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Ausplünderung des Denkmalamtes unter dem Vorwand
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Parteispenden für Dienstanweisungen
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Am 6.6.1985 war die VICTORIA-Lebensversicherungs-AG noch als Alleineigentümerin der Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 eingetragen.
Bereit am 6.6.1985 [3.953 KB]
haben Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck als "GbR Ku-damm 12-15" und die Gädeke und Landsberg GmbH & Co., Passage am Kurfürstendamm 13 KG einen KV über eine nicht vermessene, unbestimmte Teilfläche der Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 (Flurstücke 20/29 und 17/35) zum Kaufpreis von 15 Mio. DM geschlossen.mehr
Nach den Buchführungsunterlagen, Kontenauszügen, Steuerakten haben die Baulöwen Gädeke und Landsberg haben dem CDU-Bausenator Franke eine illegale CDU-Parteispende von 800.000,-- DM gezahlt.
Als Gegenleistung hat Franke den "Parteispendern" Gädeke und Landsberg zugesichert, seinen Untergebenen beim Bezirksamt Ch-burg (Stadtplanungs-, Vermessungs-, Kataster-, Bauaufsichtsamt) Dienstanweisungen zu erteilen, die Grundstücke zu teilen, Abriss-, Baugenehmigungen zu erteilen.
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20.9.1985: Eigentumsumschreibung
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Am 20.9.1985 hat das GBA die VICTORIA-Lebensversicherungs-AG gelöscht und anschließend Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR), Gesamthandseigentümer der Grundstücke Ku-damm 12/13 [943 KB]
(GLORIA-PALAST
) und 14/15 [994 KB]
(MAMPE HAUS
) eingetragen, und zwar aufgrund der Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB]
und der UB/VM [1.958 KB]
.
Die VICTORIA oder die 9 Eigentümer (als GbR) haben beim Bauaufsichtsamt Ch-burg keinen Antrag auf Erteilung eines Abrissgenehmigung des GLORIA-PALAST gestellt.
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Lehmann-Brauns, Wellmann, Schöne & Co.
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Der kulturpolitische Sprecher und CDU-Abgeordnete RAuN Dr. Lehmann-Brauns ist mit dem am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen Miteigentümer RA Dr. Schöne und dessen Schwager, dem jetzigen baupolitischen Sprecher, CDU-Abgeordneten und Vorsitzenden der CDU-Dahlem RAuN Wellmann bereits seit 1984 eng befreundet.
Ihnen war bekannt, dass eine Vielzahl von CDU-Abgeordneten - darunter der CDU-Bausenator Franke - illegale "Parteispenden" angenommen und als Gegenleistung Dienstanweisungen an Untergebeben zur Verleitung, Erfüllung, Unterdrückung von Straftaten erteilt haben.
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CDU-Lehmann-Brauns: Beihilfe zum Betrug
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Am 6.9.1985
hat der Stellvertreter des korrupten CDU-Fraktionsvorsitzenden Landowski - der kulturpolitische Sprecher, CDU-Abgeordnete Lehmann-Braun eine Presseerklärung zum angeblich geplanten Abriss der GLORIA-PALAST abgegeben.
Er hat u.a. behauptet, dass die "Bauherren die Absicht haben, eine Stuckfassade
zur restaurieren und die Baulücke zu schließen".
Den CDU-Abgeordneten Diepgen, Landowski, Franke, Lehmann-Brauns usw. war aber bekannt, dass die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB]
nicht unterschrieben und keinen Beschluss zur Durchführung von Bauarbeiten auf den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 beschlossen haben.
Der Inhalt der Presseerklärung des CDU-Abgeordneten Lehmann-Brauns vom 6.9.1985 wird durch den Akteninhalt nicht gedeckt, was im Vertrauen auf die Rechtschaffenheit der "Volksvertreter" nicht zu glauben, was durch Akteneinsicht erkenn-, beweis-, unbestreitbar ist.
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Steigbügelhalter Lehmann-Brauns
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Lehmann-Brauns hat den Abriss des GLORIA-PALAST nicht aus kulturpolitischen Gründen gefordert, sondern weil die Baulöwen Gädeke und Landsberg illegale CDU-Parteispenden - u.a. 800.000,-- DM - an den CDU-Bausenator Franke gezahlt und als Gegenleistung dessen Zusage zur Grundstücksteilung, Genehmigung zum Abriss des GLORIA-PALAST erhalten haben und er Beihilfe zur Korruption leisten wollte.
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26.9.85: Lüge des CDU-Bausenator Franke
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Am 26.9.1985 [848 KB]
hat der FDP-Abgeodnete Pawlowki mit Blick auf den angeblich geplanten Abriss des GLORIA-PALAST im Abgeordnetenhaus gefragt, ob nach Kenntnis des Senats die Finanzierung des Neubaus sichergestellt ist oder die Gefahr einer Fehlinvestition am Ku-damm besteht.
Wenn der CDU-Bausenator Franke wahrheitsgemäß erklärt hätte, dass das Eigentum an den Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15 am 20.9.1985 durch Betrug grunderwerbsteuer-, schuldenfrei übergegangen ist, die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB]
nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985 [578 KB]
gegenüber der G+L GmbH & Co. KG und den Behörden (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, dann hätte er zwangsläufig die Korruption, die Straftaten im Amt aufgedeckt, was er durch seine Lügen verhindert hat.
Die Erklärungen des korrupten, mit 800.000,-- DM bestochenen CDU-Bausenators Franke werden durch den Akteninhalt nicht gedeckt, was im Vertrauen auf die Rechtschaffenheit, den Amtseid der Abgeordneten nicht zu glauben, durch Akteneinsicht aber erkenn-, beweis-, unbestreitbar ist.
