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Gädeke, Landsberg
26. Hanseatische
Namensänderung
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Auf dem Höhepunkt der CDU-Parteispendenaffäre

Dienstanweisungen des CDU-Bausenators Franke


Das kriminelle Geschehen im Zusammenhang mit den Grundstücken Ku-damm 12/13 [943 KB] und 14/15 [994 KB] war nur durch die Dienstanweisungen des damaligen CDU-Bausenators Franke gegenüber seinen Untergebenen im Bezirksamt Ch-burg möglich.

Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hier.

Weil die am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümer (in GbR) und die Sachbearbeiter beim Stadtplanungs-, Vermessungs-, Kataster- und Bauaufsichtsamt gemeinschaftlich untätig geblieben sind, hat der CDU-Bausenator Franke ab 17.3.1986 dem Bezirksamt Ch-burg Dienstanweisungen erteilt, zu Gunsten von Gädeke und Landsberg und zu Lasten der 9 Eigentümer (in GbR) tätig zu werden, rechtsgrundlos begünstigende Verwaltungsakte zu erlassen, das Liegenschaftskataster durch Falschbeurkundung zu verändern und diese dem Grundbuch- und Lagefinanzamt Ch-burg mitzuteilen.

Weil der OStALG Fätkinheuer auf dem persönlichen Konto des CDU-Bausenators Franke ein Guthaben von 800.000,-- DM festgestellt hat, deren Herkunft dieser nicht glaubhaft nachweisen konnte, ist Franke - jedoch erst nachdem er seine Dienstanweisungen gegenüber dem Bezirksamt Ch-burg erteilt hat - dann am 18.4.1986 zurückgetreten.


 


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20.9.1985: Eintragung Rechtsträgerwechsel


Am 20.9.1985 [952 KB] hat das GBA die VICTORIA-Lebensversicherungs-AG gelöscht und Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR), Gesamthandseigentümer der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 eingetragen, und zwar aufgrund der Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB] und der UB/VM [1.958 KB] .

Anschließend hat das GBA die Grundbuchauszüge mit die Eintragung des Rechtsträgerwechsels dem Lagefinanzamt Ch-burg (West) zur Zurechnungsfortschreibung und dem Katasteramt zur Änderung, Berichtigung des Liegenschaftskatasters zugestellt.


 


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Verpflichtungserklärung zur Grundstücksteilung

Der FDP-OStALG Fätkinheuer hat auch ein Ermittlungsverfahren gegen den CDU-Bausenator Franke wegen seiner Annahme von 800.000,-- DM als angebliche, aber nicht gebuchte CDU-Parteispende eingeleitet, über deren Herkunft Franke hartnäckig geschwiegen hat.

Würde Fätkinheuer aber Einsicht in die Geschäfts-, Kassenbücher, Kontenauszüge, Steuerakten der G+L GmbH & Co. KG genommen haben, dann hätte er festgestellt, dass Gädeke und Landsberg dem CDU-Bausenator Franke 800.000,-- DM als angebliche "Parteispende", richtig Bestechungs-, Schmiergeld gezahlt haben.

Am 10.2.1986 [423 KB] hat RA Wellmann den CDU-Bausenator Franke daran erinnert, dass er Gädeke und Landsberg die Teilung der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 schriftlich zugesagt hat, die aber den am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümern (als GbR) gehören.

Der durch Vorteilsnahme erpressbar gewordene CDU-Bausenator Franke hat deshalb seinen Untergebenen beim Bezirksamt Charlottenburg (Stadtplanungs-, Vermessungs-, Kataster-, Bauaufsichtsamt), Landesdenkmalamt und dem ÖbV Dr. Schwenk Dienstanweisungen zur Verleitung, Erfüllung, Unterdrückung von Straftaten im Amt erteilt, erteilen müssen.


 


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Änderung des Liegenschaftskatasters

Das Katasteramt hat anschließend die VICTORIA-Lebensversicherungs-AG als Alleineigentümern gelöscht und anschließend Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck als Eigentümer der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15, Flurstücke 20/29 und 17/35 im Liegenschaftskataster eingetragen, und zwar der Eintragung am 20.9.1985 in den Grundbüchern entsprechend.

Den Beamten beim Bezirksamt Ch-burg mit dem Stadtplanungs-, Vermessungs-, Kataster-, Bauaufsichtsamt waren deshalb die Eigentumsverhältnisse an den Grund-, Flurstücken bekannt.



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3.11.1985: Inhaftierung Baustadtrat Antes

Am 23.10.1985 ist der am 20.9.1985 [952 KB] - aufgrund der Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB] und der UB/VM [352 KB] - eingetragene Miteigentümer Kind u.a. wegen Verdacht des Betruges, der Bestechung, Nötigung von Amtsträgern inhaftiert und am 23.11.1987 [3.976 KB] rechtswirksam zur Freiheitsstrafe von 5 Jahren verurteilt worden.

Am 3.11.1985 ist der mit Kind kollusiv zusammenwirkende CDU-Baustadtrat des Bezirksamtes Ch-burg Antes wegen Verdacht der Annahme, Weiterleitung von illegalen CDU-Parteispenden, Dienstanweisungen an Untergebene zur Verleitung, Erfüllung, Unterdrückung von Straftaten im Amt inhaftiert und anschließend rechtswirkam verurteilt worden.

