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Gädeke, Landsberg
26. Hanseatische
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Deutschland - der korrupte Rechtsstaat

Straftaten am Amt für "Parteispenden"

Die letzte Bankgesellschaft-, illegale CDU-Parteispenden-, Landowski-Affäre mit der Verarmung von Berlin steht im engen persönlichen, sachlichen Zusammenhang mit der Antes-, illegalen CDU-Parteispendenaffäre aus den Jahren 1985/1987.

Die durch ihre Annahme von illegalen "Parteispenden" erpressbar gewordenen Abgeordneten haben Dienstanweisungen an ihre Untergebenen zur Verleitung, Erfüllung von Straftaten im Amt erlassen, die von den weisungsgebundenen, willfährigen Beamten, Sachbearbeitern erfüllt worden sind.

Die Beamten haben den Inhalt ihrer Verwaltungsakte frei erfunden, um die Dienstanweisungen ihrer Vorgesetzten erfüllen, die von ihnen erwarteten, gewollten, erkauften, erpressten Verwaltungsakte begründen zu können.

Die angeblich unabhängigen Richter haben die von ihnen "festgestellten" Urteilstatbestände durch Auslassungen und Unterstellungen frei erfunden, um die von ihnen gewollten Urteile begründen zu können.

Die Straftaten im Amt sind nicht offenkundig, sondern nur durch Akteneinsicht erkennbar, wenn nämlich der Inhalt der Verwaltungsakte oder der angeblich festgestellten Urteilstatbestände durch den Akteninhalt nicht gedeckt wird.

Hier wird durch Akteneinsicht dokumentiert, wie die Abgeordneten, Amtsträger, Beamten im Sinne einer kriminellen Vereinigung zusammengewirkt haben, um die Korruption in der Verwaltung (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft), die gemeinschaftlichen Straftaten im Amt unterdrücken zu können und die Schadensersatzpflicht wegen Amtsmissbrauch nicht begründen zu müssen.


 


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Politiker als kriminelle Vereinigung

M. Sontheimer, J. Vorfelder (Antes & Co. [3.231 KB] ) und M. D. Rose (Berlin [3.916 KB] , Hauptstadt von Filz und Korruption) haben bereits über die Korruption in der Bauverwaltung und die Verstrickung von Kind, Wellmann, Nordemann in kriminelle Geschäfte berichtet.

Weil sie keine Akteneinsicht hatten, konnten sie nicht erkennen, wie die Abgeordneten, Amtsträger (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) im Sinne einer kriminellen Vereinigung die Finanzkassen, landeseigenen Betriebe, Banken, den Landeshaushalt ausgeplündert haben, und zwar als Gegenleistung für die Zahlung von illegalen CDU-Parteispenden.

Während der Antes-, illegalen CDU-Spendenaffäre sind die Abgeordneten, Beamten, Richter auf Antrag und zu Gunsten von aktiven CDU-Mitgliedern, Beamten, Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern, "Parteispendern", Straftätern und zu Lasten von Berlin sowie der Korruptions- Betrugsopfer tätig geworden, wo sie hätten untätig bleiben müssen und untätig geblieben, wo sie hätten tätig werden müssen.


 


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Antes, Kind, Wellmann, Landowski & Co.

Die Affäre um den CDU-Baustadtrat Antes, die Zahlung, Annahme und Weiterleitung von illegalen CDU-Spenden und die dafür gewähren Gegenleistungen stehen im engen zeitlichen, persönlichen, sachlichen Zusammenhang mit dem Erwerb, der Versorgung, Teilung, Bebauung, Besteuerung und dem Verkauf der Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15, mit Kind, Antes, Nordemann, Wellmann, Landowski, Gädeke, Landsberg & Co.


 


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Korruptionsfall Kurfürstendamm 12-15

Das mafiaähnliche Netzwerk der korrupten Abgeordneten, Amtsträger (Justiz, Finanzen, Wirtschaft, Bauen) ist durch Einsicht in die - die Grundstücke Ku-damm 12-15 betreffenden - Akten erkennbar.

Die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) haben den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB] nicht unterschrieben und sind seit dem 29.8.1985 [578 KB] bis heute gemeinschaftlich untätig geblieben.

Aus der vorstehenden Tatsache ergeben sich in jedem Einzelfall die zwingenden prozss-, zivil-, straf-, steuer-, verwaltungsverfahrens-, disziplinarrechtlichen Folgen.


