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Prof. Dr. Nordemann
Prof. Dr. Hertin
Prof. Dr. Limbach
Prof. Dr. Emmerich
Gädeke, Landsberg
26. Hanseatische
Namensänderung
Impressum

Finanzbeamte als kriminelle Vereinigung

Parteispenden für Steuer-, Straffreiheit

Die Beamten bei den Finanzämtern haben angeblich steuerbegünstigte, umsatzsteuerpflichtige GbR-Bauherrenmodelle vorgespiegelt, die nach den Akten aber nicht realisiert worden sind und negative Einkünfte aus der Einkunftsart V+V zur Verrechnung mit positiven Einkünften aus den anderen Einkunftsarten, Steuerverkürzung gewährt.

Aufgrund von Dienstanweisungen ihrer Vorgesetzten zur Verleitung, Erfüllung, Unterdrückung von Straftaten im Amt haben die weisungsgebundenen, willfährigen Sachbearbeiter die Finanzkassen um Millionen-Beträge u.a. zu Gunsten des Millionen-Betrügers, "CDU-Parteispenders" Kind und des mit ihm zusammenwirkenden, jetzigen CDU-MdB RA Wellmann unter dem Vorwand von Umsatz-, Grunderwerbsteuerrückzahlungen ausgeplündert.

Die Ausplünderung der Finanzkassen durch die Beamten bei den Finanzämtern war nur durch ein koordiertes, kollektives, kollusives Zusammenwirken der korrupten Abgeordneten, Amtsträger (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) möglich und ist durch Akteneinsicht erkenn-, beweisbar.

Der Senator für Finanzen ist zur Dienst-, Fachaufsicht verpflichtet, weisungsbefugt und letztendlich für die Korruption in der Senatsverwaltung und bei den untergeordneten Finanzämtern persönlich verantwortlich.

Die Website der Senatsverwaltung für Finanzen hier.



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Kern: Untätigkeit der 9 Eigentümer (als GbR)

Die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) der Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 haben den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB] nicht unterschrieben, sind seit dem 29.8.1985 [578 KB] bis heute gegenüber den Finanzbehörden gemeinschaftlich untätig geblieben, haben keine Steuererklärungen abgegeben, keine Grundlagen-, keine Steuerbescheide erhalten, keine Steuern gezahlt.

Die Beamten beim Lagefinanzamt Ch-burg sind trotz Tätigkeitspflicht gegenüber den am 20.9.1985 [952 KB] - aufgrund der Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB] und der UB/VM [1.958 KB] - eingetragenen 9 Eigentümern (als GbR) und ihren Wohnsitzfinanzämtern seit Abschluss des not. KV am 29.5.1984 [1.820 KB] bis heute untätig geblieben.

Sie haben keine gesonderten, einheitlichen Einheitswert-, Grundlagenbescheide für 1984 ff., die Stichtage 1.1.1985 ff. bekannt gegeben (§§ 179 II S. 2, 180 I Nr. 1, 2a, 3 AO).

Seit 1986 haben die Finanzbeamten "verdienten" CDU-Politikern, Parteimitgliedern, Beamten, Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern, "Parteispendern", Straftätern, angeblich als "GbR Ku-damm 12-15" rechtsgrundlos negative Einkünfte aus V+V in Millionen-Höhe zur Steuerminderung zugerechnet und Millionen-Beträge unter dem Vorwand von Umsatz- und Grunderwerbsteuerrückerstattungen überwiesen.


 


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Steuerverzicht zur Straftatunterdrückung

Das FA für Erbschaft-, Verkehrsteuern (UB/VM [1.958 KB] ), das Grundbuch- und Katasteramt haben dem Lagefinanzamt Ch-burg die Eintragung des Rechtsträgerwechsels in Abt. 1 des Grundbuchs [1.958 KB] und im Liegenschaftskataster [128 KB] v.A.w. mitgeteilit.