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Amtsträger als kriminelle Vereinigung
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Seit dem 26.9.1985 haben CDU-Senatoren Kewenig, Vetter, Franke, der CDU-Abgeordnete, kulturpolitische Sprecher Lehmann-Brauns, Senatsbaudirektor v.d. Lancken und die Beamten beim Denkmalamt Prof. Dr. Engel, Worbs, Dr. Schmidt, Kloss und Heuler haben trotz Wahrheits-, Eidespflicht die Tatsache unterdrückt,, dass die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) den angeblich schrifltlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB]
nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985 [578 KB]
bis heute gegenüber der G+L GmbH & Co. KG sowie den Behörden (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) gemeinschaftlich untätig geblieben sind.
Würden sie diese Tatsache erklärt, erkennbar festgestellt haben, dann hätten sie ihre Behauptungen, Verwaltungsakte nicht begründen können, aber zwangsläufig die Korruption in der Verwaltung, die gemeinschaftlichen Straftaten im Amt aufdecken, die Schadensersatzpflicht wg. Amtsmissbrauch begründen müssen, was sie durch gegenseitige Amtsträger-, Beamten-, Straftäterhilfe verhindert haben.
sind i.S. einer kriminellen Vereinigung anschließend zu Gunsten der Bauträger, "Parteispender" Gädeke und Landsberg sowie des jetzigen CDU-MdB Wellmann und zu Lasten von Berlin tätig geworden, um die Korruption, Zahlung, Annahme von illegalen "Parteispenden" und die dafür gewährten Gegenleistungen zu unterdrücken.
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CDU-Baustadtrat Antes und Kind inhaftiert
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Am 23.10.1985 ist der am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragene Miteigentümer Kind u.a. wegen Verdacht der Bestechung (illegale CDU-Parteispenden) und der anschließenden Nötigung, Erpressung von CDU-Amtsträgern zum Erlass von Dienstanweisungen zur Verleitung, Erfüllung von Straftaten im Amt erwartungsgemäß in Gegenwart des RA Wellmann erneut inhaftiert und am 23.11.1987 [3.976 KB]
aber "nur" wg. Betrug rechtskräftig zur 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Am 3.11.1985 ist der CDU-Baustadtrat von Ch-burg Antes wg. Verdacht der Annahme und Weiterleitung von illegalen CDU-Parteispenden und Erlass von Dienstanweisungen an Untergebene zur Verleitung, Erfüllung von Straftaten im Amt ebenfalls inhaftiert und am 12.12.1986 als "Bauernopfer" aber "nur" wg. Vorteilsnahme rechtskräftig zu 5 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden.
Nach den Akten sind die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) seit dem 29.8.1985 [578 KB]
bis heute gegenüber dem Bezirksamt Ch-burg (Stadtplanungs-, Vermessungs-, Kataster- und Bauamt) sowie dem Landesdenkmalamt gemeinschaftlich untätig geblieben, haben keine Anträge gestellt, keine Verwaltungsakte erhalten.
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Diepgen verteilt Dringlichkeitsantrag
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Bei der Sitzung des Abgeordnetenhauses am 26.9.1985 [848 KB]
sind die Abgeordneten der AL, jetzt B90/Grüne und auch die Öffentlichkeit in Unkenntnis der Steuer-, Verwaltungs- und Gerichtsakten Betrugsopfer des korrupten CDU-Bausenator Franke geworden.
Am 26.9.1985
hat der CDU-Regierende Bürgermeister Diepgen (auch Schatzmeister des Bezirks Tiergarten) den Dringlichkeitsantrag der AL, jetzt B90/Grüne auf Erhalt des GLORIA-PALAST verteilt.
Würde Diepgen mitgeteilt haben, dass die am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) keinen Antrag auf Erteilung einer Abrissgenehmigung des GLORIA-PALAST gestellt haben, dann hätte mitteilen müssen, dass dessen Erhalt nicht gefährdet sei.
Die AL-Abgeordnete Bischoff-Pflanz hat als Betrugsopfer einen Dringlichkeitsantrag auf Erhalt des GLORIA-PALAST gestellt, obwohl die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR), Gesamthandseigentümer der Grundstücks Ku-damm 12/13 [943 KB]
keinen Antrag auf Erteilung einer Abrissgenehmigung gestellt haben, der Bestand des GLORIA-PALAST nicht gefährdet war.
Die Abgeordnetenhaus hat über den Dringlichkeitsantrag nicht entschieden, sondern diesen wohlweislich an den Bau- und Hauptausschuss verwiesen [285 KB]
.
Die Abgeordneten und Ausschussmitglieder sollten aber nicht über den Dringlichkeitsantrag auf Erhalt des GLORIA-PALAST beraten, sondern sollten, wollten unter Ausschluss der Öffentichkeit im Sinne einer kriminellen Vereinigung die wahren Hintergründe der Antes- illegalen CDU-Parteispendenaffäre, die Korruption in der Verwaltung, die gemeinschaftlichen Straftaten im Amt unterdrücken.
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19.12.1985: gegenseitige Amtshilfe
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Am 19.12.1985
hat das GBA dem Denkmalamt auf Anfrage mitgeteilt, dass Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR) als Eigentümer der Grundstücke Ku-damm 12/13
und 14/15
eingetragen sind, und zwar seit dem 20.9.1985 [952 KB]
Auch den Beamten beim Denkmalamt waren demzufolge die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 bekannt.
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10.2.86: Wellmann als GF der "GbR Ku-damm 12-15"
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Am 10.2.1986 [423 KB]
hat der jetzige CDU-Abgeordnete Wellmann gegenüber den CDU-Senatoren Vetter (Stadtentwicklung, Umweltschutz) und Franke (Bauen) sowie dem FDP-Senator Rexroth (Finanzen) behauptet, dass er die "GbR Ku-damm 12-15" als Eigentümerin der Grundstücke vertrete und deren Geschäftsführer sei.
Die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) haben den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB]
aber nicht unterschrieben, sind seit dem 29.8.1985 [578 KB]
gemeinschaftlich untätig geblieben, haben Wellmann keine Vertretungsvollmachten erteilt, diesen nicht zum Geschäftsführer ernannt, was den Abgeordneten, Senatoren bekannt war.
