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Vermessungs- und Katasteramt
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Franke: Dienstanweisung zu Straftaten im Amt
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Die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) haben den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB]
nicht unterschrieben und sind seit dem 29.8.1985 [578 KB]
bis heute gemeinschaftlich untätig geblieben.
Dem Schreiben des jetztigen CDU-MdB RA Wellmann vom 10.2.1986 [423 KB]
an den CDU-Bausenator Franke ist zu entnehmen, dass dieser die "antragsgemäße" Grundstücksteilung schriftlich zugesagt habe, obwohl die 9 Eigentümer (in GbR) keinen Antrag gestellt haben.
Die 9 Eigentümer (als GbR) haben aber keinen Antrag auf Grundstücksteilung gestellt und von dem CDU-Bausenator Franke auch keine Verpflichtungserklärung erhalten.
Für die Grundstücksteilung ist nicht der Bausenator, sondern der Sachbearbeiter im Vermessungs-, Katasteramt zuständig.
Gädeke und Landsberg haben dem CDU-Bausenator Franke 800.000,-- DM als angebliche "Parteispende" gezahlt und als Gegenleistung dessen schriftliche Zusage zur Erteilung einer Dienstanweisung an den ÖbV Dr. Schwenk und das Vermessungs-, Katasteramt zur Teilung der Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 und Falschbeurkundung des Liegenschaftskatasters, zur Verleitung, Erfüllung vno Straftaten im Amt erhalten.
Der korrupte CDU-Bausenator Franke - später Präsident des Hauptausschusses des Berliner Abgeordnetenhauses - hat vor dem 10.2.1986 gegenüber den Bauträgern, "Parteispendern" Gädeke und Landsberg eine Verpflichtungserklärung abgegeben, dem zuständigen Vermessungs-, Katasteramt eine Dienstanweisung zur Grundstücksteilung unter Auschluss der am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) und zur Falschbeurkundung des Liegenschaftskatasters erteilt.
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20.5.1985: ÖbV Schwenk bei Straftaten im Amt
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Am 18.3.1986 [486 KB]
hat der willfährige Sachbearbeiter Kühnel die Dienstanweisungen des CDU-Bausenators Franke, des neuen CDU-Baustadtrats Laschinski und seines Amtsleiters Jahnke befolgt und dem ÖbV Dr. Schwenk die Genehmigung zur Teilung der Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15 (Flurstücke 17/35 und 20/29) erteilt.
Ermutigt durch das kollusive Zusammenwirken der Amtsträger Franke, Laschinski, Jahnke und Kühnel ist der weisungsgebundene ÖbV Dr. Schwenk dann am 20.5.1986 [796 KB]
heimlich auf den Grundstücken erschienen, hat die Grenzmarkierungen zu Gunsten der Bauträger, CDU-Parteispender Gädeke und Landsberg verändert und protokolliert, dass die (nicht geladenen, nicht anwesenden) 9 Eigentümer (als GbR erklärt haben, mit dem Verlauf der neuen Grenzen einverstanden zu sein.
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Antrag auf Teilung und Falschbeurkundung im Amt
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Am 20.05.1986 [796 KB]
hat der ÖbV Dr. Schwenk im eigenen Namen und auf eigene Rechnung beim Vermessungs-, Katasteramt beantragt, die Grundstücke Ku-damm 12/13 (Flurstück 20/29) und 14/15 (Flurstück 17/35) in die Grundstücke Ku-damm 12, 13, 14 und 15 bzw. die Flurstücke 143, 144, 145, 146 und 147 zu teilen, das Liegenschaftskataster durch Falschbeurkundung im Amt zu verändern und eine Abzeichnung der Flurkarte und seine Niederschrift über den Grenztermin beigefügt.
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Keine Vollmachten der Grundstückseigentümer
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Nach dem internen Aktenvermerk hat der zuständige Sachbearbeiter Rosanowski am 23.5.1986 notiert:
Herr Dr. Schwenk sagt telefonisch zu, die Vollmachten der Grundstückseigentümer auf RA Wellmann zu beschaffen.
Weil Schwenk seinen Antrag am 20.5.1986 [796 KB]
aber im eigenen Namen gestellt, Wellmann nicht vertreten hat und dieser in den Grundbüchern und im Liegenschaftskataster nicht eingetragen war, ist der Vermerk von Rosanowski unverständlich.
Die am 20.9.1985 [952 KB]
eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) haben Wellmann keine Vollmachten erteilt und Schwenk hat die von Rosanowski geforderten, von Schwenk zugesagten Vollmachten für und von Wellmannn nicht vorgelegt.
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Grundstücksteilung unter Ausschluss der Eigentümer
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Dem Sachbearbeiter Rosanowski war am 3.6.1986 bekannt, dass Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR), Gesamthandseigentümer der Grundstücke Ku-damm 12/13 [2.899 KB]
und 14/15 [951 KB]
(Flurstücke 17/35 und 20/29) eingetragen waren, diese in der Teilungsgenehmigung vom 18.3.1986 [486 KB]
nicht genannt sind, keinen Antrag auf Grundstücksteilung, Änderung des Liegenschaftskatasters gestellt und dem ÖbV Dr. Schwenk und/oder dem RA Wellmann keine Vollmachten erteilt haben.
Nachdem der CDU-Baustadtrat Antes am 4.11.1986 inhaftiert worden ist, hat der neue CDU-Baustadtrats Laschinski auch den Beamten beim Vermessungs-, Katasteramt eine Dienstanweisung zur Erfüllung von Straftaten im Amt erteilt.
Am 3.6.1986 der Sachbearbeiter Rosanowski - auf Dienstanweisung - die Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 in die Grundstücke Ku-damm 12, 13, 14 und 15 (Flurstücke 143, 144, 145, 146 und 147) zerlegt, den Lageplan verändert.
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5.6.1986: geänderter Lageplan des Vermessungsamts
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5.6.1986: Falschbeurkundung im Katasteramt
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Am 5.6.1986 hat der Beamte Rosanowski durch Falschbeurkundung das Liegenschaftskataster geändert, die Flurstücke 20/29 und 17/35 gelöscht und die Flurstücke 143, 144, 145, 146 und 147 eingetragen.
Die Eintragung im Liegenshaftskataster wird durch den Akteninahlt nicht gedeckt, was im Vertrauen in den angeblichen "Rechtsstaat" nicht zu glauben, durch Akteneinsicht aber erkenn-, beweis-, unbestreitbar ist.
Nach dem 5.6.1986 hat der Beamten Rosanowski seine Änderung, Falschbeurkundung des Liegenschaftskatasters dem Grundbuchamt zur Änderung der Bestandsverzeichnisse (weiter) und dem Lagefinanzamt Ch-burg zur Artfortschreibung mitgeteilt.weiter
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