 


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Schulden-, steuerfreier Grundstückserwerb

Das Eigentum an den Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15 ist am 20.9.1985 [952 KB] durch die Eintragung von Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR) - aufgrund der Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB] - rechtswirksam übergegangen ist (§§ 873, 925 BGB, 47 GBO).

Es ist aber nur durch Akteneinsicht erkennbar, dass die Einigung, Auflassung am 29.8.1985 [578 KB] vom Notar Prof. Dr. Nordemann beurkundet worden und das Eigentum an den Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15 mit einem damaligen Verkehrswert von 35 Mio. DM durch Straftaten rechtsgrundlos grunderwerbsteuer- und schuldenfrei übergegangen ist.mehr


 


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Straftaten im Amt durch Akteneinsicht erkennbar

Die Beamten, Richter haben in ihren Verwaltungsakten, Urteilstatbeständen die Eintragung von Kind, Schröder, Eberhardt, Metz, Schöne, Sikatzis, Krause, Braun und Schnauck (als GbR) am 20.9.1985 [952 KB] - aufgrund der Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB] und der UB/VM [1.958 KB] - ausgelassen und den Abschluss eines schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB] unterstellt, inhaltich zitiert und ausgelegt, obwohl dieser von den Miteigentümern Eberhardt, Metz, Braun und Schnauck nicht unterschrieben worden ist.

Der Inhalt der Verwaltungsakte, die angeblich "festgestellten" Urteilstatbestände werden durch den Akteninhalt nicht gedeckt, was nur durch Akteneinsicht erkenn-, beweis-, unbestreitbar ist.


 


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Betrugs-, Korruptionsopfer Udo Braun

Udo Braun ist am 20.9.1985 [952 KB] - aufgrund der vom Notar Prof. Dr. Nordemann beurkundeten Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB] - als Miteigentümer der Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 eingetragen worden.

Die Beamten, Richter haben das Eigentum an den Grundstücken aber nicht den am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümern (als GbR), sondern den in ihren Verwaltungsakten, Rubren genannten ca. 80 Personen, "verdienten" Politikern, Amtsträgern, Notaren, Rechtsanwälten, Steuerberatern, CDU-Mitgliedern, Straftätern, angeblich als "GbR Ku-damm 12-15" zugerechnet, um ihre Verwaltungsakte, Urteile zu Lasten von Braun als Betrugs-, Korruptionsopfer begründen zu können.


 


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Betrugs-, Korruptionsopfer Georg Pientka

Von 1969 - 1986 hat Georg Pientka im Haus Ku-damm 14/15 [994 KB] das CAFE PIENTKA betrieben.

Seit 1986 haben die Beamten, Richter Pientka als Betrugs-, Korruptionsopfer über die Eigentumsverhältnisse an den Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15 sowie die Vertretungsberechtigung der Eigentümer (als GbR) getäuscht, um die wahren Hintergründe der Antes-, illegalen CDU-Parteispendenaffäre, gemeinschaftlichen Straftaten im Amt unterdrücken zu können, die Schadensersatzpflicht wegen Amtsmissbrauch nicht begründen zu müssen.mehr


 


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Betrugsobjekt HOTEL PIENTKA

Von 1986 - 1988 hat Pientka aufgrund der Vorspiegelung falscher, Unterdrückung wahrer Tatsachen, täuschungs-, irrtumsbedingt das seit dem 20.9.1985 [943 KB] zum Gesamthandsvermögen der 9 Eigentümer (als GbR) gehörende Haus Ku-damm 12/13 rechtsgrundlos auf eigene Kosten (ca. 4 Mio. DM) zum HOTEL PIENTKA aus- und umgebaut, eingerichtet und am 6.7.1990 [1.383 KB] als Betrugs-, Richteropfer den Verlust seiner wirtschaftlichen Existenz erlitten, was nur durch gemeinschaftliche Straftaten im Amt möglich war.mehr


 


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Diepgen als "Schirmherr" in der Antes-Affäre

Im März 1986, auf dem Höhepunkt der Antes-, illegalen CDU-Parteispendenaffäre hat der CDU-Regierende Bürgermeister Diepgen [797 KB] als "Landesvater", aufgrund seiner Richtlinienkompetenz öffentlich die Schirmherrschaft für das Baugeschehen auf den Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15 unter dem Vorwand der 750-Jahr Feier von Berlin übernommen.