Wellmann ist mit Diegpen und Landowski eng befreundet und ihm war bekannt, dass Gädeke und Landsberg seinem Parteifreund, dem korrupten CDU-Bausenator Franke eine illegale CDU-Parteispende von 800.000,-- DM gezahlt und als Gegenleistung eine schriftliche Verpflichtung zur Erteilung von Dienstanweisungen an seinen Untergebenen zur Verleitung, Erfüllung von Straftaten erhalten haben.
Der jetzige CDU-MdB Wellmann hat am 10.2.1986 [423 KB]
zur Nötigung seinen korrupten Parteifreund Franke darauf hingewiesen, dass er eine schriftliche Zusage zur Teilung der Grundstücke erteilt habe und erklärt, dass die Teilung notwendig seit, damit Gädeke und Landsberg ihre Planungen hinsichtlich des Neubaues auf dem Vordergrundstück 13 und der Passagenflächen durchführen können.mehr
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19.2.86: Konspirative Sitzung im Denkmalamt
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Am 19.2.1986 [319 KB]
hat im Landesdenkmalamt ein konspiratives Gespräch zwischen dem Staatssekretär Wittwer, Landeskonservator Prof. Dr. Engel, Amtsträger Dr. Worbs, Sachbearbeiter Heuler, den Bauträgern Gädeke und Landsberg, deren anwaltlichen Berater Dr. Knauthe, den am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen Miteigentümern Schöne und Metz sowie dem jetzigen CDU-Abgeordneten RA Wellmann über das Anhörungs-, Denkmalschutzverfahren stattgefunden.
Die am 20.9.1985 eingetragenen 7 Miteigentümer Kind, Schröder, Eberhardt, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck sind nicht geladen, nicht gehört worden, waren am 19.2.1986 nicht anwesend und nicht vertreten.
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7./18.4.1986: korrupte Senatoren zurückgetreten
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Auch dem CDU-Bausenator Franke war bekannt, dass die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) seit dem 29.8.1985 [578 KB]
gemeinschaftlich untätig geblieben sind.
Am 19.2.1986 [319 KB]
ist im Denkmalamt, am 17.3.1986 [864 KB]
im Büo des CDU-Bausenator Franke am 17.3.1986
auf der Staatssekretärskonferenz vereinbart worden, dass der GLORIA-PALAST unter Ausschluss der am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) zu Gunsten der Bauträger Gädeke und Landsberg abgerissen werden soll.
Die Staatssekretäre haben anschließend dem Regierenden Bürgermeister Diepgen und allen Senatoren Bericht erstattet.
Anschließend haben alle Senatsmitglieder ein Votum zum Abriss des GLORIA-PALAST, zur Teilung, Bebauung der Grundstücke Ku-damm 12/13 [943 KB]
und 14/15 [994 KB]
zu Gunsten der Bauträger Gädeke und Landsberg unter Ausschluss der am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) abgegeben, was nur durch Erlass von Dienstanweisungen an Untergebene zur Verleitung, Erfüllung von Straftaten möglich war.
Im Zusammenhang mit den Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15 sind die Mitglieder des Berliner Senats (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) im Sinne einer kriminellen Vereinigung zur Planung, Unterdrückung von gemeinschaftlichen Sraftaten im Amt durch gegenseitige Abgeordneten-, Beamten-, Straftäterhilfe tätig geworden, was im Vertrauen in den angeblichen "Rechtsstaat" nicht zu glauben, durch Akteneinsicht aber erkenn-, beweis-, unbestreitbar ist.
Am 7./18.4.1986 sind die CDU-Senatoren Lummer (Inneres), Vetter (Stadtentwicklung, Landesdenkmalamt) und Franke (Bauen) von ihren Ämtern zurückgetreten.
Die CDU-Senatoren haben aber nicht die persönliche Verantwortung für die Annahme von illegalen Parteispenden und ihre Dienstanweisungen an Untergebene zur Erfüllung von Straftaten im gegenseitigen Leistungsaustausch, sondern "nur" die politische Verantwortung für die Korruption bei den Unterbehörden übernommen.
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Kriminelle Vereinigung beim Denkmalamt
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Die Beamten sind - aufgrund von Dienstanweisungen - gegenüber den am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümern (als GbR) untätig geblieben, haben diese im Denkmalschutzverfahren nicht gehört, am 17.4.1986 [577 KB]
und 30.7.1985 [863 KB]
in den Denkmalbüchern nicht eingetragen.
Sie sind aber gemeinschaftlich zu Gunsten des jetzigen CDU-Abgeordneten RA Wellmann sowie der REFi
-Bau GmbH (Gesellschafter die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen Miteigentümer Schöne und Metz) und zu Lasten von Berlin tätig geworden.
Die haben trotz Treue-, Eidespflicht - aufgrund von Anträgen des jetzigen CDU-MdB RA Wellmann - rechtsgrundlos begünstigende Verwaltungsakte erlassen, den Haushalt des Denkmalamts unter dem Vorwand der Wiederherstellung der in den Denkmalbüchern eingetragenen "Baudenkmale" Kurfürstendamm 12 [577 KB]
und 15 [863 KB]
um 200.804,61 DM ausgeplündert.
Dem CDU-Senator für Stadtentwicklung und Umweltschutz Vetter, Staatssekretär Wittwer, Landeskonservator Prof. Dr. Engel und den Beamten beim Denkmalamt, Worbs, Dr. Schmidt, Kloß, Karge und Heuler war bekannt, dass die am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, dem RA Wellmann keine Vertretungsvollmachten erteilt haben.
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15.4.86: Denkmalschutzverfügung
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Der Landeskonservator Prof. Dr. Engel hat nicht den am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümern (als GbR), sondern nur dem jetzigen CDU-Abgeordneten Wellmann seine Absicht mitgeteilt, das Haus Kurfürstendamm 12/13 [943 KB]
(GLORIA-PALAST) unter Denkmalschutz zu stellen.