Die Beamten beim Lagefinanzamt Ch´burg müssen die Mitteilungen des FA für Erbschaft-, Verkehrsteuern, Grundbuch- und Katasteramtes befolgen, gegenüber den am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümern (als GbR) und ihren jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzämtern zum Stichtag des 1.1.1986 gesonderte, einheitliche Einheitswert-, Grundlagenbescheide erlassen (§§ 179 II S. 2, 180 I Nr. 1 AO).

Die Beamten in der Bewertungs-, Grundsteuerstelle des Lagefinanzamtes Ch´burg sind seit 1985 bis heute trotz Treue-, Eides-, Tätigkeitspflicht - aufgrund von Dienstanweisungen zur Erfüllung von Straftaten im Amt (Amtsjargon: lex kind) - untätig geblieben.

Weil sie keine gesonderten, einheitlichen Einheitswert-, Grundlagenbescheide bekannt gegeben haben, ist für die Grund-, Einkommensteuern auch keine Festsetzungs-, Beitreibungsverjährung und für die Beamten keine Strafverfolgungsverjährung eingetreten (§§ 171 Nr. 10 AO, 266, 331 ff. StGB).

Würden die Beamten bei den zuständigen Berliner Lagefinanzämtern im Zusammenhang mit dem "Kind-Konzern" (Amtsjargon), den angeblich steuerbegünstigten, umsatzsteuerpflichtigen, aber nicht realisierten "GbR-Bauherrenmodellen" tätig werden, gesonderte, einheitliche Einheitswert-, Grundlagenbescheide für die Jahre 1984 ff. und Stichtage des 1.1.1985 ff. bekannt geben, dann müssten ihre Kollegen bei den jeweils zuständigen Wohnsitzfiinanzämtern die Steuern zzgl. Zinsen von inzwischen ca. 150 Mio. € festsetzen und beitreiben.

Die Finanzbeamten würden dann aber zwangsläufig die Korruption in der Verwaltung (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft), die gemeinschaftlichen Straftaten im Amt, ihre Ausplünderung der Finanzkassen aufdecken, ihre Schadensersatzpflicht wegen Amtsmissbrauch begründen, was sie durch gegenseitige Beamten-, Richter-, Straftäterhilfe, Untätigkeit bis heute verhindert haben.



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FA für Erbschaft- und Verkehrsteuern

Das FA für Erbschaft-, Verkehrsteuern (GrESt) ist für den Erlass der Grunderwerbsteuerbescheide, Unbedenklichkeitsbescheinigungen und Veräußerungsmitteilungen (UB/VM) auf dem amtlich vorgeschriebenen Vordrucksatz im Durchschreibeverfahren zuständig.

Die Beamten haben die Vordrucksätze aber nicht vollständig ausgefüllt, die in § 20 GrEStG genannten zwingenden Angaben ausgelassen und inhaltlich unbestimmte Unbedenklichkeitsbescheinigungen (UB) für Grundbucheintragungen erlassen, die von den Rechtspflegern beim GBA Charlottenburg befolgt worden sind.mehr

Weil die Beamten beim FA für Erbschaft-, Verkehrsteuern gegenüber den Kaufvertragsparteien untätig geblieben sind, keine Grunderwerbsteuerbescheide erlassen haben, sind auch keine Grunderwerbsteuern gezahlt worden.

Weil sie die Veräußerungsmitteilungen (VM) nicht vollständig ausgefüllt haben, diese inhaltlich unbestimmt sind, sind diese von den Beamten beim Lagefinanzamt Ch´burg und den jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzamtern nicht befolgt worden.

Die Akten des FA für Erbschaft-, Verkehrsteuern hier.


 


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Lagefinanzamt Charlottenburg (West)

Das Lagefinanzamt Ch-burg ist für die gesonderten, einheitlichen Feststellungen des Gesamthandsvermögens, der Einkünfte und Schulden sowie die Besteuerung der Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 örtlich und sachlich zuständig (§§ 18 I Nr. 1 und 4, Alt. 2, 22 I, 179 II S. 2, 180 I Nr. 1, 2a, 3 AO).