Der vom FDP-OStALG Fätkinheuer wegen Verdacht der Annahme von illegalen CDU-Parteispenden bereits verfolgte Diepgen hat aber - gemeinschaftlich mit dem CDU-Fraktonsvorsitzenden Landowski - die Schirmherrschaft zur Unterdrückung der wahren Hintergründe der Antes-, illegalen CDU-Parteispendenaffäre übernommen, um die gemeinschaftlichen Straftaten im Amt zu unterdrücken.

Der CDU-Regierende Bürgermeister Diepgen, CDU-Fraktionsvorsitzende Landowksi und die Senatoren für Justiz, Finanzen, Bauen und Wirtschaft sind im koordinierten, kollektiven, kollusiven Zusammenwirken gegenüber ihren Untergebenen bei den Unterbehörden durch den Erlass von Dienstanweisungen tätig geworden, die von den weisungsgebundenen, willfährigen Beamten befolgt worden sind.


 


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Ursache: Dienstanweisungen an Untergebene

Die durch Annahme von illegalen "Parteispenden", Schmiergeldern erpressbar gewordenen Abgeordneten, Senatoren, Präsidenten haben zum Eigenschutz Dienstanweisungen an ihre Untergebenen zur Verleitung, Erfülllung, Unterdrückung von Straftaten im Amt (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) erlassen.

Die weisungsgebundenen, willfährigen Amtsträger, Beamten bei den unteren Behörden (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) haben die Dienstanweisungen ihrer Vorgesetzten zur Verleitung, Erfüllung von Straftaten befolgt, sind untätig geblieben, wo sie hätten tätig werden müssen und tätig geworden, wo sie hätten untätig bleiben müssen.


 


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Willfährige Beamte bei den Unterbehörden

Die Beamten (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) und Sachbearbeiter bei den landeseigenen Versorgungsbetrieben (Stadtreinigung, Wasser, Strom, Fernwärme) sind gegenüber den am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümern (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben.

Diese sind in keinem Verwaltungsakt, keinem Urteil, keiner Rechnung als Inhalts-, Bekanntgabe-, Zurechnungsadressaten, Leistungsempfänger genannt und wurden nicht betroffen.

Wären die Beamten und/oder Angestellten aber gegenüber den 9 Eigentümern (als GbR) tätig geworden, dann hätten sie zwangsläufig die Straftaten im Amt, wahren Hintergründe der Antes-, illegalen CDU-Parteispendenaffäre, die Korruption in der Verwaltung (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) aufgedeckt, was sie durch gegenseitige Amtsträger-, Beamten-, Richter-, Straftäterhilfe, Gehörsverletzung, Willkür unterdrückt haben.


 


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Vertrauen schlecht, Akteneinsicht besser

Das koordinierte, kollektive, kollusive Handeln der Abgeordneten, Senatoren, Präsidenten, Beamten, Richter (Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) im Sinne einer kriminellen Vereinigung zur Planung, Erfüllung, Unterdrückung von gemeinschaftlichen Straftaten ist im Vertrauen in den angeblichen "Rechtsstaat" nicht zu glauben, durch die hier gewährte Akteneinsicht aber erkenn-, beweis-, unbestreitbar.

Der Steuer-, Verwaltungs- und Justizfall "GbR Ku-damm 12-15" ist geeignet, dass Vertrauen der Bürger in den angeblichen Rechtsstaat, die politischen Parteien, Rechtschaffenheit der Beamten, Richter nachhaltig zu zerstören, was die Abgeordneten, Amtsträger, Richter zu eigenen Gunsten und zu Lasten der Untreue-, Betrugs-, Korruptionsopfer gemeinschaftlich verhindern wollen.

Insbesondere der damalige CDU-Regierende Bürgermeister Diepgen wollte das von der SPD, PDS und den Grünen geforderte Informationsfreiheits,- Akteneinsichtsgesetz verhindern.

Die CDU-Abgeordneten haben das Gesetz abgelehnt. Sie haben angeblich befürchtet, dass das Akteneinsichtsrecht ausgenutzt und die Verwaltung unverhältnismäßig dadurch belastet wird.

Tatsachlich wollten sie die Straftaten im Amt, die Zahlung, Annahme von illegalen CDU-Parteispenden und die dafür gewährten Gegenleistungen unterdrücken, weil diese durch Akteneinscht erkenn-, beweisbar sind.