Am 15.4.1986 [736 KB]
nach Rücktritt des CDU-Senators für Stadtentwicklung und Umweltschutz Vetter, hat die Sachbearbeiterin Karge - aufgrund einer Dienstanweisung des Landeskonservators Prof. Dr. Engel - dem jetzigen CDU-Abgeordneten Wellmann als alleinigen Inhalts-, Bekanntgabe- und Zustellungsadressaten eine Denkmalschutzverfügung zugestellt.
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17.4.1986: Denkmal Kurfürstendamm 12/13
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Am 17.4.1986 [577 KB]
haben der CDU-Bausenator Franke und Landeskonservator Prof. Dr. Engel - Teile des zum GLORIA-PALAST gehörenden Vorderhauses Ku-damm 12/13 [943 KB]
in das Baudenkmalbuch eingetragen.
Obwohl im Grundbuch und Liegenschaftskataster Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (in GbR) als Eigentümer des Grundstücks Ku-damm 12/13
eingetragen waren und diese gemeinschaftlich untätig geblieben sind, ist am 17.4.1986 [577 KB]
im Baudenkmalbuch als Verfügungsberechtigte, ggf. Verwalter die GbR Kurfürstendamm 12-15, vertreten durch RA Wellmann eingetragen worden.
Die Eintragung im Denkmalbuch am 17.4.1986 [577 KB]
wird durch die Eintragung in den Grundbüchern am 20.9.1985 [952 KB]
nicht gedeckt, was im Vertrauen auf eine rechtmäßíge Verwaltung nicht zu glauben, durch Einsicht in die Grund- und Denkmalbücher aber erkenn-, beweis-, unbestreitbar ist.
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18.4.86: Rücktritt nach Dienstanweisungen
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Die weisungsgebundenen, wlllfährigen Beamten, Sachbearbeiter beim Bezirksamt Ch-burg (Stadtplanungs-, Vermessungs-, Kataster- Bauaufsichtsamt) und Landesdenkmalamt sind nur aufgrund von Dienstanweisungen des korrupten CDU-Bausenators Franke zur Verleitung, Erfüllung, Unterdrückung von Straftaten im Amt tätig geworden.mehr
Der FDP-OStALG Fätkinheuer hatte nämlich gegen der CDU-Bausenator Franke bereits ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, aber nicht wegen dessen Dienstanweisungen zur Verleitung von Untergebenen zu Straftaten, sondern wegen eines Betrages von 800.000,-- DM auf dem Privatkonto, über dessen Herkunft Franke keine Auskunft erteilt hat.
Am 18.4.1986 hat Franke nicht seine persönliche, sondern die politische Verantwortung für die Korruption in der Bauverwaltung übernommen und ist zurückgtreten.
Würde Fätkinheuerrseine Ermittlungspflicht erfüllt, Einsicht in die Geschäfts-, Kassenbücher, Kontenauszüge, Steuerakten der Gädeke und Landsberg GmbH & Co., Passage am Kurfürstendamm 13 KG genommen haben, dann hätte er die Zahlung von 800.000,-- DM an den CDU-Senator Franke und dessen schriftliche Zusage auf Erlass von Dienstanweisungen an Untergebenen zur Verleitung, Erfüllung von Straftaten im Amt durch gegenseitigen Leistungsaustausch erkannt, was er durch gegenseitige Amtsträgerhilfe, seine Untätigkeit verhindert hat.
Am 17.4.1986 hat das Berliner Abgeordnetenhaus die neuen CDU-Senatoren Kewenig (Inneres), Wittwer (Bau- und Wohnungswesen) und Starnick (Stadtentwicklung) gewählt und auf einen Neuanfang, die Vertuschung der gemeinschaftlichen Straftaten im Amt, Unterdrückung der wahren Hintergründe der Antes-, illegalen CDU-Parteispendenaffäre gehofft.
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Ab 24.6.1986: Abriss GLORIA-PALAST
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Nach den Akten sind die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) gegenüber dem Stadtplanungs-, Vermessungs-, Kataster-, Bauaufsichts-, Landesdenkmalamt gemeinschaftlich untätig geblieben, haben keine Anträge gestellt, keine Verwaltungsakten erhalten, keine Bauverträge geschlossen.
Vom 24. - 27.6.1986, auf den Höhepunkt der Antes-, illegalen CDU-Parteispendenaffäre ist gleichwohl unter den Augen der Öffentlichkeit, der Abgeordneten, Beamten (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) der auf dem Grundstück Ku-damm 12/13 stehende GLORIA-PALAST unter Ausschluss der am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) von der Gädeke und Landsberg GmbH & Co., Passage am Ku-damm 13 KG abgerissen worden, und zwar aufgrund der durch "Parteispenden" erkauften Genehmigung vom 18.4.1986
. mehr
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15.7.1986: Verfügung an RA Wellmann
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Am 15.7.1986 [879 KB]
hat die Sachbearbeiterin Karge - aufgrund einer Dienstanweisung des Landeskonservators Prof. Dr. Engel - bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung (CDU-Senator Starnick) wieder nur dem RA Wellmann eine Denkmalschutzverfügung über Teile des Hauses Ku-damm 14/15 zugestellt.
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30.7.1986: Denkmal Kurfürstendamm 14/15
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Am 17.7.1986 [863 KB]
hat der Beamte Kloß Teile des auf dem Grundstück Ku-damm 14/15 stehenden "MAMPE-HAUS" in das Baudenkmalbuch eingetragen.
Obwohl am 30.7.1986 namentlich Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR) im Grundbuch Gesamthandseigentümer des Grundstücks Ku-damm 14/15
eingetragen waren, hat der Beamte Kloß gleichwohl im Baudenkmalbuch als Verfügungsberechtigte, ggf. Verwalter wieder die GbR Kurfürstendamm 12-15, vertreten durch RA Wellmann eingetragen.