Der Beamte in der Bewertungs-, Grundsteuerstelle des FA Ch´burg hat die inhaltlich unbestimmten, untereinander widersprüchlichen Veräußerungsmitteilungen seines Kollegen beim FA für Erbshaft-, Verkehrsteuern sowie die Mitteilungen seiner Kollegen beim Grundbuch-, Kataster-, Bauaufsichtsamt (Zurechnungs-, Art-, Wertfortschreibung) nicht befolgt, zu den Stichtagen des 1.1.1986 ff. keine gesonderten, einheitlichen Einheitswert-, Grundlagenbescheide bekannt gegeben.

Die Beamten beim zuständigen Lagefinanzamt Ch´burg sind seit Abschluss des Kaufvertrages am 29.5.1984 [1.820 KB] bis heute gegenüber den am 20.9.1985 [952 KB] aufgrund der Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB] und der UB/VM [1.958 KB] - eingetragenen 9 Eigentümern, steuerlich anteiligen Zurechnungsträgern (als GbR) und ihren jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzämtern untätig geblieben, haben keine gesonderten,
einheitlichen Einheitswert-, Grundlagenbescheide für die Jahre 1984 ff., die Stichtage des 1.1.1985 ff. bekannt gegeben.

Weil die Beamten beim örtlich, sachlich zuständigen Lagefinanzamt Ch´burg trotz Tätigkeits-, Treue-, Eidespflicht seit dem 29.5.1984 [1.820 KB] bis heute untätig geblieben sind, keine gesonderten, einheitlichen Grundlagenbescheide erlassen haben, ist auch keine Festsetzungs-, keine Veranlagungs-, keine Zahlungs-, keine Beitreibungsverjährung für die inzwischen auf ca. 150 Mio. € angewachsenen Steuern und auch keine Strafverfolgungsverjährung eingetreten (§§ 171 Nr. 10 AO, 266, 331 ff. StGB).mehr



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Finanzamt für Körperschaften

Das FA für Körperschaften ist für die Feststellung und Besteuerung der Vermögen und Gewinne der Personen- oder Kapitalgesellschaften zuständig, die im Zusammenhang mit der Veräußerung, Bebauung, Versorgung der Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 und/oder der in den Gebäuden gelegenen Räumlichkeiten gewerblich oder nur zum Schein tätig geworden sind.

Beim FA für Körperschaften in Berlin liegen die Steuerakten der landeseigenen Betriebe, VICTORIA-Lebensversicherungs-AG, Gädeke und Landsberg GmbH & Co., Passage am Kurfürstendamm 13 KG sowie der GmbH´s, die die in den Gebäuden Kurfürstendamm 12/13 und 14/15 bzw. 12, 13, 14 und 15 gelegenen Räumlichkeiten genutzt, versorgt haben, Bauarbeiten auf den Grundstücken durchgeführt, bezahlt haben und/oder der Briefkastenfirmen (ohne eigene Geschäftstätigkeit), über deren Konten die Betrugs-, Millionen-Beute auf die Konten von Schweizerischen AG´s geflossen sind.

Die von den Beamten des FA für Körperschaften unterschriebenen Verwaltungsakte, Prüfberichte, Steuerbescheide sind untereinander widersprüchlich und werden durch den Akteninhalt nicht gedeckt, was auch durch Akteneinsicht erkenn-, beweisbar ist.mehr



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Wohnsitzfinanzämter

Die Beamten bei den jeweiligen Wohnsitzfinanzämtern sind für die Feststellung und Besteuerung der Gesamtvermögen und Gesamteinkünfte der am 20.9.1985 [1.958 KB] aufgrund der Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB] und der UB/VM [1.958 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) zuständig.

Sie sind aber auch für die Feststellung und Besteuerung der Gesamtvermögen und Gesamteinkünfte der weiteren ca. 70 Personen zuständig, die nach der Behauptung der Beamten, Richter - aufgrund des angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB] - bereits im 2. Halbjahr 1984 ! Miteigentümer der Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 geworden sein sollen.

