen.
Weil die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind bzw. dem RA Wellmann keine Vertretungs-, Verfügungsvollmachten erteilt haben, hat RA Wellmann als fremder Dritter den mit seinem Betrugsopfer Pientka am 17.7.1986 geschlossenen Miet-, Bauvertrag durch Gebrauchsüberlassung und Baukostenzahlung nicht erfüllt bzw. nicht erfüllen können.
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Wellmanns Ausplünderung des Finanzamtes
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Nach den Akten sind die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) auch gegenüber den Finanzbehörden gemeinschaftlich untätig und deshalb von der Umsatzsteuer befreit geblieben (§ 4 Nr. 12a UStG).
Am 6.8.1986 [468 KB]
hat RA Wellmann gleichwohl beim FA Charlottenburg-West eine Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1985 und für das Grundstück Kurfürstendamm 12 "als Steuerpflichtiger" eingereicht, einen nur behaupteten, nicht begründeten Anspruch auf Umsatzsteuerrückerstattung von 141.056,20 DM geltend gemacht und nur im eigenen Namen unterschrieben, weil er nämlich keine Vollmachten hätte vorlegen können, was den Amtsträgern bekannt war.
Wie die Amtsträger die Finanzkassen zu Gunsten von RA Wellmann unter dem Vorwand von "Umsatzsteuerrückerstattungen" ausgeplündert haben bzw. zur Vertuschung von Straftaten im Amt ausplündern mussten.mehr
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Wellmanns Ausplünderung des Denkmalamtes
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Nach den Akten sind die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) in keinem Denkmalschutzverfahren angehört worden, haben als Inhalts-, Zustellungs-, Empfangsadressaten vom Landesdenkmalamt keine Denkmalschutzverfügung erhalten, sind im Baudenkmalbuch nicht eingetragen worden und deshalb gegenüber dem Landesdenkmalamt gemeinschaftlich untätig geblieben.
Wie RA Wellmann das Landesdenkmalamt um 168.300.01 DM ausgeplündert hat bzw. die Amtsträger ihren Haushalt auf Antrag und zu Gunsten von RA Wellmann unter dem Vorwand der Wiederherstellung der "Baudenkmale" Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 ausgeplündert haben bzw. zur Vertuschung von Straftaten im Amt ausplündern mussten.mehr
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29.8.86: Vollmacht Braun nur zur Kündigung
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Weil der Mitauflassungsempfänger Braun keine Einsicht in die Geschäftsbücher und keine Verwaltungsakte erhalten hat, war ihm nicht bekannt, dass RA Wellmann mit Wissen und Wollen der Amtsträger als Vertreter ohne Vertretungsmacht aufgetreten ist und sich als Nichtberechtigter die zum Gesamthandsvermögen gehörenden Mieteinnahmen in Millionen-Höhe angeeignet bzw. diese gestohlen hat.
Am 29.8.1986 [527 KB]
hat der Auflassungsempfänger Braun - vertreten durch den RA Sieversen - dem RA Wellmann auch keine Geschäftsführungs- und keine Verfügungsvollmacht, sondern nur eine Vollmacht zur Kündigung des Mietverhältnisses mit der Firma Mampe bzw. eine Prozessvollmacht erteilt.
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Kind, Wellmann, Eckert zu Lasten der Betrugsopfer
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Ab 23.10.1986 hat RA Wellmann als Kontobevollmächtigter das persönliche Konto-Nr. 1175447220 des inhaftierten Kind abgeräumt bzw. als Nichtberechtigter den u.a. von der Berliner Pfandbriefbank (Vorstands-, Fraktionsvorsitzender Landowski) stammenden Betrag von 19.898.400,-- DM auf die Konten der Refi-GmbH
(Metz, Schöne), der bmc-GmbH [412 KB]
(Schöne, Coenders, Dill) usw. überwiesen und die Millionen-Beute den Berechtigten, Diebstahls-, Unterschlagungs-, Betrugsopfern, Gläubigern und Steuergläubigern entzogen.