Auch diese Eintragung am 30.7.1986 [863 KB]
im Denkmalbuch wird durch die Eintragungen am 20.9.1985 [952 KB]
in den Grundbüchern und 3.6.1986 [128 KB]
im Kataster nicht gedeckt, was im Vertrauen in den angeblichen "Rechtsstaat", eine rechtmäßige Verwaltung nicht zu glauben, durch Akteneinsicht, inhaltlichen Vergleich der Grundbuch-, Denkmalbücher und Liegenschaftskataster aber erkenn-, beweis-, unbestreitbar ist.
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23.7.86: Wellmann als vollmachtloser Vertreter
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Am 23.7.1986 [339 KB]
hat RA Wellmann angeblicher Prozessbevollmächtiger der am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) beim VG Berlin Klage gegen das Landesdenkmalamt erhoben und beantragt, die Verfügung vom 15.7.1986 [879 KB]
aufzuheben.
Die auch am 23.7.1986 noch immer eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) sind aber in der Verfügung vom 15.7.1986 nicht als Inhalts-, Bekanntgabe-, Zustellungsadressaten genannt, durch das Denkmalamt nicht betroffen, nicht belastet worden und haben dem RA Wellmann keine Vertretungs-, keine Prozessvollmacht erteilt.
Der RA Wellmann ist in dem Verfahren vor dem VG als angeblicher Vertreter, Prozessbevollmächtigter der im Grundbuch [952 KB]
und im Kataster [128 KB]
namentlich eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR), richtig aber als Vertreter ohne Vertretungs-, Verfügungsmacht aufgetreten, hat Anträge gestellt.
Den Beamten beim Denkmalamt und den Verwaltungsrichtern Klebs, Pée und Härth war das Handeln des RA Wellmann als Vertreter ohne Vertretungsmacht bekannt, was sie aber durch gegenseitige Amtsträger-, Beamten-, Juristen-, Richter-, Straftäterhilfe unterdrückt haben.
Am 9.2.1987
haben die Verwaltungsrichter Klebs, Pée und Härth durch Beschluss die Verfahrenskosten (Geschäftswert 50.000,-- DM) nicht dem Landesdenkmalamt, nicht ihrem Juristenkollegen RA Wellmann als Vertreter ohne Vertretungsmacht, sondern den im Rubrum genannten, von Wellmann angeblich vertretenen 9 Klägern, Betrugsopfer (als GbR) auferlegt.
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30.9.1986: Existenzvernichtung Firma MAMPE
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Am 30.7.1986
hat die Richterin beim AG Neukölln Gripp-Anasal die Mampe GmbH & Co. KG verurteilt, die im Gebäude Ku-damm 14/15 [994 KB]
gelegenen Räume (MAMPES GUTE STUBE) an die im Rubrum genannten 9 Eigentümer (in GbR), vertreten durch den Prozesbevollmächtigten RA Wellmann geräumt herauszugeben.
Nach den Akten haben die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen, im Rubrum namentlich genannten 9 Eigentümer, Kläger (als GbR) dem RA Wellmann aber keine Vertretungs-, Prozessvollmachten erteit, so dass dieser wieder als Vertreter ohne Vertretungsmacht aufgetreten ist, Anträge gestellt hat, was die Richterin Gripp-Anasal zur Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz der Mampe GmbH & Co. KG als Betrugs-, Korruptionsopfer und zu Gunsten von RA Wellmann billigend in Kauf genommen hat.
Am 30.9.1986 hat die Mampe GmbH & Co. KG als Betrugsopfer die Räume durch Schlüsselübergabe nicht an die am 20.9.1985 [994 KB]
eingetragenen, im Rubrum
namentlich genannten 9 Eigentümer, Vermieter, Kläger (als GbR), sondern irrtumsbeding an RA Wellmann als Vertreter ohne Vertretungsmacht herausgegeben.
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30.9.86: Denkmalschutz MAMPE-Einrichtung
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Am 30.9.1986 [354 KB]
hat die Sachbearbeiterin Karge - aufgrund einer Dienstanweisung ihres Vorgesetzten Kloß - der "GbR Ku-damm 12-15", vertreten durch ihren GF RA Wellmann und der Firma Mampe GmbH & Co. KG, vertreten durch den GF Zielke eine Denkmalschutzverfügung über die antike Einrichtung zugestellt.
Am 1.10.1986 hat RA Wellmann als angeblicher Vertreter der am 20.9.1985 [994 KB]
eingetragenen, im Rubrum des Urteils des AG Neukölln vom 30.7.1986 [2.739 KB]
genannten 9 Eigentümer (in GbR) die Herausnahme der antiken Einrichtung und Gemälde (Schätzwert 500.000,-- DM) durch die Eigentümerin, die Firma Mampe unter dem Vorwand des Denkmalschutzverfügung verhindert und diese anschließend selbst in Besitz genommen.
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VG Berlin: Seit Klage am 9.1.1987 bis heute untäig
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Am 19.12.1986 [358 KB]
hat die Sachbearbeiterin Karge - aufgrund einer Dienstanweisung des Landeskonservators Prof. Dr. Engel - eine weitere Denkmalschutzverfügung gegenüber der "GbR Ku-damm 12-15", vertreten durch den angeblichen GF RA Wellmann als alleinigen Zustellungsadressaten erlassen.
Am 29.12.1986 [305 KB]
hat der Beamte Kloß die antike Einrichtung des Restaurants "Mampes Gute Stube" in das Denkmalbuch und die "GbR Ku-damm 12-15" vertreten durch den angeblichen Geschäftsführer RA Wellmann als alleinigen Verfügungsberechtigten eingetragen.
Am 9.1.1987 [986 KB]
hat RA Wellmann als angeblicher Prozessbevollmächtigter der am 20.9.1985 eingetragenen, in der Klageschrift vom 14.4.1986 [421 KB]
, im Auszug des Liegenschaftskatasters vom 3.6.1986 [128 KB]
, im Rubrum von AG Neukölln vom 30.7.1986 [2.739 KB]
genannten 9 Eigentümer, Vermieter, Kläger (als GbR) beim VG Berlin Klage eingereicht mit dem Antrag, die Verfügung vom 19.12.1986 [358 KB]
aufzuheben.