Den Vermögen-, Einkommensteuerakten der insgesamt ca. 80 Personen bei ihren jeweils zuständigen Wohnsitzfinanzämtern sind die inhaltlich unbestimmten, widersprüchlichen Veräußerungsmitteilungen des FA für Erbschaft-, Verkehrsteuern zu entnehmen, von den Beamten aber nicht befolgt worden.

Der Inhalt der von den Beamten bei den Wohnsitzfinanzämtern unterschriebenen Verwaltungsakte, Vermögen- und Einkommensteuerbescheide wird durch den Inhalt der von den Beamten angelegten, geführten, paginierten Steuer-, Verwaltungs-, Gerichtsakten nicht gedeckt, was im Vertrauen in eine rechtmäßige, rechtsstaatliche Verwaltung nicht zu glauben, durch Akteneinsicht aber erkenn- beweisbar ist.mehr



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FA Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst

Weil die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB] nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985 [578 KB] bis heute gemeinschaftlich untätig geblieben sind, ist das Lagefinanzamt Berlin-Ch-burg für den Erlass von gesonderten, einheitlichen Einheitswert-, Grundlagen-, Feststellungsbescheiden für die Jahre 1984 ff. und die Stichtage des 1.1.1985 ff. örtlich, sachlich zuständig (§§ 18 I Nr. 1 und 4, 179 II S. 2, 180 I Nr. 1, 2a und 3 AO).

Die Beamten beim FA Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst sind für die gesonderten, einheitlichen Feststellungen nach §§ 179, 180 I Nr. 2a und 3 AO örtlich und sachlich unzuständig und die Richter beim Finanzgericht Hamburg nicht die gesetzlichen Richter (Art. 101 I S. 1 GG).

Weil die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer, steuerlich anteiligen Zurechnungsträger(als GbR) den angeblich schrifltichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB] nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985 [578 KB] bis heute gemeinschaftlich untätig geblieben sind, hätten die Beamten beim FA HH-Barmbek-Uhlenhorst und die Richter beim Finanzgericht Hamburg wegen örtlicher, sachlicher Unzuständigkeit auch untätig bleiben müssen.

Die Beamten beim zuständigen Lagefinanzamt Ch-burg und Richter des V. Senats beim zuständigen FG Berlin sind aber gemeinschaftlich untätig geblieben und die Beamten beim unzuständigen FA HH-Barmbek-Uhlenhorst und Richter des VI. Senats beim FG Hamburg sind aber gemeinschaftlich tätig geworden, um durch gegenseitige Beamten-, Richter-, Straftäterhilfe die Korruption in der Verwaltung (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft), die gemeinschaftlichen Straftaten im Amt zu unterdrücken, die Schadensersatzpflicht wegen Amtsmissbrauch nicht begründen zu müssen.


 


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Gesetzliche Befreiung von der Umsatzsteuer

Die am 20.9.1985 [952 KB] - aufgrund der Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB] und der UB/VM [1.958 KB] - eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) haben den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB] nicht unterschrieben, sind seit Abschluss des not. KV am 29.5.1984 [1.820 KB] bis heute gegenüber dem Lagefinanzamt Berlin-Ch-burg, Berlin-Spandau und Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst gemeinschaftlich untätig, deshalb gem. § 4 Nr. 12a UStG von der Umsatzteuer befreit geblieben.

Die Beamten beim Lagefinanzamt Berlin-Ch-burg und Hamburg-Barmbek-Uhlenhorst haben gleichwohl Umsatzsteuerakten angelegt, rechtsgrundlos begünstigende Umsatzsteuerbescheide für 1984 ff. gegenüber unbeteiligten Dritten oder Nichtberechtigten als alleinigen Zustellungsadressaten bekannt gegeben und Millionen-Beträge von den Konten der Finanzkassen auf die persönlichen Bezugskonten Dritter überwiesen, unter dem Vorwand von "Umsatzsteuerrückerstattung".mehr



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