Nachdem RA Wellmann als Nichtberechtigter den zum Gesamthandsvermögen der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) gehörenden Millionen-Betrag bei Schöne, Coenders, Metz, Dill in "Sicherheit" gebracht hat, hat der arglistige RAuN Heinz H. Eckert am 9.3.1987 als anwaltlicher Vertreter des Kind beim AG Charlottenburg den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Vermögen des inhaftierten Kind gestellt und das tatsächlich vorhandene Millionen-Vermögen des Schuldners, Betrügers Kind verheimlicht.mehr
Der RAuN Eckert ist in den Strafurteilen von Kind [3.976 KB]
und Schröder [3.665 KB]
als Verkäufer des Grundstücks, Betrugsobjekts Knesebeckstr. 77 genannt.
Am 12.12.1984 [1.389 KB]
hat der RAuN Eckert mit Kind einen Kaufvertrag über eine Unterbeteiligung an der "GbR Kurfürstendamm 12-15" als Kaufgegenstand zum Kaufpreis von 120.000,-- DM geschlossen. Integrierter Bestandteil des KV war ein GV mit Datum 21.5.1984, der von den 4 Auflassungsempfängern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben worden ist.
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13.5.87: Konkurseröffnung über Kind-Vermögen
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Am 13.5.1987 hat die Richterin Gerlach beim Konkursgericht des AG Charlottenburg das Konkursverfahren über das verheimlichte, von RA Wellmann verschobene Millionen-Vermögen des Auflassungsempfängers Kind eröffnet und die RAuNin Seiter zur Konkursverwalterin ernannt.
Die Konkursverwalterin RAuNin Seiter ist mit der billigenden Inkaufnahme des aufsichtsführenden Konkursgerichts (Konkursrichter, Rechtspfleger) zu Lasten der Gläubiger, Steuergläubiger, Betrugs- Diebstahlsopfer seit dem 13.5.1987 bis heute untätig geblieben, um die Erfüllung von Straftaten im Amt zu vertuschen.
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13.5.87: Auflösung der Eigentümer-GbR
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Weil die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) den angeblichen GV mit Datum 21.5.1984 [1.651 KB]
nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985 [578 KB]
gemeinschaftlich untätig geblieben sind, hat der Auflassungsempfänger, Schuldner Kind seinen GbR-Anteil von 50% bzw. von 15 Mio. DM bezogen auf das Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM als rechnerische Bezugsgröße nicht verloren.
Weil die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind, ist auch die Eigentümer-GbR Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 am 13.5.1987
zwingend aufgelöst worden und die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) sind seither zur gemeinschaftlichen Abwicklung verpflichtet, zu Lasten der Gläubiger, Diebstahls-, Unterschlagungs-, Betrugsopfer jedoch bis heute gemeinschaftlich untätig geblieben (§§ 728, 730 ff. BGB, 283, 331 ff. StGB).
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Von Wellmann zur Falschaussage angestiftet
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Am 7.8.1987 [1.987 KB]
haben die Richter Dr. Paterok, Rungenhagen, Dr. Gerz-Holzmann das Betrugs-, Korruptionsopfer Pientka zu Gunsten von RA Wellmann zum Schweigen verurteilt.
Die Richter haben im Urteilstatbestand die Tatsache ausgelassen, dass der angebliche GV mit Datum 21.5.1984
von den 4 Auflassungsempfängern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben worden ist und die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985
gemeinschaftlich untätig geblieben sind.
Sie haben die Abgabe von mündlichen Willenserklärungen bzw. die Richtigkeit der von RA Wellmann benannten Zeugen unterstellt und diese inhaltlich in ihrem Sinne ausgelegt, um das von ihnen gewollte Urteil zu Lasten des Betrugsopfers Pientka und zu Gunsten von RA Wellmann als "Organ der Rechtspflege", angeblichen Miteigentümer und Geschäftsführer der Eigentümer-GbR begründen sowie die Erfüllung von Straftaten vertuschen zu können.