Die am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) haben dem RA Wellmann aber keine Vertretungs-, Prozessvollmachten erteilt, sind aber in der Verfügung vom 19.12.1986 [358 KB]
nicht genannt, am 29.12.1986 [305 KB]
im Baudenkmalbuch nicht eingetragen worden, durch das Denkmalamt nicht betroffen, nicht belastet worden.
Am 9.1.1987 hat der RA Wellmann wieder Klage als Vertreter ohne Vertretungsmacht gegen das Denkmalamt erhoben, was die Verwaltungsrichter Klebs, Pée und Härth sowie die Beamten des Denkmalamtes wieder durch gegenseitige Amtsträger-, Beamten-, Juristen-, Straftäterhilfe billigend in Kauf genommen haben.
Seit Klageerhebung am 9.1.1987 [986 KB]
bis heute - nunmehr 20 Jahre - sind die Verwaltungsrichter gegenüber den am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümern, namentlich genannten Klägern (als GbR) untätig geblieben, haben keinen Termin zur mündlichen Verhandlung bestimmt, keine Entscheidung bekannt gegeben.
Das seit dem 9.1.1987 rechtshängige Verfahren ist bis heute nicht beendet worden.
Würden die Verwaltungsrichter die Tatsache im Urteilstatbestand feststellen, dass die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB]
nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985 [578 KB]
gegenüber dem RA Wellmann und Denkmalamt gemeinschaftlich untätig geblieben sind, dann würden sie zwangsläufig die Straftaten im Amt (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) aufdecken, die Schadensersatzpflicht wg. Amtsmissbrauch begründen müssen, was sie durch gegenseitige Amtsträger-, Beamten-, Juristen-, Richter-, Straftäterhilfe, Untätigkeit bis heute verhindert haben.
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30.4.1987: MAMPE kämpft um ihr Vermögen
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Am 30.4.1987 hat die Mampe GmbH & Co. KG als Betrugsopfer den am 20.9.1985 [994 KB]
eingetragenen, in der Klageschrift vom 14.4.1986 [421 KB]
, im Rubrum von AG Neukölln 13 C 221/86 [2.739 KB]
genannten 9 Eigentümern, Vermietern, Klägern (als GbR) - aufgrund der Verfügung vom 30.9.1986 [354 KB]
und der Beschlagnahme durch den angeblichen GF RA Wellmann am 1.9.1986 Mahnbescheide über 500.000,-- DM (Wert der antiken Einrichtung) durch das AG Neukölln (Az. 25 B 2916/87) zustellen lassen.
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Scheinverfahren vor dem Verwaltungsgericht
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Am 18.12.1990 sind die Beamten Wolf, Heuler, v. Bargen vor dem Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 16 A 270/88, Richter Klebs, Weber, Sadler) erschienen und hat die Denkmalschutzverfügung vom 30.9.1986 [825 KB]
gegenüber 76 Personen (in GbR), vertreten durch den angeblichen Prozessbevollmächtigen RA Wellmann zurückgenommen.
Die 76 Personen, angeblich als "GbR Kurfürstendamm 12-15", die in dem Kostenfestsetzungsbeschluss des VG Berlin vom 18.12.1990 namentlich genannt und angeblich von dem RA Wellmann vertreten worden sind, sind in der Verfügung vom 30.9.1986 [354 KB]
nicht genannt und am 30.7.1986 [863 KB]
und/oder 29.12.1986 [305 KB]
als Eigentümer und Verfügungsberechtigte nicht eingetragen worden, was die Richter Klebs, Weber, Sadler unterdrückt haben.
Die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) haben den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB]
nicht unterschrieben, sind seit dem 29.8.1985 [578 KB]
bis heute gegenüber dem RA Wellmann und Denkmalamt untätig geblieben, in den Verfügungen vom 15.4.1986 [736 KB]
, 15.7.1986 [879 KB]
und 30.9.1986 [825 KB]
nicht genannt, deshalb nicht betroffen worden.
Der Streitwert- und Kostenfestsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts vom 18.12.1990 (Richter Klebs, Weber, Sadler) zu Lasten des Landes Berlin und zu Gunsten der 76 Personen, angeblich als "GbR Ku-damm 12-15", diese vertreten durch den angeblichen Prozessbevollmächtigten RA Wellmann wird durch den Akteninhalt nicht gedeckt, was durch Akteneinsicht erkenn-, beweis-, unbestreitbar ist. Weil die am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) gegenüber Wellman und dem Denkmalamt untätig geblieben sind, haben die Verwaltungsrichter Klebs, Weber, Sadler das Land Berlin durch einen rechtsgrundlosen Kostenfestsetzungsbeschluss von Wellmann ausgeplündert.
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20.10.87: Wellmann Antrag auf Kostenerstattung
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Die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) haben den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB]
nicht unterschrieben, sind aber seit dem 29.8.1985 [578 KB]
gemeinschaftlich untätig geblieben.
Die aus ihnen bestehende Eigentümer-GbR ist bereits am 13.5.1987
durch den Beschluss des AG Ch-burg auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Gesamtvermögen des Miteigentümers Kind aufgelöst worden und die 9 Eigentümer (als GbR), Kind vertreten durch die Konkursverwalterin Seiter, sind seither zur gemeinschaftlichen Abwicklung verpflichtet, was Wellmann und den Beamten des Denkmalamts Kloß und Heuler bekannt ist.
Die am 20.9.1985 [952 KB]
im Grundbuch und am 3.6.1986 [128 KB]
im Liegenschaftskataster namentlch eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) haben Wellmann keine Vollmachten erteilt, mit der REFI-Bau GmbH keinen Bauvertrag über die "Wiederherstellung" der Baudenkmale" Kurfürstendamm 12 und 15 geschlossen, keine Rechnungen erhalten, keine Zahlungen geleistet, was den Beamten Kloß und Heuler bekannt war.