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Betrug im Schatten der Gedächtniskirche

Udo Braun und Georg Pientka sind als Betrugs-, Korruptions-, Justiz-, Richteropfer betroffen und haben die Steuer-, Verwaltungs-, Gerichtsakten zur Verfügung gestellt.


 


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Wie Berlin ausgeplündert wurde

Die Bürger sind an einer direkten Kontrolle der Amtsträger, Richter gehindert und müssen blind auf deren pflichtgemäße, rechtsstaatliche Tätigkeit (Selbstkontrolle), die Beachtung der Gewaltenteilung vertrauen.

Hier wird durch Akteneinsicht aufgedeckt, wie wie Beamten mit Richterhilfe das Land Berlin als Untreueopfer und u.a. Braun und Pientka als Betrugsopfer zu Gunsten der in den Verwaltungsakten und Urteilen genannten Abgeordneten, Beamten, Notare, Rechtsanwälte, "Parteispender", Straftäter, angeblich als "GbR Ku-damm 12-15" ausgeplündert haben.

Es wird aufgedeckt, wie das Land Berlin von den eigenen Amtsträgern, Beamten, Richtern trotz Gehörs-, Wahrheits-, Eidespflicht plangemäß, zielgerichtet und ergebnisorientiert um Millionen-Beträge unter dem Vorwand von angeblich steuerbegünstigten - jedoch nicht realisierten - "Bauherrenmodellen" ausgeplündert worden ist.



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Untätigkeit der Strafverfolgungsbehörden

Im Zusammenhang mit den Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15 haben die Staatsanwälte trotz substantiierter Strafanzeigen keine Ermittlungsverfahren eingeleitet, sondern sind unter dem Vorwand des mangelnden Anfangsverdachts gemeinschaftlich untätig geblieben.

Würden die Staatsanwälte aber erkennbar festgestellt haben, dass die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [1.651 KB] nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985 [578 KB] bis heute gemeinschaftlich untätig geblieben sind, dann hätten sie zwangsläufig die Erfüllung von Straftaten im Amt feststellen, die Schadensersatzpflicht wegen Amtsmissbrauch begründen müssen, was sie durch Untätigkeit, gegenseitige Straftäterhilfe unterdrückt haben.

Die Straftaten im Amt sind erkennbar, weil der Inhalt der Verwaltungsakte, Urteilstatbestände durch den Akteninhalt nicht gedeckt wird und die Beamten (Bauen, Wirtschaft, Justiz) eine Rücknahme der rechtswidrigen Verwaltungsakte und beim Lagefinanzamt Ch-burg den Erlass von Grundlagenbescheiden abgelehnt haben.



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Folgen der gemeinschaftlichen Untätigkeit

Grundstückserwerb ohne Kaufpreiszahlung

Weil die im KV vom 29.5.1984 [1.820 KB] genannten 9 Käufer (als GbR) bis heute im Innenverhältnis und gegenüber Kreditinstituten und der VICTORIA im Außenverhältnis gemeinschaftlich untätig geblieben sind, ist das Eigentum an den Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15 (Verkehrswert 35 Mio. DM) am 20.9.1985 [952 KB] mangels Eigen- und/oder Fremdkapital ohne Kaufpreiszahlung schuldenfrei übergegangen.mehr

Grunderwerbsteuern

Weil die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) keinen GrESt-Bescheid erhalten und keine GrESt gezahlt haben (2% von 35 Mio. DM = 700.000,-- DM), haben die Beamten beim FA für Erbschaft- und Verkehrsteuern die Finanzkassen einmal durch stillschweigenden Verzicht auf die GrESt von 700.000,-- DM und nochmals unter dem Vorwand von "GrESt-Rückerstattung" um 700.000,-- DM - insgesamt 1,4 Mio. DM - ausgeplündert.mehr

Umsatzsteuern

Weil die am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) seit Abschluss des KV am 29.5.1984 [1.820 KB] bis heute gegenüber den FA Ch-burg untätig, von der USt befreit geblieben sind (§ 4 Nr. 12a UStG), haben die Beamten rechtsgrundlos begünstigende USt-Bescheide gegenüber Dritten erlassen und die Finanzkassen unter dem Vorwand von USt-Rückerstattungen in Millionen-Höhe u.a. zu Gunsten des Millionen-Betrügers, "Parteispenders" Kind sowie des jetzigen CDU-MdB RA Wellmann ausgeplündert.mehr

Grundlagen-, Feststellungsbescheide

Weil die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind und vom Lagefinanzamt Ch-burg seit 1984 bis heute keine gesonderten, einheitlichen Einheitswert-, Grundlagenbescheide erhalten haben (§§ 179 II S. 2, 180 I Nr. 1, 2a und 3 AO), haben sie bis heute die Grund-, Vermögen-, Einkommensteuern in Millionen-Höhe nicht gezahlt und sind aufgrund der Untätigkeit des FA Ch-burg bis heute steuerfrei geblieben.