Die Richter Dr. Paterok, Rungenhagen, Dr. Gerz-Holzmann haben nach den Akten den Urteilstatbestand durch Auslassung und Unterstellungen frei erfunden und sich zur Begründung ihres "Gefälligkeitsurteils" auf die eidesstattlichen Versicherungen der von RA Wellmann benannten Zeugen gestützt.
Nach der Straf-, Selbstanzeige vom 9.6.1989 [733 KB]
hat RA Wellmann jedoch seine Zeugen Rakow und Geissler zur Abgabe von falschen eidesstattlichen Versicherungen zu Lasten seines Betrugsopfers Pientka angestiftet.mehr
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"Staatsanwaltschaft und Gerichte fest im Griff"
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Nachdem die Richter Dr. Paterok, Rungenhagen, Dr. Gerz-Holzmann das Betrugsopfer Pientka unmittelbar zu Gunsten von RA Wellmann und mittelbar zur Unterdrückung der Straftaten im Amt zum Schweigen verurteilt haben, hat der mit RA Wellmann verschwägerte RA Dr. Schöne dem Pientka freimütig erklärt:
"Uns kann mit der "GbR Kurfürstendamm 12-15" nichts passieren, wir haben die Staatsanwaltschaft, Finanzbehörden und Gerichte fest im Griff."
Im Zusammenhang mit den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 haben die Amtsträger, Richter reihenweise - aus welchem Grund auch immer - die aktenkundige Tatsache der gemeinschaftlichen Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 ausgelassen und den Abschluss des GV mit Datum 21.5.1984 frei erfunden, um die von ihnen gewollten Verwaltungsakte, Urteile zu Gunsten von Wellmann, Nordemann, Schöne usw. begründen zu können.
Würden die Amtsträger, Richter die aktenkundige Tatsache festgestellt haben, dass die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) den angeblichen GV mit Datum 21.5.1984 nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind, dann hätten sie zwangsläufig RA Wellmann als Vertreter ohne Vertretungsmacht und Nichtberechtigten enttarnt und die Erfüllung von Straftaten, insbesondere von Straftaten im Amt (Korruption) aufgedeckt, was sie gemeinschaftlich zu Lasten der Opfer verhindern wollten.
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26.10.87 Schnauck: GV nicht unterschrieben
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Am 26.10.1987 [1.418 KB]
hat der Mitauflassungsempfänger und Stb. Schnauck auf Anweisung des RA Wellmann dem Stb. John des Mitauflassungsempfängers Braun und des angeblichen Miteigentümers Pientka zum Beweis einen GV mit Datum 21.5.1984 zugeschickt, der von den 3 Auflassungsempfängern Eberhardt, Braun und Metz nicht unterschrieben worden ist und erkennbar gemacht, dass RA Wellmann als vollmachtloser Vertreter und Nichtberechtigter gehandelt hat.
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30.10.87: Falschbeurkundung im Grundbuchamt
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Weil die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) den angeblichen GV mit Datum 21.5.1984 nicht unterschrieben haben und im Hinblick auf ihre Gesamthandsberechtigung seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind, ist am 13.5.1987
die Eigentümer-GbR Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 gem. § 728 BGB aufgelöst worden.
Am 30.10.1987 haben gleichwohl die Rechtspfleger beim GBA die Mitauflassungsempfänger Kind und Schröder mit deklaratorischer Wirkung gelöscht und weitere 23 Personen - darunter RA Wellmann - als angebliche Miteigentümer der Restgrundstücke Kurfürstendamm 12 [2.899 KB]
und 15 [951 KB]
eingetragen, und zwar aufgrund des Berichtigungsantrages des RA Wellmann vom 23.7.1986 [502 KB]
und der UB/VM [1.372 KB]
des FA.mehr
Weil die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind, haben die Auflassungsempfänger Kind mit 15 Mio. DM und Schröder mit 6 Mio. DM am Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM beteiligt, ihre jeweiligen GbR-Anteile nicht verloren und nicht auf die 23 Personen (dinglich) übertragen.