Am 20.10.1987
hat Wellmann deshalb nur im eigenen Namen beantragt, dem ihm bewilligten Zuschuss für die angebliche Wiederherstellung der Baudenkmale Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 von 138.000,61 DM auf das Konto der REFI-Bau GmbH zu überweisen.
Die REFI Bau GmbH ist ausweislich der Strafurteile Kind [3.976 KB]
und Schröder [3.665 KB]
bereits bei den "Betrugsmodellen" tätig geworden und die GmbH-Anteile gehören Metz oder Schöne, der wiederum mit Wellmann verschwägert ist.
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Ab 20.11.87: Ausplünderung des Denkmalamtes
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Am 20.11.1987,15.3.1988 und 3.1.1989 haben die Beamten Dr. Schmidt, Kloss, Heuler insgesamt 138.000,61 DM überweisen lassen, und zwar aufgrund des Bescheides vom 23.7.1987 und Antrages von Wellmann vom 20.10.1987
unter dem Vorwand der Kostenerstattung für die Wiederherstellung des angeblichen „Baudenkmal“ MAMPE-HAUS auf dem Grundstück Ku-damm 14/15.
Am 21.3.1988 haben die Beamten Kloss und Heuler nochmals aus Landesmitteln 30.000,-- DM überweisen lassen,, und zwar aufgrund des Bescheides vom 18.1.1988 unter dem Vorwand der Kostenerstattung für die Wiederherstellung des angeblichen „Baudenkmal“ GLORIA-PALAST..
Alleiniger Inhalts-, Bekanntgabe-, Zustellungsadressat der Bescheide des Denkmalamtes (Sachbearbeiter Heuler) vom 23.7.1987 und 18.1.1988
war nur der der ihm kollusiv zusammenwirkende Wellmann.
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Denkmalamt durch eigene Beamte ausgeplündert
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Nach dem Prüfbericht des FA Ch-burg vom 30.3.1990 [648 KB]
hat Wellmann im Jahr 1987 das seiner Ehefrau Cordula gehörende 2-Familien-Haus in Berlin-Dahlem, Fliednerweg 6 aus- und umbauen lassen, und zwar von den in den Bescheiden des Denkmalamtes genannten Firmen, darunter der REFI Bau GmbH
.
Nach den Akten des HR beim AG Ch-burg und FA für Körperschaften gehörte die nur zum Betrug verwendete REFI Bau GmbH ehemals den Miteigentümern der Grundstücke Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 - Kind [3.976 KB]
, Schröder [3.665 KB]
, Metz und Schöne, dann nur noch Metz und. Schöne, der mit Wellmann verschwägert ist.
Der am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragene Miteigentümer Braun sowie Pientka als alleinger Bauherr haben die Beamten Heuler und Kloss mehrfach im Denkmalamt aufgesucht und ihnen mitgeteilt, unter Urkundenbewies gestellt, dass die am 20.9.1985 [952 KB]
im Grundbuch und 3.6.1986 [128 KB]
im Kataster eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB]
nicht unterschrieben und dem Wellmann keine Vollmachten erteilt haben.
Die Beamten Heuler und Kloss haben gegenüber Braun und Pientka gleichwohl erklärt, dass das Eigentum an den Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15 nicht den am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümern (als GbR), sondern der "GbR Kurfürstendamm 12-15", vertreten durch den RA Wellmann gehört.
Die Beamten Heuler, Kloss, Dr. Schmidt haben trotz Treue-, Eidespflicht - aufgrund einer Dienstanweisung zur Erfüllung von Straftaten - den Haushalt des Denkmalamts ausgeplündert, 168.300,61 DM überweisen lassen, angeblich als Kostenersatz für die Wiederherstellung der "Baudenkmale" Ku-damm 12/13 und 14/15, tatsächlich für die Aus-, Umbau-, Renovierungskosten des 2-Familen-Haus in Berln-Dahlem, das der Ehefrau des RA Wellmann gehört, um die Straftaten im Amt unterdrücken zu können.
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26.9.1985: Lügen des CDU-Senators Franke
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Bereits am 26.8.1985 [848 KB]
hatte der FDP-Abgeordnete Pawlowski den Senat gefragt, ob die Finanzierung des angeblich geplangen Neubaues auf den Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15 sichergestellt ist oder ob die Gefahr einer Fehlinvestition besteht.
Der durch die Annahme einer "Parteispende" von 800.000,- DM durch Gädeke und Landsberg erpressbar gewordene CDU-Bausenator Franke hat dem Abgeordnetenhaus zugesichert, dass der CDU-Senat die Finanzierung der Kosten für die Baumaßnahmen auf den Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15 noch eingehend prüfen wird.
Ab Juni 1986 haben die Kreditsachbearbeiter der landeseigenen Berliner Pfandbriefbank - aufgrund einer Dienstanweisung des Vorstands-, CDU-Fraktionsvorsitzender Landowski - ungesicherte Darlehen von ca. 45 Mio. DM gewährt und zur Zahlung der Kosten für die Errichtung der GLORIA-PASSAGE auf fremden Grund und Boden zu Gunsten der Baulöwen, "Parteispender" Gädeke und Landsberg überwiesen.
Landowski hat die Dienstanweisung an die Kreditsachbearbeiter erlassen, um die Parteispender, Bestecher und die durch Vorteilsnahme, Vorteilsgewährung erpressbar gewordenen Abgeordneten zu schützen, die Korruption in der Verwaltung, Straftaten im Amt (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) unterdrücken zu können.mehr 11.5.90: Lügen des CDU-Senators Mitzscherling
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11.5.90: Lügen des CDU-Senators Mitzscherling
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Nach dem FDP-Abgeordneten Pawlowki am 26.8.1985 [848 KB]
hat dann am 2.3.1990 [797 KB]
die AL-Abgeordnete Birkelbachn Senat nach der Finanzierung der Baukosten für die GLORIA-PASSAGE (ca. 80 Mio. DM) und den Kosten für die Wiederherstellung der Baudenkmale Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 gefragt.