Weil die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) seit dem 29.8.198 [578 KB] 5 bis heute gemeinschaftlich untätig geblieben sind, haben sie ihre in den UB/VM [1.958 KB] bezeichneten, jeweiligen GbR-Anteile am Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM und das zu ihrem schuldenfreien Gesamthandsvermögen gehörende Eigentum an den Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15 (jetzt 265 Mio. DM) und die auf ca. 120 Mio. DM angewachsenen Mieteinnahmen, Nutzungsentschädigungen nicht verloren.

Landeseigene Versorgungsbetriebe

Weil die am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, haben die landeseigenen Versorgungsbetriebe (Stadtreinigung, Wasser, Strom, Fernwärme) ihre Lieferungen, Leistungen auf den Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15 gegenüber den 9 Eigentümern, Leistungsempfängern (als GbR) seit dem Übergang von Nutzen und Lasten am 1.8.1985 bis heute rechtsgrundlos, unentgeltlich erbracht.mehr

RAuNe Prof. Dr. Nordemann, Prof. Dr. Hertin, Dr. Vinck

Weil die am 20.9.1985 [952 KB] - aufgrund der vom Notar Prof. Dr. Nordemann beurkundeten Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB] - eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB] nicht unterschrieben haben, sind die RAuNe Prof. Dr. Nordemann [2.274 KB] , Prof. Dr. Hertin [2.274 KB] - jeweils am 15.3.1985 - und der RAuN Dr. Vinck [1.401 KB] nicht am 1.4.1985 - aufgrund der KV über eine Beteiligung an der "GbR Ku-damm 12-15" als Kaufgegenstand gesamthänderische Miteigentümer ! der Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 geworden.

CDU-MdB RA Wellmann:

Weil die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, ist der RA Wellmann, jetzt CDU-MdB seit dem 12.11.1985 durch Vorspiegelung falscher, Unterdrückung wahrer Tatsachen, Täuschung, Irrtumserregung die seit dem 1.8.1985 zum Gesamthandsvermögen gehörenden Mieteinnahmen von jährlich ca. 2 Mio. DM und den Kaufpreis von 15,6 Mio. DM für die neuen Grundstücke Ku-damm 13 und 14 vereinnahmt, sich hemmungslos bereichert.mehr

Öffentlich bestellter Vermessungs-Ing. Dr. Schwenk

Weil die am 20.9.1985 [952 KB] - aufgrund der Eingung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB] - in den Grundbüchern und im Liegenschaftskataster eingetrangen 9 Eigentümer (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, hat der ÖbV Dr. Schwenk am 20.5.1986 [796 KB] rechtsgrundlos, rechtswidrig die Grenzmarkierungen der Grundstücken Ku-damm 12/13 und 14/15 verändert und einen Antrag auf Grundstücksteilung gestellt.mehr

Vermessungs-, Katasteramt

Obwohl die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) gegenüber dem Stadtplanungs-, Vermessungs-, Katasteramt gemeinschaftlich untätig geblieben sind, hat der Beamte Rosanowski - auf Antrag des ÖbV Dr. Schwenk vom 20.5.1986 - dann am 3.6.1986 rechtsgrundlos, rechtswidrig die Grundstücke zerlegt und anschließend das Liegenschaftskataster durch Falschbeurkundung verändert.mehr

Bezirksamt Charlottenburg

Obwohl die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, haben die Beamten beim Stadtplanungs-, Vermessungs-, Kataster- und Bauaufsichtsamt gleichwohl nach der Inhaftierung des CDU-Baustadtrat Antes am 4.11.1985 - aufgrund von Dienstanwieisungen des CDU-Bausenators Franke - rechtsgrundlos begünstigende Verwaltungsakte, Teilungs-, Abriss-, Baugenehmigungen gegenüber Dritten oder Nichtberechtigten erlassen.mehr