Die UB/VM des FA vom 7.11.1984 [1.958 KB]
und 30.9.1987 [1.372 KB]
sind im Hinblick auf die Namen, die Zeitpunkte, die Höhe der GbR-Anteile und die Grundstücksflächen inhaltlich erkennbar widersprüchlich und vom Lagefinanzamt Charlottenburg-West zur chronologisch lückenlosen, namentlichen und anteiligen Zurechnungsfortschreibung (Einheitswertbescheide) nicht befolgt worden.mehr
Wegen des Nichtbestehens von Rechtsverhältnissen ist RA Wellmann nicht am 15.10.1984 [661 KB]
, aufgrund seines "Kaufvertrages", nicht am 23.7.1986 [502 KB]
aufgrund seines Berichtigungsantrages und nicht am 31.10.1987
durch seine deklaratorische Eintragung Miteigentümer geworden.
RA Wellmann ist nach der Begründung von KG 3 U 1223/89 [6.292 KB]
am 15.10.1984, aufgrund seines "Kaufvertrages", nach der Begründung von KG 20 U 8105/93 [2.434 KB]
am 20.9.1985, aufgrund seines Kaufvertrages vom 15.10.1984 [661 KB]
und nach der "Feststellung [1.055 KB]
" des FA HH-Barmbek-Uhlenhorst am1.1.1986 aus unbekannten Grund mit einem Anteil von 0,9368% am angeblichen Gesellschaftskapital von 10.675 Mio. DM Miteigentümer der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 geworden, was im Hinblick auf die Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB]
und UB/VM [1.958 KB]
sowie die Auflassung vom 11.6.1986 [1.029 KB]
und UB/VM [1.397 KB]
erkennbar frei erfunden ist.
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Wellmann ohne Vertretungs-, Verfügungsmacht
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1986/1987 hat der Mitauflassungsempfänger Braun den Amtsträgern bei den Justiz-, Finanz-, Wirtschafts- und Baubehörden zur Schadensvermeidung mitgeteilt, dass er den angeblichen GV mit Datum 21.5.1984 nicht unterschrieben, dem RA Wellmann keine Vollmachten erteilt habe und dieser im Hinblick auf die gemeinschaftliche Geschäftsführung und Gesamthandsberechtigung seit November 1985 als Vertreter ohne Vertretungsmacht und als Nichtberechtigter handeln und nach seiner Meinung den Straftatbestand des Diebstahls und der Unterschlagung erfüllen würde.
Die Amtsträger sind gleichwohl untätig geblieben bzw. haben die Erklärungen des Mitauflassungsempfängers Braun trotz ihrer Verpflichtung zur Gewährung des rechtlichen Gehörs sowie der Zustellungspflicht und Empfangsbedürftigkeit von Verwaltungsakten im kollusiven Zusammenwirken nicht in Erwägung gezogen, weil sie dann zwangsläufig die Erfüllung von Straftaten, insbesondere von Straftaten im Amt aufgedeckt hätten, was sie gemeinschaftlich zu Lasten ihrer Opfer verhindern wollten.
Am 3.11.1987 [214 KB]
hat RA Wellmann dem Auflassungsempfänger Braun die am 29.8.1986 [527 KB]
erteilte Prozessvollmacht zurückgegeben und erklärt, dass weitere Vollmachten nicht vorhanden sind und erkennbar gemacht, dass er als vollmachtloser Vertreter und Nichtberechtigter gehandelt hat.
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5.11.87: Ausschluss aus nicht existierender GbR
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Weil die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) den angeblichen GV mit Datum21.5.1984 [1.651 KB]
nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985 [578 KB]
gemeinschaftlich untätig geblieben sind, ist die Eigentümer-GbR Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 mit einem Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM am 13.5.1987
aufgelöst worden und die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) sind seither zur gemeinschaftlichen Abwicklung verpflichtet, zu Lasten der Gläubiger, Betrugs-, Korruptionsopfer jedoch bis heute untätig geblieben.