Der CDU-Regierende Bürgermeister Diepgen hat auch diese Anfrage an die zuständigen CDU-Senatoren für Wirtschaft (Berliner Pfandbriefbank) und Stadtentwicklung (Denkmalamt) zur Stellungnahme weitergeleitet.
Am 11.5.1990 [797 KB]
hat der CDU-Senator Mitzscherling das Nichtwissen des Senats über die vertraglichen Beziehungen zwischen der "GbR Kurfürstendamm 12-15" und der Gädeke und Landsberg GmbH & Co., Passage am Kurfürstendamm 13 KG behauptet.
Er hat weiter behauptet, dass die landeseigene Berliner Pfandbriefbank ihr Engagement vor Kreditgewährung (ca. 80 Mio. DM) nach den Grundsätzen banküblicher Sorgfalt, den Beleihungsrichtlinien und gesetzliclhen Anforderungen geprüft habe.
Mitzscherling hat weiter erklärt, dass das Denkmalamt für die Wiederherstellung des Baudenkmals Kurfürstendamm 12/13 (GLORIA-PALAST) insgesamt 28.711,16 DM und 14/15 (MAMPE-HAUS) insgesamt 200.804,61 DM - zusammen 229.515,77 DM bezahlt habe.
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Mitzscherling: Lügen zur Korruptionsunterdrückung
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Der CDU-Senator Mitzscherling hat in seiner Erklärung die Tatsache unterdrückt, dass die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) seit dem 29.8.1985 [578 KB]
gegenüber der G+L GmbH & Co. KG untätig geblieben sind, die am 11.6.1986 [1.029 KB]
vom Notar Pattberg [940 KB]
beurkundete Einigung, Auflassung der am 3.6.1986 [128 KB]
im Kataster eingetragenen neuen Grundstücke Kurfürstendamm 13 und 14, Flurstücke 143, 145, 147 nicht gemeinschaftlich erklärt haben mit der Folge, dass die G+L GmbH & Co. KG das Eigentum an den Grundstücken Ku-damm 13 und 14 nicht erworben hat.mehr
Würde der CDU-Abgeordnete, Senator Mitzscherling wahrheitsgemäß erklärt haben, dass die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB]
nicht unterschrieben haben und gegenüber der G+L GmbH & Co., KG sowie den Behörden (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, dann hätte er Straftaten der durch Annahme vn illegalen "Parteispenden" erpressbar gewordenen Abgeordneten und deren Dienstanweisungen an Untergebene zur Verleitung, Erfüllung von Straftaten im Amt aufgedeckt, was er mit Zustimmung der korrupten Abgeordneten, durch gegenseitige Abgeordneten-, Beamten-, Straftäterhilfe, Lügen gegenüber dem Abgeordnetenhaus verhindert hat.
Die Erklärungen des CDU-Senators Mitzscherling gegenüber dem Abgeordnetenhaus werden durch den Akteninhalt nicht gedeckt, was im Vertrauen in den angeblichen "Rechtsstaat" nicht zu glauben, durch Akteneinsicht aber erkenn- beweis-, unbestreitbar ist.
Am 11.5.1990 [797 KB]
hat der CDU-Senator für Wirtschaft Mitzscherling das Berliner Abgeordnetenhaus belogen.
Am 19.2.1986 [319 KB]
ist nämlich im Denkmalamt, am 17.3.1986 [864 KB]
im Büo des CDU-Bausenator Franke am 17.3.1986
auf der Staatssekretärskonferenz vereinbart worden, dass unter Ausschluss der am
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Bei Rückabwicklung - Korruptionsaufdeckung
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Würden die Beamten beim Denkmalamt , Prof. Dr. Engel, Dr. Schmidt, Kloss, Heuler ihre aktenkundige
Tatsache erkennbar feststellen, dass die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) seit dem 29.8.1985 [578 KB]
bis heute gemeinschaftlich untätig geblieben sind, den angeblich schriftlichen GV mti Datum 21.5.1984 nicht unterschrieben, dem RA Wellmann keine Vollmachten erteilt haben, dann würden sie die Eintragungen in den Denkmalbüchern löschen, ihre Verfügungen gegenüber RA Wellmann zurücknehmen und ihn zur Rückzahlung der angeblichen Kosten für die Wiederherstellung der "Baudenkmale" auffordern müssen.
Sie würden dann aber zwangsläüfig die Korruption in der Verwaltung, die Straftaten im Amt (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) aufdecken, die Schadensersatzpflicht wg. Amtsmissbrauch begründen müssen, was sie trotz Treuepflicht durch gegenseitige Amtsträger-, Beamten-, Straftäterhilfe, Untätigkeit zu Lasten des inzwischen durch Korruption verarmten Landes Berlin bis heute verhindert haben.
Weil die Beamten beim Denkmalamt trotz Treuepflicht bis heute ausweislich des Akteninhalts zu Lasten von Berlin als Untreueopfer untätig geblieben sind, ist auch keine Strafverfolgungsverjährung eingetreten.
Würden die Amtsträger Prof. Dr. Engel, Dr. Schmidt, Kloss und Heuler ihre Verwaltungsakte mit Wirkung für die Vergangenheit zurücknehmen und ihre rechtsgrundlosen und rechtswidrigen Zahlungen aus dem Landeshaushalt von dem bösgläubigen CDU-Abgeordneten Wellmann zurückfordern, dann würden sie sich zwangsläufig persönlich straf-, steuer-, steuerstraf-, verwaltungsverfahrens-, disziplinar- und zivilrechtlich belasten, was sie im Wege der gegenseitigen Amtsträgerhilfe zu eigenen Gunsten und zu Lasten von Berlin als Untreueopfer durch gemeinschaftliche Untätigkeit bis heute verhindert haben.
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