Denkmalamt

Obwohl die am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, haben die Beamten beim Denkmalamt - aufgrund von Dienstanwieisungen des CDU-Bausenators Franke - rechtsgrundlos begünstigende Verwaltungsakte erlassen, durch Falschbeurkundung den RA Wellmann, jetzt CDU-MdB als Verfügungsberechtigten der Grundstücke in die Baudenkmalbücher eingetragen und ihren Etat unter dem Vorwand der Kostenerstattung für die Wiederherstellung der "Baudenkmale" Ku-damm 12/13 und 14/15 zu Gunsten des RA Wellmann um 200.804,61 DM ausgeplündert.mehr

Grundbuchamt

Obwohl die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, sind die "Rechtspfleger" seit dem 10.6.1986 (Änderung der Bestandsverzeichnisse) rechtsgrundlos tätig geworden und haben durch Falschbeurkundungen, deklaratorische Eintragung und Löschung die Unrichtigkeit der Grundbücher verursacht.mehr

Gädeke und Landsberg GmbH & Co., Passage am Kurfürstendamm 13 KG

Weil die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) der Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 gemeinschaftlich untätig geblieben sind, hat die G+L GmbH & Co. KG das Eigentum an den vom Vermessungsamt neu gebildeten Grundstücken Ku-damm 13 und 14 auch durch ihre Eintragung am 27.8.1986 [820 KB] - aufgrund der Einigung, Auflassung vom 11.6.1986 [1.029 KB] - nicht erworben.mehr

Weil die G+L GmbH & Co. KG das Eigentum an den neu gebildeten Grundstücken Ku-damm 13 und 14 nicht erworben hat, hat das Lagefinanzamt Charlottenburg (St.-Nr. 784/268 und 784/276) rechtsgrundlos begünstigende Einheitswertbescheide für 1.1.1987 ff. (Zurechnungs-, Art- und Wertfortschreibung) und das FA für Körperschaften (St.-Nr. 123/6253) rechtsgrundlos begünstigende Feststellungs-/Grundlagenbescheide für 1985 ff. erlassen bzw. den ca. 160 Kommanditisten rechtsgrundlos negative Einkünfte aus V+V zur Steuerverkürzung zugerechnet.mehr

Berliner Pfandbriefbank (jetzt BerlinHyp)

Weil die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, hat die G+L GmbH & Co. KG rechtswidrig Ende Juni 1986 den GLORIA-PALAST abreißen, anschließend die GLORIA-PASSAGE auf fremden Grund und Boden errichten und die Baukosten mit ungesicherten Darlehen von ca. 40 Mio. DM von der Berliner Pfandbriefbank, jetzt BerlinHyp (Vorstands-, CDU-Fraktionsvorsitzender Landowski) bezahlen lassen.mehr

Weil die 9 Eigentümer (als GbR) seit dem 29.8.1985 [578 KB] gemeinschaftlich untätig geblieben sind, sind diese seit Baufertigstellung am 1.1.1988 um den Ertrags-, Nutzwert der auf ihren Grundstücken errichteten GLORIA-PASSAGE von jährlich ca. 3 Mio. DM rechtsgrundlos bereichert worden (Wertfortschreibung), und zwar auf Kosten der rechtsgrundlos um ca. 40 Mio. DM entreicherten, ausgeplünderten Berliner Pfandbriefbank.

Konkursgericht

Weil die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, ist die aus ihnen bestehende Eigentümer-GbR am 13.5.1987 durch den Beschluss des AG Ch-burg auf Eröffnung des Konkursverfahrens über das Gesamtvermögen des Miteigentümers Kind aufgelöst worden mit der Folge der gemeinschaftlichen Verpflichtung zur Abwicklung (§§ 728, 730 ff. BGB).mehr

Weil die am 20.9.1985 eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, haben die Miteigentümer, Steuer- und Gemeinschuldner Kind (50%), Schröder (20%) und Eberhardt (7,5%) ihre jeweiligen in den UB/VM [1.958 KB] genau bezeichneten GbR-Anteile am Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM, an dem zum schuldenfreien Gesamthandsvermögen gehörenden den Grundstücken und den entsprechenden Mieteinnahmen nicht verloren.