Am 5.11.87 haben Wellmanns Helfer den Mitauflassungsempfänger Braun und den angeblichen Miteigentümer Pientka als Diebstahls-, Unterschlagungs-, Betrugsopfer aus einer angeblich seit 1984 ! aus ca. 80 Personen bestehenden "Publikums-Eigentümer-GbR" (angebliches Gesellschaftskapital 10.675 Mio. DM) mit "Mehrheit" ausgeschlossen.
Weil die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) den angeblichen GV mit Datum 21.5.1984 nicht unterschrieben, keine Rechtsverhältnisse begründet haben und seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind, ist keine "Publikums-Eigentümer-GbR" entstanden, Braun und/oder Pientka sind einer solchen, nicht existierenden "Publikums-GbR" nicht beigetreten und konnten deshalb auch nicht ausgeschlossen werden.
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Die gesetzlichen, listigen Richter der 3. ZK LG
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Am 27.11.1987 [300 KB]
hat RA Wellmann vor dem Landgericht Berlin (Az. 8.0.397/87) an Eides Statt versichert, dass mit allen ca. 72 Gesellschaftern Kaufverträge über eine Beteiligung - nicht Unterbeteiligung - an der "GbR Kurfürstendamm 12-15" als Kaufgegenstand geschlossen worden sind.
Auch diese eidesstattliche Versicherung des RA Wellmann ist mit Blick auf die Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB]
falsch, was durch Akteneinsicht erkennbar ist (vgl. auch Kaufvertrag Eckert [2.704 KB]
).
Die RAuNe Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck, Dr. Hertin haben als anwaltliche Vertreter des Auflassungsempfängers Dr. Sikatzis als Zeugen gegen Kind am 6.3.1986 [1.651 KB]
zum Beweis einen GV mit Datum 21.5.1984 vorgelegt, der von den 4 Auflassungsempfängern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben worden ist.
Mit Schreiben vom 2.5.1988 haben die RAuNe Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck, Dr. Hertin als anwaltliche Vertreter des RA Wellmann dem Staatsanwalt Dorsch bei der StALG Berlin (Az. 1 Bt Js 330/87) den "Kaufvertrag" über eine Unterbeteiligung an der GbR mit Datum 15.10.1984 [1.439 KB]
zum Beweis vorgelegt, der von RA Wellmann allein unterschrieben worden ist. Trotz der eidesstattlichen Versicherung haben die Richter der 3. ZK des LG dem RA Wellmann untersagt, sich weiterhin als Geschaftsführer der GbR Kurfürstendamm 12-15 zu bezeichnen und als solcher im Geschäftsverkehr für die Gesellschaft aufzutreten.
Auch die Richter der 8. ZK Neef, Dr. Prange, Piorkowski des LG haben jedoch im Urteilstatbestand ausgelassen, dass die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) den angeblichen GV mit Datum 21.5.1984 nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985 gemeinschaftlich untätig geblieben sind.
Aufgrund des landgerichtlichen Urteils vom 27.11.1987 sind die Rechtsanwälte Wellmann, Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck, Dr. Hertin, die Amtsträger (Finanzen, Bauen, Wirtschaft, Justiz) und Richter bei den Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichten in Panik geraten, weil damit die mangelnde Vertretungs-, Verfügungsberechtigung des RA Wellmann und zwangsläufig die Erfüllung von Straftaten - insbesondere von Straftaten im Amt (Korruption) - aufgedeckt worden wäre.
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Gefälligkeitsrichter des 2. ZS beim KG Berlin
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Am 4.1.1988 [2.014 KB]
haben die Richter des 2. ZS beim KG Krahn, Görtz, Knorn in dem Verfahren zum Az. 2 U 6933/87 das Schockurteil der Richter der 8. ZK des LG zur Erleichterung der CDU-Politiker, Amtsträger aufgehoben.