Anschließend haben die Beamten der StALG und Kriminalpolizei die Beamten zur Korruption im Bezirksamt Ch-burg als Zeugen gegen Antes geladen und vernommen.



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30.12.1985: Dienstanweisung zur Untätigkeit

Die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) sind seit Abschluss des KV am 29.5.1984 [1.820 KB] gegenüber dem Stadtplanungs-, Vermessungs-, Kataster-, Baufaufsichtsamt gemeinschaftlich untätig geblieben, haben keine Anträge gestellt.

Am 30.12.1985 hat der neue CDU-Baustadtrat Laschinski gleichwohl eine Dienstanweisung erteilt, keine positiven Verwaltungsakte zu den vorliegenden Anträge im Zusammenhang mit den Grundstücken Kurfürstendamm 12-15 zu erlassen.







 


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Dienstanweisungen des CDU-Bausenators Franke

Am 17.3.1986 [864 KB] hat im Büro des Bausenators ein konspiratives Gespräch zwischen dem CDU-Bausenator Franke, dem Amtsträger Bürger, dem neuen CDU-Baustadtrat Laschinski und dem Bauträger Landsberg über die Teilung und Bebauung der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 unter Ausschluss der 9 Grundstückseigentümer (in GbR) stattgefunden.

Nach dem Protokoll ist ein kollusives Zusammenwirken zwischen dem CDU-Regierenden Bürgermeister Diepgen und den jeweils zuständigen Senatoren für Bauen, Wirtschaft, Finanzen und Stadtentwicklung (Denkmalamt) zu Gunsten der Bauträger Gädeke und Landsberg vereinbart worden.

Der CDU-Bausenator Franke hat anschließend mit der Deckung durch den Regierenden Bürgermeister Diepgen und der weiter zuständigen Senatoren gegenüber den weisungsgebundenen Amtsträgern beim Bezirksamt Charlottenburg Dienstanweisungen erteilt, im Zusammenhang mit den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 zu Gunsten von Gädeke und Landsberg sowie des inhaftierten Kind und zu Lasten der 9 Eigentümer (in GbR) und des Landes Berlin tätig zu werden und ist erst anschließend am 18.4.1986 von seinem Posten zurückgetreten.mehr


 


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Willfährige Amtsträger im Bezirksamt

Ab 18.3.1986 sind die Sachbearbeiter deshalb nur aufgrund der Dienstanweisungen des CDU-Bausenators Franke und des neuen CDU-Baustadtrats Laschinski tätig geworden und haben gegenüber fremder Dritten und/oder Nichtberechtigten als Inhalts-, Bekanntgabe- und Zustellungsadressaten rechtsgrundlos begünstigende Verwaltungsakte erlassen, das Liegenschaftskataster verändert und diese Falschbeurkundung dem Grundbuch- und Lagefinanzamt Charlottenburg (West) mitgeteilt bzw. mitteilen müssen.


 


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Tätigkeit nur aufgrund der Dienstanweisungen

Nach den Akten haben die im Liegenschaftskataster namentlich eingetragenen 9 Eigentümer (in GbR) keine gemeinschaftlichen Anträge gestellt, sind als Inhalts-, Bekanntgabe- und/oder Zustellungsadressaten in keinem Verwaltungsakt des Bezirksamts Charlottenburg genannt und haben deshalb keinen Widerspruch eingelegt bzw. nicht einlegen können.

Aus der aktenkundigen Tatsache, dass der öffentlich bestellte Verm.-Ing. Dr. Schwenk am 20.5.1986 [796 KB] die Grenzmarkierungen verändert, die Amsträger rechtsgrundlos begünstigende Verwaltungsakte gegenüber fremden Dritten bzw. Nichtberechtigten erteilt und am 5.6.1986 das Liegenschaftskataster durch Falschbeurkundung verändert haben, ergeben sich die zwingenden straf-, verwaltungsverfahrens-, zivil-, steuer- und disziplinarrechtlichen Folgen.


 


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Bei Rückabwicklung Aufdeckung der Korruption

Würde der ÖbV Dr. Schwenk seine am 20.5.1986 verrückten Grenzsteine auf die alten Positionen setzen und der jetzt zuständige Amtsträger beim Katasteramt die Flurstücke 17/35 und 20/29 wieder in das Liegenschaftskataster eintragen, dann würden sie die gemeinschaftliche Erfüllung von Straftaten im Amt zu Lasten der 9 Eigentümer (in GbR) und zu Gunsten der Bauträger Gädeke und Landsberg bzw. die Korruption aufdecken, was sie im Wege der gegenseitigen Amtsträgerhilfe durch Untätigkeit bis heute verhindert haben.

Würden die Amtsträger beim Bezirksamt Charlottenburg ihre rechtsgrundlos begünstigenden Verwaltungsakte gegenüber den Dritten und/oder Nichtberechtigten mit Wirkung für die Vergangenheit zurücknehmen, dann würden sie erkennbar machen, dass diese durch unlautere Mittel (Bestechung, illegale "Parteispenden", Dienstanweisungen zur Verleitung von Untergebenen zu Straftaten usw.) erlangt worden sind und den Begünstigten die Rechtswidrigkeit der Verwaltungsakte bzw. die willkürliche Tätigkeit der Amtsträger bekannt war, was diese jedoch gemeinschaftlich verhindern wollen.



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