Nachlassgericht

Weil die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, der Miteigentümer Eberhardt seinen in den UB/VM [1.958 KB] genau bezeichneten GbR-Anteil von 2,25 Mio. DM am Gesellschaftskapital von 30 Mio. DM, 7,5% am schuldenfreien Gesamthandsvermögen nicht verloren hat und der Fiskus der Millionen-Erbe geworden ist (§ 1936 BGB), hat das Nachlassgericht den Antrag auf Bestellung eines Nachlasspflegers des verstorbenen Eberhardt erkennbar rechtsgrundlos zurückgewiesen.mehr

Senatoren für Finanzen und Wirtschaft

Obwohl die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, haben die Senatoren für Finanzen (Rexroth, FDP) und Wirtschaft (Pieroth, CDU) gleichwohl am 30.6.1987 eine Landesbürgschaft übernommen und das Land Berlin hat anschließend 810.000,-- DM für den Aus-, Umbau des Gebäudes Ku-damm 12/13 bezahlt.mehr

Berliner Industriebank, dann Weberbank, jetzt WestLB

Obwohl die 9 Eigentümer (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, hat die landeseigene Berliner Industriebank AG im Jahr 1988 mit 1,8 Mio. DM den Umbau des Hauses Ku-damm 12 bezahlt und ist gegenüber den auf ihre Kosten bereicherten 9 Eigentümern (als GbR) bis heute untätig geblieben.

HOTEL PIENTKA

Weil die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, hat Pientka als alleiniger Bauherr das Haus Ku-damm 12/13 aufgrund der Vorspiegelung falscher, Unterdrückung wahrer Tatsachen, täuschungs- und irrtumsbedingt rechtsgrundlos auf eigene Kosten (ca. 4 Mio. DM) zum HOTEL PIENTKA aus- und umgebaut und anschließend als Betrugs-, Richteropfer den Verlust seiner wirtschaftlichen Existenz erlitten, seine wirtschaftliche Existenz verloren.

Udo Braun

Obwohl die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer - darunter Braun - (als GbR) gemeinschaftlich untätig geblieben sind, haben die Richter des 3. ZS beim Kammergericht Berlin im Grundbuchberichtigungsverfahren (KG 3 U 1223/89 [6.292 KB] ) den Miteigentümer Braun erkennbar rechtsgrundlos zu seiner Löschung in den Grundbüchern verurteilt und damit auch dessen wirtschaftliche Existenz vernichtet.mehr

Zivil-, Finanz-, Verwaltungsgerichte

Die Richter haben reihenweise in den von ihnen angeblich festgestellten Urteilstatbeständen die Eintragung am 20.9.1985 [952 KB] - aufgrund der Einigung, Auflassung vom 29.8.1985 [578 KB] - ausgelassen und den Abschluss eines schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB] unterstellt, obwohl dieser von Eberhardt, Metz, Braun und Schnauck nicht unterschrieben worden ist, um die von ihnen gewollten, erkauften, erpressten Urteile zu Lasten von Braun und Pientka als Betrugsopfer begründen, deren wirtschaftliche Existenzen vernichten, die gemeinschaftlichen Straftaten im Amt unterdrücken zu können.mehr

58. Hanseatische Grundbesitz GmbH & Co. KG

Weil die am 20.9.1985 [952 KB] eingetragenen 9 Eigentümer (als GbR) den angeblich schriftlichen GV mit Datum 21.5.1984 [2.569 KB] nicht unterschrieben haben und seit dem 29.8.1985 [578 KB] bis heute gemeinschaftlich untätig geblieben sind, hat die 58. Hanseatische Grundbesitz GmbH & Co., KG das Eigentum an den Grundstücken Ku-damm 12/13 [2.899 KB] und 14/15 [951 KB] auch durch ihre Eintragung am 2.11.1994 - aufgrund der Einigung, Auflassung vom 21.12.1993 [3.531 KB] nicht erworben, rechtsgrundlos 265 Mio. DM bezahlt.

Im Zusammenhang mit dem Erwerb, der Versorgung, Teilung, Bebauung, Besteuerung, Nutzung und dem Verkauf der Grundstücke Ku-damm 12/13 und 14/15 vom 29.5.1984 - 2.11.1994, der Antes-, illegalen CDU-Parteispendenaffäre und den Steuer-, Verwaltungs- und Gerichtsakten ist erkenn-, beweis-, unbestreitbar, dass die Abgeordneten, Beamten, Richter(Justiz, Finanzen, Bauen, Wirtschaft) im Sinne einer kriminellen Vereinigung tätig geworden sind, um die gemeinschaftlichen Straftaten im Amt zu unterdrücken.Folgen der gemeinschaftlichen Untätigkeit



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