Auch die Richter des 2. ZS haben zielgerichtet und ergebnisorientiert die (dinglichen) Verfügungsgeschäfte (Auflassung vom 29.8.1985) ausgelassen und (schuldrechtliche) Verpflichtungsgeschäfte (Willenserklärungen, Verträge) unterstellt (frei erfunden) und diese inhaltlich in ihrem Sinne ausgelegt (§§ 133, 157 BGB), obwohl die Willenserklärungen nicht abgegeben und die Verträge nicht geschlossen, durch Betragsleistungen oder einen gegenseitigen Leistungsaustausch nicht erfüllt worden sind und im Original nicht existieren.
Würden die Richter Krahn, Görtz, Knorn im Urteilstatbestand wahrheitsgemäß festgestellt haben, dass der zum Beweis beigefügte, paginierte GV mit Datum 21.5.1984 [1.297 KB]
von den 4 Auflassungsempfängern Eberhardt, Metz, Schnauck und Braun nicht unterschrieben worden ist und die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 [578 KB]
gemeinschaftlich untätig geblieben sind, dann hätten sie das von ihnen gewollte Gefälligkeitsurteil zu Gunsten von RA Wellmann, seiner Prozessbevollmächtigten Prof. Dr. Nordemann, Dr. Vinck und Dr. Hertin und zu Lasten des Betrugs-, Korruptionsopfers Pientka nicht begründen können und zwangsläufig die Erfüllung von Straftaten im Amt aufdecken müssen, was sie im Wege der gegenseitigen Amtsträgerhilfe "kollegialiter" verhindern wollten.
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Berliner Verwaltung im Sog der Korruption
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Allen Beteiligten war die aktenkundige Tatsache bekannt, dass die 9 Auflassungsempfänger (in GbR) den angeblichen GV mit Datum 21.5.1984 [1.651 KB]
nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985 [578 KB]
mit Blick auf ihre gemeinschaftliche Geschäftsführung, Gesamthandsberechtigung gemeinschaftlich untätig geblieben sind.
In Kenntnis der aktenkundige Tatsache der gemeinschaftlichen Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) sind die Amtsträger, Richter gleichwohl tätig geworden, wo sie hätten untätig bleiben müssen und sind untätig geblieben, wo sie hätten tätig werden müssen, und zwar nur, um die Korruption in der Berliner Verwaltung bzw. die gemeinschaftliche Erfüllung von Straftaten im Amt aufgrund einer Personen-, Gewalten-, Parteienverfilzung zu vertuschen.
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Wir haben die Amtsträger, Richter fest im Griff
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Ermutigt durch die Beihilfe der korrupten, erpressbaren, willfährigen Amtsträger haben am 12.2.1988 insgesamt 78 Personen bzw. "verdiente" CDU-Politiker, Parteimitglieder, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater usw., als "GbR Kurfürstendamm 12-15" - vertreten durch den angeblichen Prozessbevollmächtigen RA Wellmann - beim LG Berlin einen Grundbuchberichtigungsanspruch gegen den Mitauflassungsempfänger, das Diebstahls-, Betrugs-, Korruptionsopfer Braun geltend gemacht.
Die Rechtsanwälte haben erklärt, dass mit der "GbR Kurfürstendamm 12-15" nichts passieren kann, weil sie die Amtsträger, Richter fest im Griff haben.
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Richterlügen durch Akteneinsicht erkennbar
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Am 26.7.1989 [6.292 KB]
haben die Richter des 3. ZS beim KG Siering, Schmeißer, Gast den Mitauflassungsempfänger Braun als Diebstahls-, Betrugs-, Korruptionsopfer zu Gunsten der CDU-Politiker, Parteimitglieder, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater usw. (angeblich als "GbR Kurfürstendamm 12-15") zur (deklaratorischen) Löschung seines Namens als Miteigentümer der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 verurteilt.
Die Richter Siering, Schmeißer, Gast haben - wie bereits ihre Kollegen Krahn, Görtz, Knorn in KG 2 U 6933/87 [2.014 KB]
- im Urteilstatbestand ebenfalls die aktenkundige Tatsache der gemeinschaftlichen Untätigkeit der 9 Auflassungsempfänger (in GbR) seit dem 29.8.1985 [578 KB]
ausgelassen (unterdrückt) und den Abschluss eines GV mit Datum 21.5.1984 als "Tatsache" unterstellt (frei erfunden), diesen inhaltlich zitiert und tatrichterlich "ausgelegt", um das von ihnen gewollte, erwartete Gefälligkeitsurteil zu Lasten und zur Existenzvernichtung von Braun und zu Gunsten der RAe Prof. Dr. Nordemann, Wellmann, Dr. Vinck, Hertin usw. begründen bzw. die Erfüllung von Straftaten im Amt (Korruption) vertuschen zu können.
Würden die Richter Krahn, Görtz, Knorn, Siering, Schmeißer, Gast wahrheitsgemäß im Urteilstatbestand festgestellt haben, dass die 9 Auflassungsempfänger (als GbR Kurfürstendamm 12-15") den angeblichen GV mit Datum 21.5.1984 [1.651 KB]
nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985 [578 KB]
gemeinschaftlich untätig geblieben sind, dann hätten sie die von ihnen gewollten oder durch unlautere Mittel erlangten "Gefälligkeitsurteile" im Wege der gegenseitigen Amtsträger-, Richterhilfe nicht begründen können, sondern zwangsläufig die Auflösung der Eigentümer-GbR am 13.5.1987
(§ 728 BGB) und die gemeinschaftliche Erfüllung von Straftaten im Amt aufdecken müssen, was die Richter verhindern wollten.
Der Tatbestand des am 14.1.1991 vollstreckten Grundbuchberichtigungsurteils KG 3 U 1223/89 [6.292 KB]
zu Gunsten von Prof. Dr. Nordemann als Kläger und Prozessbevollmächtigter steht im erkennbaren Widerspruch zu dem Inhalt der Grundbuchakten mit der von Prof. Dr. Nordemann beurkundeten Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB]
und den Akten der Strafverfolgungs-, Finanzbehörden sowie Zivil-, Finanz- und Verwaltungsgerichte, was durch einfache Akteneinsicht erkennbar ist.mehr
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12.11.89: Kraftloserklärung der Tuska-Vollmacht
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Am 4.1.1988 [2.014 KB]
haben die Richter des 2. ZS beim KG Krahn, Görtz, Knorn den Antrag des Betrugs,- Korruptionsopfers Pientka zurückgewiesen mit der Begründung, dass das Eigentum an den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 bereits seit der 2. Hälfe des Jahres 1984 ! zum Gesamthandsvermögen von ca. 80 Personen (in GbR) gehört, RA Wellmann am 15.10.1984 [1.439 KB]
Miteigentümer geworden und am 5.11.1985 [456 KB]
mit Stimmenmehrheit rechtswirksam zum GF einer "Publikums-Eigentümer-GbR" gewählt worden sei.
RA Wellmann hat sich seit dem 4.1.1988 zum Beweis für seine Vertretungs- und Verfügungsberechtigung nicht mehr auf die angebliche "Tuska-Vollmacht" vom 12.11.1985 [877 KB]
, sondern nur noch auf den frei erfundenen Tatbestand und die Begründung von KG 2 U 6933/87 [2.014 KB]
gestützt.mehr
Am 12.11.1989 hat deshalb das AG Schöneberg mit Blick auf die Begründung von KG 2 U 6933/87 [2.014 KB]
ohne Folgen für RA Wellmann die Tuska-Vollmacht vom 12.11.1985 [877 KB]
durch öffentlichen Aushang für kraftlos erklärt und im Bundesanzeiger veröffentlicht.
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700.000,-- DM aus Finanzkasse an Wellmann
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